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Die Corona-Pandemie bestimmte zuletzt, zweieinhalb Jahre nach ihrem Ausbruch, unter anderem aufgrund weggefallener Einschränkungen des öffentlichen Lebens und aufgrund anderer globaler Krisen den öffentlichen Diskurs deutlich weniger stark als noch zu ihrem Beginn. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen jedoch davon aus, dass neben dem verstärkten Auftreten von Subtypen der Variante Omikron des Coronavirus und dem jederzeit möglichen Auftreten von neuen Varianten durch saisonbedingte Effekte mit einem Wiederanstieg der Infektions- und der Hospitalisierungszahlen zum Herbst/Winter 2022/2023 zu rechnen ist. Das am 07.09.2022 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 beinhaltet mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die nicht nur in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, sondern die auch zu einem erhöhten Bedarf an entsprechenden Leistungen wie Schnelltests führen können. Infolgedessen stehen Bund, Länder und Kommunen vor der Herausforderung, einen solchen möglicherweise steigenden Bedarf ggf. auch kurzfristig zu decken. Antworten auf die Frage, ob und wie derartige kurzfristige Bedarfe mit den Instrumenten des Vergaberechts gedeckt werden können, gibt der hier besprochene Beschluss des Vergabesenats beim Hanseatischen OLG Bremen.
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Gelegenheit zur Klärung einer zentralen Rechtsfrage im Datenschutzrecht zur Schaffung von Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren verstreichen lassen. Statt materiell-rechtliche Fragestellungen zu überprüfen, verweist der Vergabesenat auf den guten Glauben an Garantien im Angebot zur vertragskonformen Leistungserbringung.
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Die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung mit umweltpolitischer Zielsetzung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Antragsteller eine Erklärung zu ihrer Religion oder Weltanschauung abgeben. Bei der in Rede stehenden Beantragung einer Förderung des Erwerbs von Pedelecs durch Gewerbetreibende darf daher keine Schutzerklärung in Bezug auf die Lehren von Scientology/ L. Ron Hubbard verlangt werden. Eine Koppelung der Bewilligung von Fördermitteln der Elektromobilität an die Abgabe einer solchen Schutzerklärung verstößt gegen die (negative) Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG und fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).
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Die am Dienstag von der Nachrichtenagentur Reuters veröffentlichte Zahlen zeigen: Wir sind derzeit mit den höchsten Inflationsraten seit fast 50 Jahren konfrontiert („European Markets: Near 50-year high German inflation strengthens case for larger ECB rate rise“). Der Bitkom Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hat hierzu in dieser Woche ein Positionspapier zu den Auswirkungen steigender Inflationsraten auf die Vergabe öffentlicher Aufträge im ITK-Bereich veröffentlicht.
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Folgt man der VK Baden-Württemberg, verstößt der Einsatz europäischer Cloud-Dienstleister mit U.S.-amerikanischer Konzernmutter bei personenbezogenen Daten generell gegen die DSGVO. Das hört sich abenteuerlich und praxisfern an — hat jetzt aber einen deutschen IT Solution Provider, der solche Cloud-Dienste einsetzen wollte, erst einmal den Auftrag gekostet. Der folgende Beitrag erläutert, was an der (nicht rechtskräftigen) VK-Entscheidung nicht stimmt.
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Weil wir vom ersten Vergabetag im Jahr 2014 an immer viele Wochen vor der Veranstaltung ausgebucht waren, sind wir im vergangenen Jahr vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ins deutlich größere Maritim-Hotel gleich nebenan gewechselt. Was sich unter Corona-Beschränkungen noch ausging, reicht 2022 nicht mehr: trotz einer Kapazität von 600 Teilnehmern ist der Deutsche Vergabetag ganze drei Monate vor der Veranstaltung ausgebucht. Falls Sie kein Ticket haben, Lesen Sie trotzdem weiter, denn es gibt noch eine Möglichkeit. Und ein Anlass für einen kurzen Rück- und Ausblick auf die Leitveranstaltung zu Vergaberecht und öffentlichem Einkauf.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) befasste sich mit der Frage, ob und inwieweit ein öffentlicher Auftraggeber mit einem einzigen Unternehmen verhandeln darf, nachdem ein offenes Verfahren mangels annehmbarer Angebote gescheitert war. Und ganz nebenbei gestattet sich das Gericht, Vergaberecht im Unterschwellenbereich auszulegen, ohne dass eine sog. Binnenmarkrelevanz vorliegt, wenn nämlich das nationale Recht auf das Oberschwellenrecht verweist. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Roderic Ortner hat sich die Entscheidung für uns näher angeschaut.
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Die Präqualifizierung erleichtert den Nachweis der Eignung im Vergabeverfahren zugunsten der Bieter und der Auftraggeber. Bauunternehmen können ihren Aufwand für die Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren verringern und Zeit und Kosten sparen. Auftraggeber werden entlastet, da sie sich grundsätzlich auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise verlassen können. Ein Rund-Um-Sorglos-Paket kann auch die Präqualifizierung aber nicht bieten. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 8. Juni 2022 wirft ein Schlaglicht auf die Fallstricke, die bei Nutzung der Präqualifizierung zu beachten sind.
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Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 die erste umfassende Start-up-Strategie einer Bundesregierung beschlossen (siehe zum Entwurf Vergabeblog.de vom 20/06/2022, Nr. 49962). Ziel der Strategie ist, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken – Ein wichtiges Handlungsfeld : 7. Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren“:
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Sofortige Beschwerde des Waffenhersteller C.G.Haenel (siehe Vergabeblog.de vom 27/07/2021, Nr. 47525) zurückgewiesen. Das Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), darf die Fa. Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar mit der Lieferung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr beauftragen.