Politik und Markt
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Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet und dabei auch auf das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr erarbeitete Energiekonzept verwiesen. Danach komme geplanten Neubauten des Bundes wie bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will nun in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6618) von der Bundesregierung wissen, was darunter in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zu verstehen sei.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
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Unter diesem Titel hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission am 05.08.2011 unter der Dokumenten-Nr. 247071-2011 in TED eine Studie ausgeschrieben. Ziel: Bewertung der Funktionsweise des CPV-Codes und Feststellung, „inwieweit die Ziele des CPV erreicht werden, diese Ziele relevant sind, diese Ziele auf wirksame und effiziente Art und Weise erreicht werden”. Interessante Fragen. Noch interessanter dürften die Antworten darauf sein.
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Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2009 und 2010 (17/6640) heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden: „Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden“, heißt es in dem Bericht.
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Es ist Mitte 2011. Diesen Beitragstitel hätten Sie ebenso gut 2010, 2009, 2008, 2007, 2006 usw. hier lesen können. Alle reden über die eVergabe, aber was passiert wirklich? Nach wie vor sind es deutlich unter 10 % vollelektronischer öffentlicher Beschaffung in Deutschland. Nun lässt die EU-Kommission verlauten, man wolle “die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe unterstützen”. Sie kündigt dazu eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung der eVergabe in der EU beschleunigt werden soll.
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Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie “Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber. Eine Klarstellung.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine „Studie über Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen“ aus (TED v. 27.07.2011 – 2011/S 142-235043). In Los 1 (300.000 EUR) soll eine Übersicht über das elektronische Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten erstellt werden. In Los 2 (400.000 EUR) sollen eVergabe-Lösungen ermittelt werden, die „hinsichtlich Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit für eine grenzüberschreitende Beteiligung von Bietern von besonderer Bedeutung“ sind. Ziel ist es, anhand dieser Best Practises „Referenzen“ zu schaffen, an denen andere Plattformen sich orientieren sollen. Ob diese Orientierung dann freiwillig erfolgen soll, wäre interessant zu erfahren.
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Auch 2012 wird der mit 5.000 Euro dotierte International Public Procurement Award (IPA) ausgelobt. Um den IPA können sich junge Akademiker aus Europa im Alter bis zu 35 Jahren mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu Vergabethemen bewerben, die sie im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 30.09.2011 fertig gestellt haben.
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Ein Stück deutsche Geschichte wird weitergereicht: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 141-233754 zu entnehmen ist, erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vom Bundesministerium der Finanzen, Referat VIII B2, den Zuschlag zum Privatisierungsverfahren zwecks Veräußerung der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie „Petersberg“. Das ehemalige Gästehaus der Bundesregierung auf dem Petersberg bei Bonn war nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1952 Sitz der Alliierten Hohen Kommission, Adenauer unterzeichnete dort das Petersberger Abkommen.
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission erfuhr in den vergangenen Monaten einige strukturelle Veränderungen. Das seit dem 1. Juli neue Organigramm der GD finden Sie als PDF hier.