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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) verlost unter allen teilnehmenden Mitgliedern des DVNW 3 Freitickets für den 4.…
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Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH sucht eine/n Sachgebietsleiter/in Beschaffung und Vergabe (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der…
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Als Eignungskriterium muss daher an der dafür vorgesehenen Stelle in der EU-Bekanntmachung veröffentlicht werden. Wird es fälschlich unter dem Gliederungspunkt Auftragsausführungsbedingungen aufgeführt, verstößt bereits dies gegen den Transparenzgrundsatz. Die Ausschreibung muss dann in den Stand vor der Vergabebekanntmachung zurückversetzt werden. Im Übrigen müssen alle Eignungskriterien zwingend bereits in der Auftragsbekanntmachung enthalten sein.
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Zur Verstärkung des Teams im Fachbereich Einkauf & Finanzmanagement Sourcing sucht die gkv informatik einen IT Einkäufer (m/w). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Unter welchen Preistyp fällt Ihr öffentlicher Auftrag? Was passiert in einer Preisprüfung und wie bereite ich mich darauf vor? Welche Kostenpositionen werden bei Selbstkostenpreisen anerkannt? Was sind typische Streitpunkte bei Kostenpositionen? Anhand praktischer Übungen bereitet Sie Herr Prof. Dr. Hoffjan (Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling, TU Dortmund) umfassend auf das Thema Preisrecht in der öffentlichen Auftragsvergabe vor. Informationen & Anmeldung
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für die Abteilung Strategischer Einkauf engagierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Der Strategische Einkauf betreut unternehmensweit innovationsorientierte Wertschöpfungsmaßnahmen mit dem Ziel der Kostensenkung. Gesucht wird u.a. eine strategische Einkäuferin bzw. ein strategischer Einkäufer für Planungs- / Ingenieurleistungen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Am 13.11.2018 findet die 26. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum Thema „Datenschutz in der öffentlichen Auftragsvergabe – Grundlagen, Irrtümer und Mythen“ statt.
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Forschung, Entwicklung und Innovation sind der Schlüssel zu einem langfristigen Wachstum. Ohne technologischen Fortschritt lebt unser Wohlstand nur auf Raten. Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch der Staat ist daher gefordert, in den Fortschritt zu investieren. Die EU hat diesen Ansatz auch im Vergaberecht berücksichtigt, was dazu führte, dass Deutschland im Jahre 2016 ein neues Vergabeverfahren eingeführt hat, das es den öffentlichen Auftraggebern ermöglichen soll, „eine langfristige Innovationspartnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Kauf neuer, innovativer Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu begründen.“ (siehe in der Erwägung 49 zur Richtlinie 2014/24).
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Mit der abgeschlossenen Vergaberechtsreform wurde insbesondere im Unterschwellenbereich für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach dem neuen Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit Blick auf die Vergabeverordnung (VgV) im Oberschwellenbereich der vergabepolitische Anspruch auf mehr Flexibilität erhoben. Gleichzeitig sollten die bisher einfacheren Regelungen nach dem Abschnitt 1 der VOL/A erhalten bleiben. In zwei zeitlich nah aufeinander folgenden Beiträgen wird der Frage kritisch nachgegangen, ob die neue Wirklichkeit dem vergabepolitischen Anspruch gerecht geworden ist oder nicht. Dabei werden zwei wesentliche Teilbereiche des neuen Regelwerks näher beleuchtet.