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Mangels einer Definition des Begriffs ungewöhnlich niedriges Angebot oder feststehenden Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots,…
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In der Zentrale des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten…
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eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ist wieder erreichbar. Vergabestellen und Unternehmen können wieder darüber kommunizieren und elektronische Dokumente austauschen. Das Beschaffungsamt des BMI bittet, den technischen Ausfall der Plattform zu entschuldigen. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts werden die betroffenen Server vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden betrieben. Bei Fragen erreichen Sie die e-Vergabe-Hotline unter Telefon: +49 (0) 22899 / 610 – 1234 oder mailto:support@bescha.bund.
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EU-Binnenmarkt Ade? Dabei fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Grunde nur etwas, was Viele seit langem denken und vielerorts ja auch versucht wird: Die öffentliche Nachfragemacht gezielt zur Stärkung der eigenen, regionalen Wirtschaft zu nutzen. Hintergrund: Die Bundesregierung solle neue Strategien zur Stärkung der regionalen Wirtschaft entwickeln, und dazu neben anderen Instrumenten auch das öffentliche Auftragswesen nutzen: Ortsnähe soll ein leistungsbezogenes Kriterium werden. Vergabepolitik nach Kirchturmprinzip?
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§ 8 EG Abs. 1 VOL/A Gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angebote miteinander verglichen werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Vorstelllungen von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität so deutlich werden zu lassen, dass die Bieter Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen können. Es gilt der Grundsatz: je detaillierter, desto besser. In der Vergabepraxis kann zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Vergabeunterlagen jedoch oft noch nicht verbindlich festgelegt werden, in welcher Form eine Leistung erbracht werden soll. In diesen Fällen bietet es sich an, neben der Grundposition sog. Wahl- oder Alternativpositionen auszuschreiben. Inwiefern die Ausschreibung von Wahlpositionen vergaberechtlich zulässig ist, hat zuletzt das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.2011 –Verg 58/10) entschieden.
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Nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird es ab dem 1.1.2012 wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Hintergrund ist die aktuelle Euro-Schwäche.
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eVergabe unplugged? Bereits seit einigen Tagen ist die eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de offline. Wie auf dem Informationsserver www.evergabe-online.info dazu zu lesen ist: “Die Störung dauert weiterhin an. Daher ist das Hochladen (z.B. Angebote, Teilnahmeanträge) bzw. Herunterladen (z.B. Vergabeunterlagen) von Dokumenten nicht möglich.” Was heisst das eigentlich für laufende Fristen?
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Fast hätte uns die letzte GWB-Reform eine gesetzliche Legitimation der Inhouse-Vergabe beschert: Der neue § 99 I, S.2 GBW-E hätte es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht, Leistungen “inhouse”, d.h. zwischen Einrichtungen der öffentlichen Hand selbst erbringen zu lassen, ohne Ausschreibung am Markt. Nach massiver Kritik der Wirtschaft hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließlich – kurz vor Schluss der parlamentarischen Abstimmung – den ordnungspolitischen Riegel davorgeschoben. Die bekannte EuGH-Rechtsprechung („Teckal“) zu dieser Frage wurde später etwas relativiert, die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft wurde als zulässig angesehen (EuGH-Urteil v. 09.06.2009 – RS C-480/06). Nun hat die EU-Kommission das Thema erneut ausgegraben und veröffentlicht einen “Leitfaden” zu dieser Frage, der sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber wendet.
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Man ist nicht wirklich mehr überrascht, wenn es um Kostensteigerungen öffentlicher Infrastrukturprojekte geht, oder? Die Gesamtkosten für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm betragen nach dem Stand vom Juli 2010 2,89 Milliarden Euro. Die Kosten sind damit um rund 865 Millionen Euro im Vergleich zur Kalkulation aus dem Jahr 2004 gestiegen.
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Die Vergabepraxis beim „Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung“(FEB) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (17/6888) der Fraktion Die Linke.
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Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission eine breit angelegte Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet, die im April abgeschlossen wurde. Nachdem die konsolidierten Ergebnisse am 30. Juni in Brüssel vorgestellt wurden, sind nun auch die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen abrufbar.
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§§ 1 IFG, § 14 Abs.3 VOL/A 2009 Im Rahmen der “Fachtagung IT-Beschaffung” Mitte September in Berlin wurde eine interessante Frage aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai diesen Jahres diskutiert: hat der Bieter nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Akteneinsichtsrecht bei öffentlichen Vergabeverfahren? Der Vorteil liegt auf der Hand: Akteneinsicht wäre auch bei nationalen Verfahren, also unterhalb des Schwellenwertes (VOL/A: 193.000,- € netto/VOB/A: 4.845.000,- € netto), möglich. Aber auch bei EU-weiten Verfahren hätte man eine Alternative zum – oft nicht gewünschten – Klageweg, da hier erst ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer dem Bieter Akteneinsicht gewährt.
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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schreibt eine Studie zur “Entwicklung eines EU-weiten Bewertungsmechanismus für den Bereich Korruptionsbekämpfung mit besonderem Schwerpunkt auf der Erkennung und Verminderung der mit der Korruption im Bereich öffentliche Beschaffungen in Verbindung mit EU-Mitteln zusammenhängenden Kosten” aus (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 186-303435). Damit nicht genug: Am 28. September hat die EU-Kommission beschlossen, eine neue Expertengruppe “Korruption” einzusetzen, die sich auch mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassen soll. Experten werden noch gesucht.
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Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.
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Nach so vielen Meldungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung möchten wir Sie noch einmal auf unsere Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” am 15.11. in Bonn in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI hinweisen. Auf der bislang umfassendsten Veranstaltung zum Themenkomplex erläutern Experten aus Verwaltung und Wirtschaft Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen öffentlichen Einkaufs. Praxisbeispiele verdeutlichen, wie dieser bereits erfolgreich umgesetzt wird – aber auch, wo man sich besser nicht dem schönen Schein der Nachhaltigkeit hingibt. Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
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Alle Bundesministerien und die meisten Bundesbehörden versenden zukünftig Pakete nur noch CO2–neutral mit dem “GOGREEN-Service” von Deutsche Post DHL. Das Beschaffungsamt des BMI, das im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes den Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, stellte ihn nun entsprechend um.
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Was man nicht alles in TED findet: So aktuell eine Bekanntmachung (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 183-298456 vom 23.09.2011) über die Auftragsvergabe der EU-Kommission, JRC — Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), über “Technische Hilfe bei der Entwicklung oder Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung”.
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Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.
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In diesem letzten Teil der Serie geht es um die Wertung von Nebenangeboten. Auch bei Nebenangeboten ist das regelmäßig die „heißeste“ Phase im Vergabeverfahren und – wen wundert’s – auch hier kann man einiges richtig bzw. falsch machen. Besonders eine Untiefe gilt es zu beachten, nämlich die Frage, ob eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten bei Oberschwellenvergaben europarechtlich überhaupt noch zulässig ist, dazu unten 2. b) (2). Aber nun der Reihe nach (die bei der Wertung auch beachtet werden sollte):
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Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.
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Ein Gastbeitrag von RA Oliver Lowin, BITKOM Es war die 7. Fachtagung IT-Beschaffung am 14. und 15. September – aber keine verflixtes 7. Jahr für diese (fast schon) Traditionsveranstaltung in Berlin: Über 500 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet und unterschiedlichsten Verwaltungsstellen waren der Einladung nach Berlin gefolgt und wurden vom vielfältigen und anspruchsvollen Programm nicht enttäuscht (Foto: Infora).
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Wir möchten Sie recht herzlich einladen zur – vielleicht umfassendsten –Tagung zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. November in Bonn. Die ganztägige Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern statt: „Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“ 15. November 2011, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn Ausführliches Programm und Anmeldeformular hier