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Die EU Kommission plant die Überarbeitung der Standardformulare. Der interessierten Öffentlichkeit wird bis zum 11.03.2019 die…
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Bei der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist im Dezernat 4 – Bau und Liegenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine…
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Wie ist mit unangemessen hohen Angebote umzugehen? Bzw. wie ist in einem solchen Fall mit dem gesamten Vergabeverfahren umzugehen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Innovations- und Technologiedienstleister KDO Service sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Einkauf und Vergabemanagement einen Sachbearbeiter (m/w) für den Einkauf. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Keine freie Wahl der Verfahrensart in der VOL/A.
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Die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sucht für den Bereich Interne Dienste zum nächstmöglichen Termin am Standort Stuttgart eine/n Sachbearbeiter/in öffentliches Auftragswesen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für die Abteilung Strategischer Einkauf, eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Am 12.09.2018 findet die 25. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum Thema „Die erneuerten EVB-IT – ein Praxisbericht, insbesondere aus Unternehmenssicht“ statt.
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Bei einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für die Erprobung eines innovativen Mobilitätsdienstes, bei deren Ausführung der Berechtigte rein eigenwirtschaftlich handelt und keine Leistungsverpflichtung eingeht und die mehrfach erteilt werden kann, ist keine Dienstleistungskonzession im vergaberechtlichen Sinne anzunehmen. Die einem Unternehmen erteilte Genehmigung, die nicht ausschließt, dass auch andere Marktteilnehmer entsprechende Genehmigung beantragen und bekommen, verletzt nicht andere Unternehmen in ihren Rechten. Es fehlt hier bereits an einer dem Vergaberecht immanenten Auswahlentscheidung.