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Im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren müssen Bieter Erklärungen häufig unter Verwendung von Vordrucken oder Formblättern abgeben. Ergibt…
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Bei der Bezirksregierung Münster sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen von Hauptamtlichen Beisitzerinnen/ hauptamtlichen Beisitzern in…
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Der Ausschreibungswettbewerb soll im absoluten Regelfall zum Anbieten gleicher Produkte, und damit zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies mag z.B. bei Liefergegenständen so der generelle Standard sein. Wie aber sieht es im Dienstleistungsbereich aus, wenn lediglich eine funktionale Lösung vorgegeben ist, die typischerweise mit unterschiedlicher Software erreicht wird? Keinem Büro wird man vorschreiben können, ob es mit Linux oder Microsoft-Produkten arbeitet oder ob es die Spezialsoftware X oder Y verwendet. Dies befand auch der Vergabesenat beim OLG Brandenburg (Beschluss v. 30.04.2013 – W Verg 3/13) und bejahte im Grundsatz die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausschreibung – softwarebedingt – eine modifizierte Leistungsbeschreibung zu verwenden. Lesen Sie selbst, wie das im Einzelnen möglich gewesen ist.
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1. Bei der Vergabe von Stromkonzessionen haben die Bieter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf diskriminierungsfreie und sachliche gerechtfertigte Durchführung des Ausschreibungsverfahrens. 2. Der Bieter muss im Ausschreibungsverfahren erkannte Rechtsverstöße unverzüglich rügen. 3. Gelangt ein Bieter auf nicht offiziellem Wege an ein Gutachten, auf welches er seine Rüge stützt, ist zweifelhaft, ob er als zuverlässiger Verhandlungs- und Vertragspartner eines langfristigen Konzessionsvertrages in Betracht kommt.
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Die Untersuchung der Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber ist immer wieder ein Kritikpunkt seitens der Bauverbände, die in regelmäßigen Abständen einen Vergleich zur Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber im Vergleich zu privaten Auftraggebern bei ihren Unternehmen starten.
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Am Mittwoch, 5. Juni, 19 Uhr, findet die inzwischen 11. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg statt. Thema sind diesmal Wasserkonzessionen.
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Unter http://www.nachhaltige-beschaffung.info wurde am 13. Mai durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das zentrale Portal zur nachhaltigen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber freigeschaltet. Auf der Website werden Informationen und Handlungshilfen zum Thema nachhaltige Beschaffung gebündelt zur Verfügung gestellt.
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Die Leistungen des Bundes für die Stationierung der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte haben in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro betragen.
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Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW) auf Platz 3, Vergabeblog auf Platz 4, Behörden Spiegel auf Platz 5 (zum Vergrößern Klicken). AutorIn im Vergabeblog werden – Mail an info[at]vergabeblog.de. Mitglied im DVNW werden hier, Werbung schalten hier. Quelle: “Das öffentliche Beschaffungswesen aus Sicht der Vergabestelle”, empirische Studie der HAYS AG, 2012
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Ein Gastbeitrag von Juliane Kühnrich, Projekt „Berlin be fair“, WEED e.V. Berlin hat seit Juli 2010 ein Vergabegesetz, durch welches sich der Berliner Senat zur verbindlichen Aufnahme von ökologischen Kriterien, der ILO-Kernarbeitsnormen und der Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 EUR in die öffentlichen Ausschreibungen ausgesprochen hat.
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Eine überarbeitete Version des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Hierbei wurde ein zusätzlicher Prüfwert für Partikelemissionen eingeführt.
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Die Zukunft der Mauterhebung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13369).
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In jüngster Zeit hat ein Rechtsgutachten zur Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für die Erteilung neuer PBefG-Liniengenehmigungen in Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2013 für Aufsehen gesorgt. Dieses Gutachten ist im Auftrag der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) sowie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erstellt worden. Im Ergebnis erklärt dieses Gutachten das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auch bei der Erteilung von Konzessionen seitens der Genehmigungsbehörden für anwendbar. Dies hätte zur Folge, dass sich die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen bei Genehmigungserteilung gegenüber der zuständigen Bezirksregierung verpflichten müssten, den repräsentativen Spartentarifvertrag TV-N bei der Entlohnung ihrer Beschäftigten anzuwenden.
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Was wäre das Vergaberecht ohne das OLG Düsseldorf. Ungefähr so langweilig wie Bundesliga ohne den FC Hollywood. Während Letzterer zumindest in dieser Saison aber der Unfehlbarkeit ziemlich nahe gekommen ist – also natürlich nur rein fußballerisch und bis dato –, kann man dazu bezüglich Ersterem geteilter Meinung sein und ist dies auch, wie z. B. der Beitrag von Pfarr und die diesbezüglichen Kommentare zum Beschluss vom 09.01.2013, Verg 33/12, belegen. Jedenfalls versorgt der stete rheinische Quell der vergaberechtlichen Überraschungen mich und die anderen Autoren in diesem Blog mit reichlich Stoff für kontroverse Auseinandersetzungen. Schillernd an der vorgenannten Entscheidung ist dabei nicht nur die recht kryptische weil nicht näher begründete Aussage, dass eine Gewichtung der Zuschlagskriterien Preis mit 90% und technischer Wert mit 10% vergaberechtswidrig sei, die bei den kommentierenden Kollegen sogleich zu verschärftem Stirnrunzeln geführt hat. Ein weiterer Glamoureffekt liegt im Glimmereffekt bzw. dem Gebot der produktneutralen Ausschreibung, oder was das OLG Düsseldorf davon noch übrig lässt.
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Sie finden das aktuelle Allgemeine Rundschreiben Nr. 7/2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kostenlos zum Abruf im Mitgliederbereich des DVNW.