Politik und Markt
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Der DStGB hatte Ende vergangenen Jahres zum Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Stellung genommen.
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Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag hat der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, in Berlin erklärt:
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Vielfach verhinderten die Ausschreibungsbedingungen die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren. Das teilte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor Kurzem dem Bundeskartellamt mit.
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Die Bundesregierung beurteilt Inhouse-Vergaben von Energienetzen kritisch. Wenn eine Kommune sich im Wettbewerb als der am besten geeignete Bewerber herausstelle, solle sie den Netzbetrieb allerdings übernehmen können.
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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert saubere Bedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts setze die Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinie nicht ausreichend um.
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Die Bundesregierung habe wichtige Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag mit Bezug auf Korruption und Transparenz angestoßen, die Umsetzung gehe jedoch oft nicht weit genug, so die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI Deutschland).
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Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.
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Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am gestrigen Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der besonders den Personalübergang nach der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrifft. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.