Kategorie:
Politik und Markt
-
Die Landesregierung ist aktuell mit dem Vorhaben befasst, die Vergabekammern Rheinland (angesiedelt bei der Bezirksregierung Köln) und Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zusammenzulegen.
-

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat vier Öffentliche Anhörungen für November beschlossen. Gleich zwei Termine sind für Montag, 10. November 2025, für die Transofrmation des Vergaberehchts vorgesehen.
-
Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
-
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ihre wesentlichen Positionen zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien im Februar 2025 zusammengefasst und im September 2025 um einen Passus zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit erweitert. Hintergrund ist die von der EU-Kommission beabsichtigte
-
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Beschaffung von sieben bedeutenden Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen unter anderem Eurofighter der Tranche 5 und panzerbrechende Munition angeschafft werden. Darüber hinaus erhält die Marine neue Boote für Spezialkräfte. Und ihre Fernmeldeanlagen werden modernisiert.
-
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seiner Publikationsliste eine Studie mit dem Titel: „Herausforderungen und Lösungsansätze für die öffentliche Beschaffung von gebrauchten IKT-Geräten“, veröffentlicht. Hierin werden Konzepte, Vorteile und Grenzen von Instandsetzung (refurbishment) und Wiederaufarbeitung (remanufacturing) aufgezeigt.
-
Bundesrat stimmt Verteilung der 100 Mrd. EUR Sondervermögen zu
Weichenstellung für umfangreiche Investitionen und öffentliche Aufträge
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zugestimmt. Damit ist die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ beschlossen.
-
Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt ist zwar zurückgegangen, gibt aber nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs nach wie vor Anlass zur Sorge. In ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht weisen die Prüfer auch auf die Risiken hin, die sich aus der zunehmenden Belastung durch die Verschuldung und deren Auswirkungen auf künftige Haushalte und den Handlungsspielraum der EU ergeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Gestaltung des nächsten EU-Haushaltszeitraums ab 2028 fordern die Prüfer ein stärkeres Augenmerk auf Leistungsmessung, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
-
Der Öffentliche Gesamthaushalt hat im 1. Halbjahr 2025 rund 7 % mehr eingenommen und rund 6 % mehr ausgegeben als im 1. Halbjahr 2024: Einnahmen von 992,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 051,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit schlossen die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung das 1. Halbjahr 2025 mit einem Finanzierungsdefizit von 58,5 Milliarden Euro ab. Dabei überschritten die öffentlichen Ausgaben in der ersten Jahreshälfte erstmals die Marke von einer Billion Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, waren alle Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts − Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung − defizitär.
-
Koalitionsausschuss: „Alles, was baureif ist, wird gebaut”
Drei Milliarden Euro zusätzlich in den Neubau von Straßen investieren
Im Koalitionsausschuss haben sich die Vorsitzenden der Koalitionsparteien, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Ministerpräsident Markus Söder, insbesondere auf Maßnahmen zu drei wichtigen Themen verständigt. So sollen etwa drei Milliarden Euro zusätzlich in den Neubau von Straßen fließen, die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden.












