Recht
-
Fünf weit verbreitete Irrtümer über die Grenzen des Vergaberechts Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.
-
Eine Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis einer geforderten Betriebsstätte oder der Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit genügt nicht, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität der Eigenerklärung erhebliche Zweifel bestehen.
-
Wer Nebenangebote zulassen möchte, darf nicht allein den Preis zum Zuschlagskriterium wählen: so schien die Rechtslage nach der Entscheidung des BGH im Januar 2014, welche die damalige Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf bestätigte. Nunmehr jedoch scheint dieses das selbsterwirkte Dogma – erstaunlicherweise bislang weitgehend unbemerkt – wieder zu relativieren. Haben Auftraggeber also wieder mehr Freiheit im Umgang mit Nebenangeboten?
-
Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.
-
Im Vergabeblog lesen – und sehen – Sie es zuerst: Der Bundesrat hat am Freitag, 25. September, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) Stellung bezogen.
-
Die Vergabekammer Südbayern setzt sich in ihrer Entscheidung aus Juli 2015 mit der Frage auseinander, ob die aufgrund einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers erfolgte Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtmäßig oder zumindest wirksam ist. Dabei befasst sie sich auch mit dem Verhältnis der vor Zuschlagserteilung durchgeführten Aufhebung zu einer von der Antragstellerin vorgeschlagenen Änderung der Leistung nach Vertragsschluss gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B.
-
Hat von mehreren zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern nur ein Bieter ein Angebot abgegeben, kann die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren entweder nur mit diesem Bieter verhandeln oder das Vergabeverfahren aufheben, sofern auf dieser Grundlage kein wirtschaftliches Angebot ermittelt werden kann.
-
Am 09.09.2015 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi seine Schlussanträge in dem Vorlageverfahren Regiopost v Stadt Landau gestellt (Az. C-115/14). Das OLG Koblenz hatte dem Europäischen Gerichtshof den vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz zur Bewertung vorgelegt (Beschluss vom 19.02.2014 – 1 Verg 8/13).
-
“Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union.” leitete Präsident der Kommission Juncker am 9. September seine Rede zur Lage der Union an das Europäische Parlament ein, bevor er sich der aktuellen Flüchtlingsthematik zuwendet.
-
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar.