Politik und Markt
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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) treibt die nachhaltige Beschaffung im eigenen Bereich voran. Ziel ist die Umstellung der Beschaffung von vorrangig ökonomischen auf nachhaltige Kriterien im Geschäftsbereich des BMELV.
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Da die Erfahrungen mit der eVergabe in Bayern für Auftragnehmer und Auftraggeber durchwegs positiv seien als auch die notwendige Akzeptanz bei den Unternehmen gegeben sei, wird die Bayerische Staatsbauverwaltung ab 1. Oktober 2013 bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro (netto) nur noch digitale Angebote zulassen. Hierfür benötigen Firmen die qualifizierte digitale Signatur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät oder einem Softwarezertifikat. (Quelle: Handelskammer Hamburg)
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In der Anwaltschaft hat sich eine Initiative zur Einführung eines „Fachanwaltes für Vergaberecht“ gegründet. Die Initiative sucht Unterstützer nicht nur unter den Juristen, sondern bei allen Beteiligten.
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Elbphilharmonie, Stuttgart 21 oder Flughafen BER – warum es kaum ein öffentlich finanziertes Großbauvorhaben auch nur annähernd schafft, im veranschlagten Kostenrahmen zu bleiben, bleibt ein Rätsel. So auch die nach-wie-vor Baustelle der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Chausseestraße in Berlin-Mitte (Foto, aus sicherer Entfernung da Fotoverbot am Bauzaun, das in Zeiten von PRISM geradezu anachronistisch anmutet). u.a dazu hat nun das Vertrauensgremium dem Deutschen Bundestag seinen Bericht vorgelegt.
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Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Moravia Steel Deutschland GmbH mit Sitz in Kürten ein Bußgeld iHv. 10 Mio. Euro verhängt. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG abgeschlossen.
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Nachdem der EuGH im Jahre 2008 die damaligen Tariftreueregelungen des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) für europarechtswidrig erklärt hatte (Urteil v. 03.04.2008, Rs C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen), unternimmt das Land jetzt einen erneuten Versuch, „Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern“ (LT Drs. 17/259). An Vorbildern und Orientierungshilfen für die Gestaltung des Gesetzestextes mangelt es dem Niedersächsischen Gesetzgeber Dank der in den letzten Jahren zu beobachtenden „Renaissance“ der Landesvergabegesetze immerhin nicht.
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In Baden-Württemberg ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Es findet Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe ab dem 01.07.2013 eingeleitet worden ist.
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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Kommunale Spitzenverbände und VKU begrüßen das Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass die Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eine ihrer zentralen Forderungen war, die man in den vergangenen Monaten immer wieder in den Gesprächen mit Kommission, Parlament und Bundesregierung erhoben hatte.