Kategorie:
Recht
-
In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Auftraggeber immer wieder von privaten Informationsdienstleistern aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben.
-
Nach Auffassung der VK Sachsen sind die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.
-
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO bzw. „Mantelverordnung“) verabschiedet. Mehr dazu im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
-
Zur Frage, ob ein Spielraum der Bieter bei der Angebotslegung, wie z.B. bei der Verwendung von funktionalen Leistungsbeschreibungen, Auswirkungen auf die Gestaltung der Zuschlagskriterien hat.
-
Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wurden am 19. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.
-
Ist ein Vertrag erst mal geschlossen, bleibt übergangenen Interessenten oft nur noch die Klage auf Schadensersatz. Doch ist dafür ohne vorherige Rüge oder Nachprüfungsverfahren überhaupt noch Raum? Der Verwaltungsgerichtshof bezweifelte die Europarechtskonformität der Rechtslage in Österreich.
-
Die Große Kammer des EuGH hatte im Rahmen eines spanischen Vorabentscheidungsersuchens u.a. über die Teilnahme öffentlicher Stellen an Vergabeverfahren zu entscheiden. Rechtlicher Anknüpfungspunkt war vor allem Art. 1 Abs. 8 UAbs. 1 und 2 RL 2004/18/EG (ähnlich: Art. 2 Nr. 10 RL 2014/24/EU).
-
Die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien neben dem angebotenen Preis eröffnen Auftraggebern Wertungsspielräume. Hierfür ist es allerdings erforderlich, eine transparente Wertungsmethodik vorzugeben. Außerdem müssen Auftraggeber Beurteilungsspielräume mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen und die Wertungsentscheidung ausreichend dokumentieren.
-
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte wirkt Verstößen gegen Transparenz, Diskriminierung und Wertungsfehlern effektiv entgegen. Verfahrensrelevante Unterlagen sind bereits in der Bekanntmachung eindeutig und erschöpfend zu fordern; ebenso müssen die aufgestellten Zuschlagskriterien konsequent angewendet werden.
-
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.