Sicherheit & Verteidigung
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Die Kosten für die Personalwerbung der Bundeswehr sind deutlich gestiegen. Vor allem seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 haben die Streitkräfte deutlich mehr Geld für die Nachwuchsgewinnung ausgegeben. Mit einem Anstieg von 8,55 Mio im Jahr 2011 auf 20,34 Mio Euro im Jahr 2012 haben sie sich mehr als verdoppelt.
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Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben seit 1992 mehr als 17 Milliarden Euro gekostet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14408) mitteilte.
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Die Projektverantwortlichen beim Euro-Hawk haben nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes an entscheidenden Stellen versagt und hätten das Drohnen-Projekt schon vor Jahren grundsätzlich infrage stellen müssen. Ministerialrätin Angelika Bauch vom Rechnungshof sagte am heutigen Mittwoch als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss zur Euro-Hawk-Affäre, bereits 2009, aber spätestens 2011 hätte das Projekt vom Bundesverteidigungsministerium neu bewertet werden müssen. Bauch stellte fest: „Das Projektcontrolling hat nicht funktioniert.“
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Die Leistungen des Bundes für die Stationierung der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte haben in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro betragen.
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Verteidigungs- oder sicherheitsrelevante Vergabeverfahren, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2009/81/EG, aber vor deren Umsetzung ins deutsche Recht begonnen wurden, sind europaweit auszuschreiben. Dabei ist das geltende Vergaberecht richtlinienkonform auszulegen (1. VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012, VK 1-130/12).
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz schreibt einen Beratungsauftrag im Wert von 4 Mio € aus: Unterstützung bei der Vorbereitung des Herkules Folgeprojektes bestehend aus juristischer, betriebswirtschaftlicher und technischer Beratung aus einer Hand. Der Herkules-Vertrag – eines der größten IT-ÖPP-Projekte in Europa – endet 2016, weshalb eine Entscheidung über die Fortführung oder Änderung des Betriebsmodells zu treffen ist.
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Die EU-Kommission hat Portugal aufgefordert, endlich die EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) umzusetzen, was bereits bis zum 21. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten hätte erfolgen müssen.
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Der Ton wird schärfer: Nachdem die EU-Kommission mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von Polen, den Niederlanden, Luxemburg und Slowenien die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) einforderte und gleichwohl nichts geschah, hat sie nun beim EuGH die Verhängung eines Zwangsgelds gegen diese Länger beantragt: Einen Tagessatz von 70561,92 EUR für Polen, 57324,80 EUR für die Niederlande, 8320,00 EUR für Luxemburg und 7038,72 EUR für Slowenien. Die Richtlinie wurde im August 2009 verabschiedet und war bis zum 20. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.
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Die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wissen es schon länger: Nachdem gestern die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VS-VgV) und die geänderte VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, treten heute, am 19. Juli, die neuen Regelungen in Kraft. Mit der Änderung der VgV in § 6 Abs. 1 VgV tritt zudem der geänderte Abschnitt 2 der VOB/A (VOB/A-EG) in Kraft. Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
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Irgendwie hat man den Eindruck, so richtig eilig hat es in Europa niemand mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG). Nachdem die EU-Kommission im Januar mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, musste sie sich anschließend an das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg wenden. Nun sind Österreich und Polen aufgefordert, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.