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Die Finanzbehörde geht im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine bereits jetzt davon aus, dass sehr zeitnah eine große Anzahl Schutzsuchender auch in Hamburg ankommen wird, was diesbe-zügliche Beschaffungen in großem Umfang erforderlich macht. Ab sofort gilt daher für die nachgeordneten Vergabe- und Beschaffungstellen:
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat gestern die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe von Cloud-Leistungen durch die öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) sollen die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Erstmalig stehen damit standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud Lösungen der Öffentlichen Hand zur Verfügung.
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100 Milliarden Euro Sondervermögen zur Ertüchtigung der Bundeswehr sind eine Menge Geld – sollten diese allerdings wie bisher ausgegeben werden, wird befürchtet, dass es für die aktuelle Krise in der Ukraine zu lange dauert. Aus gut unterrichteten Kreisen in Berlin ist zu hören, dass deshalb für den Bereich Sicherheit und Verteidigung eine Vereinfachung des Vergaberechts, z.B. über die Ausweitung bestehender Verträge, nicht mehr nur diskutiert, sondern bereits vorbereitet wird. Die Verteidigungsministerin äußerte sich hierzu auch bereits in der Tagesschau (siehe Min. 08:30), wonach sie bereits entsprechende Gespräche mit dem Justizminister führe.
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Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Auftragnehmern führen häufig zu organisatorischen Umstrukturierungen. Wird ein Auftragnehmer durch einen anderen Auftragnehmer während der Laufzeit eines öffentlichen Auftrages ersetzt, stellt dies nach § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GWB eine wesentliche Änderung dar. Ein neues Vergabeverfahren ist dann notwendig. Gegebenenfalls steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB sogar ein Kündigungsrecht zur Seite. Keine erneute Ausschreibung ist ausnahmsweise nötig, wenn der Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung erfolgt. Dazu zählt auch die Insolvenz. Wird dabei nur ein Vertrag des insolventen Auftragnehmers und kein Geschäftsbereich oder keine Betriebssparte übernommen, stellt sich die Frage nach einem zulässigen Auftragnehmerwechsel.
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Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Berlin suchen wir in Vollzeit ab sofort eine/n Referent/in (m/w/d) Public Sector & Öffentliche Beschaffung. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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„…muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“, sang einst Reinhard Mey. Eben diese Freiheit scheuen in Sachen Cloud öffentliche Auftraggeber, erst recht, wenn dahinter US-amerikanische Anbieter stehen. Aber: Man kann bekanntlich in Schönheit sterben, und bevor am Sankt Nimmerleinstag eine europäische Cloud-Lösung bereitsteht, braucht es Lösungen, zumal der Digitalisierungsdruck auch auf deutsche Behörden durch die Corona-Krise weiter gestiegen ist. Dem will nun SAP gemeinsam mit Microsoft Abhilfe leisten – und die US-Geheimdienste rechtlich wie technisch aussperren.
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Unter dem Titel: „Britische Regierung informiert zum neuen Vergaberecht“ informiert die Germany Trade & Invest (GTAI) über ihre Internetpräsenz zu den aktualisierten britischen Plänen, das nationale Vergaberecht nach Vollzug des Brexit neu aufzustellen.
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Mit Beitrag vom 12/11/2021, Nr. 48291 hatten wir bereits berichtet, dass die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2022 leicht steigen würden. Die seit dem 1. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte wurden am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht und betragen:
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Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) gelten seit dem 01.01.2022 neue Regelungen für Vergabeverfahren des Bundes. Insbesondere sind danach Treibhausgasemissionen zwingend zu berücksichtigen. Die hierfür erforderlichen Informationen zum „ökologischen Fußabtritt“ der Beschaffung (beispielsweise bei der Ausschreibung von Rechenzentren oder mobilen Endgeräten) sind grundsätzlich von den Bietern einzuholen. Diese haben konkrete Angaben zum Energieverbrauch, aber auch zu den Treibhausgasemissionen ihrer Leistungen über den gesamten Lebenszyklus bereitzustellen.
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Zum Start in das neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Glück, Gesundheit und Erfolg.