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Zum traditionellen IT-Vergabetag des Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW) fanden sich am 5. Juni rund 200 Personen in…
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Vergabespezialist (m/w/d) in Kiel gesucht
Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR sucht eine/-n Vergabespezialist (w/m/d). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW…
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat vergangenen Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.
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Es kommt in der Vergabepraxis immer wieder zu der Situation, dass Bestandsauftragnehmer durch ihre bisherige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Bietern haben. Auftraggeber müssen in dieser Situation streng danach unterscheiden, ob Wettbewerbsvorteile aus der unterschiedlichen Marktstellung der Unternehmen, oder aus den vom Auftraggeber festgelegten Leistungsanforderungen resultieren. Im letztgenannten Fall müssen die Auftraggeber die Wettbewerbsvorteile ausgleichen. Das KG Berlin hat sich in einer aktuellen Entscheidung umfassend mit dieser Thematik befasst.
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Folgende Themen haben die DVNW-Mitglieder diese Woche unter anderem diskutiert: Digitale Bürgschaftsurkunden – Dateiform und Schreibschutz Abweichung in nachgeforderten Unterlagen konkrete Addition von Planungsleistungen, Nutzung Bagatellklausel 3 IX VgV Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der EU ist es nicht gelungen, die anhaltend hohe Fehlerquote bei den Kohäsionsausgaben, mit denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut werden sollen, deutlich zu senken. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) hervor. Die Kontrollen der Europäischen Kommission wie auch der EU-Länder seien auf allen Ebenen nach wie vor unzureichend.
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Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine Staatshilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung der Deutschen Lufthansa AG („Lufthansa“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt. Ein von Lufthansa eingelegtes Rechtsmittel ist noch anhängig.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz sucht eine:n Volljurist:in (m/w/d) als Referent:in für das Vergabemanagement. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Vergabe von Aufträgen für IT-Projekte ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeiten öffentlicher Verwaltungen. Der Vergabeprozess stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen. Um diesen Prozess nachhaltiger und effizienter zu gestalten, hat die Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Fachhochschule Potsdam und der Social Data Science Company &effect den Ausschreibungspiloten als unterstützendes Informationsportal ins Leben gerufen, der in diesem Gastbeitrag vorgestellt werden soll:
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Die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission zu übermittelnden Überwachungsberichte zur öffentlichen Beschaffung sind jetzt online verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Werte für Deutschland übermittelt und meldet u.a. für 2022 rund 22.000 vergebene Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Gesamtwert von über 100 Mrd. EUR. Für 2023 liegen noch keine plausibilisierten Daten vor.
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Unter dem Titel: „Streit um Auftragsvergabe – Neue Probleme für die Bezahlkarte“ berichtet u.a. die Tagesschau über Verzögerungen im Abschluss des Vergabeverfahrens, zur Einführung eines einheitlichen Systems, auf das sich nach monatelanger Diskussion auch mit dem Bund 14 Bundesländer verständigt haben. Der Grund: „ein paar Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg“.
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Der diesjährige Deutsche Vergabetag ist ausverkauft! Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen! Eine Chance gibt es noch: wenn Teilnehmende aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen können, ermöglichen wir Personen aus der Warteliste gerne die Teilnahme. Wenn Sie sich in die Warteliste einschreiben wollen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an buchung@deutscher-vergabetag.de
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Den bayerischen Vorstoß einer „Kleine Revolution“ im Vergaberecht (siehe Vergabeblog.de vom 18/06/2024, Nr. 56780) kommentiert das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Diese Initiative könne nur ein erster Schritt bei der Neugestaltung der öffentlichen Vergabe sein. Die bayerische Initiative drohe vielmehr, den Marktzugang für Start-Ups und innovative Unternehmen zu erschweren, da durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene vermehrte Vergabe von Direktaufträgen viele öffentliche Auftragsauschreibungen nicht mehr für alle Unternehmen zugänglich sein werden.
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Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2022 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2022, der als Unterrichtung vorliegt (20/12000).