Sicherheit & Verteidigung
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Der Unterausschuss des Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss setzt am Donnerstag, 6. Juni 2019, seine öffentliche Beweisaufnahme mit der Vernehmung von drei Zeugen fort. Interessierte Besucher können sich bis morgen, 5. Juni, 13 Uhr, anmelden.
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Die frühere Rüstungs-Staatssekretärin im Bundesverteidigungsministerium Dr. Katrin Suder ist am Donnerstag, 16. Mai 2019, erstmals bei den Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses näher in den Fokus der Abgeordneten gerückt. Das Gremium unter dem Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD) geht nach Kritik des Bundesrechnungshofs der Frage nach, ob bei der Bundeswehr bei der Vergabe an externe Firmen zur Beratung und Unterstützung Rechts- und Regelverstöße begangen wurden und ob etwaige „persönliche Kennverhältnisse“, so Hellmich, im Spiel gewesen sein könnten.
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Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen die Perspektive für eine gemeinsame EU-Armee.
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Nach der Veröffentlichung der massiven Vorwürfe des Bundesrechnungshofs über die Vergabepraxis von Beraterverträgen bei der Bundeswehr waren die verantwortlichen Stellen „gewahrschaut“ – also deutlich gewarnt. So beschrieb es in Schifffahrtssprache Matthias Mantey vom Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
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Die EU Kommission hat die Leitlinien für die kooperative Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit veröffentlicht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie 2009/81 einheitlich anwenden. Zudem hofft die Kommission gemeinsame Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten durch die Leitlinie zu fördern.
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Die selbst eingestandenen Verstöße gegen Recht und Regeln bei der Vergabe von Beraterverträgen haben der Bundeswehr keinen Anlass für personelle Konsequenzen gegeben.
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Unter dem Titel: „Der nächste Problemfall“, berichtet die Süddeutsche (SZ) am 10.04.2019, dass es sich bei dem Seeaufklärer, P-3C Orion, aus Sicht der Rechnungsprüfer um ein weiteres Beispiel für eine „traurige Modernisierungsgeschichte“ handele.
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Der Bundesrechnungshof wird in absehbarer Zeit prüfen, ob das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) seine Praxis bei der Vergabe von Verträgen an Externe nach Kritik an Verstößen gegen Regeln und Recht tatsächlich geändert hat. Dies hat Abteilungsleiter Hans-Joachim Waller bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses klargemacht.
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Nach dem Zuschlag beginnt das Leben. Das Vertragsleben. Verträge sind lebendig und müssen gerade bei komplexen Leistungen oft erweitert, geändert und korrigiert werden, auch – und gerade – im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Zivilrechtlich ist dies in der Regel auch kein Problem, es herrscht Privatautonomie. Vergaberechtlich ist jede Änderung aber daraufhin zu untersuchen, ob sie eine Neuausschreibungspflicht begründet. Prüfungsmaßstab hierfür ist § 132 GWB, der weitestgehend auch im Unterschwellenbereich über den Verweis in § 47 UVgO Anwendung findet. Unser Autor Dr. Roderic Ortner, der sich häufig auch mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen befasst, gelangte zu dem auch für ihn verblüffenden Ergebnis, dass § 132 GWB auf solche Aufträge keine Anwendung findet.
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Unter dem Titel: „Verträge der Bundeswehr verbieten ihr das Reparieren von Waffen und teilweise sogar das Zuschauen dabei“ berichtet TELEPOLIS, dass sich die Bundeswehr auf Selbstreparaturverzichtserklärungen eingelassen habe. Bei einigen Waffensystemen sollen die Hersteller sogar durchsetzen können, dass Bundeswehr-Mechaniker bei der Reparatur nicht einmal zuschauen dürfen. „Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie Kenntnisse erwerben, mit denen sie Fehler später einmal selbst beheben können.“