Sicherheit & Verteidigung
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Unter dem Titel: „Der nächste Problemfall“, berichtet die Süddeutsche (SZ) am 10.04.2019, dass es sich bei dem Seeaufklärer, P-3C Orion, aus Sicht der Rechnungsprüfer um ein weiteres Beispiel für eine „traurige Modernisierungsgeschichte“ handele.
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Der Bundesrechnungshof wird in absehbarer Zeit prüfen, ob das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) seine Praxis bei der Vergabe von Verträgen an Externe nach Kritik an Verstößen gegen Regeln und Recht tatsächlich geändert hat. Dies hat Abteilungsleiter Hans-Joachim Waller bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses klargemacht.
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Nach dem Zuschlag beginnt das Leben. Das Vertragsleben. Verträge sind lebendig und müssen gerade bei komplexen Leistungen oft erweitert, geändert und korrigiert werden, auch – und gerade – im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Zivilrechtlich ist dies in der Regel auch kein Problem, es herrscht Privatautonomie. Vergaberechtlich ist jede Änderung aber daraufhin zu untersuchen, ob sie eine Neuausschreibungspflicht begründet. Prüfungsmaßstab hierfür ist § 132 GWB, der weitestgehend auch im Unterschwellenbereich über den Verweis in § 47 UVgO Anwendung findet. Unser Autor Dr. Roderic Ortner, der sich häufig auch mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen befasst, gelangte zu dem auch für ihn verblüffenden Ergebnis, dass § 132 GWB auf solche Aufträge keine Anwendung findet.
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Unter dem Titel: „Verträge der Bundeswehr verbieten ihr das Reparieren von Waffen und teilweise sogar das Zuschauen dabei“ berichtet TELEPOLIS, dass sich die Bundeswehr auf Selbstreparaturverzichtserklärungen eingelassen habe. Bei einigen Waffensystemen sollen die Hersteller sogar durchsetzen können, dass Bundeswehr-Mechaniker bei der Reparatur nicht einmal zuschauen dürfen. „Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie Kenntnisse erwerben, mit denen sie Fehler später einmal selbst beheben können.“
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Nach Auffassung des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) droht eine schleichende Aufgabe wehrtechnischer Industriekompetenz in Deutschland, wenn die Chancen auf größere inländischen Beschaffungsvorhaben deutlich gegenüber den bisherigen Erwartungen reduziert werden.
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Von einer „viel zu hohen Fehlerquote“ beim Abschluss von Beraterverträgen durch das Verteidigungsministerium warnt Thea Dilger vom Bundesrechnungshof. Um diese Thematik kreist die Arbeit des Untersuchungsausschusses, zum dem sich der Verteidigungsausschuss eingesetzt hat. Dilger sagte am Donnerstag als erste Zeugin vor dem Ausschuss aus.
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Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sieht gute Chancen für den Weiterbau der Gorch Fock. Vorbehaltlich der Zustimmung des Sachwalters und des Gläubigerausschusses soll an der Gorch Fock weitergebaut werden. Das Statement der Verteidigungsministerin finden Sie hier.
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Die EU Institutionen haben eine partielle politische Einigung über den Europäischen Verteidigungs Fonds (geplante 13 Mrd. EUR, Vergabeblog.de vom 29/06/2018, Nr. 37468) im Haushalt 2021-2027 getroffen. Diese bedarf noch der förmlichen Annahme des EU Parlaments und des Rates. Nach Auffassung der EU Kommission fördert die Vereinbarung Innovationen sowie Wettbewerb in der Verteidigungsindustrie und trägt damit zu einer „strategischen Autonomie“ der Europäischen Union bei.
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Unter dem Titel: „Neuer Rüstungsärger bei der Bundeswehr“ berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass das künftige Luftabwehrsystem der Bundeswehr, TLVS, acht Milliarden Euro kosten solle. Früheren Schätzungen gingen wohl noch von vier Milliarden Euro aus.
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Der aktuelle Bericht des Wehrbeauftragten (Vergabeblog.de vom 05/02/2019, Nr. 39750) legt nach Auffassung des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) einmal mehr die Mängel bei der Einsatzbereitschaft des in der Bundeswehr genutzten Gerätes und die immer noch bestehenden Beschaffungslücken offen.