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Mit unserem Nachbarland Österreich verbindet uns nicht nur die gemeinsame Sprache, sondern politisch-administrative Strukturen sind von…
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Das Bundesbeschaffungsamt des BMI sucht für das Referat ZIB 21 Einkauf von Informationstechnik eine Volljuristin /…
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Während in Deutschland die mit der Täuschung des Auftraggebers verbundenen Ausschlussgründe mit denen nach der Richtlinie 2014/24/EU inhaltlich übereinstimmen, sieht die diesbezügliche Regelung in Polen etwas anders aus.
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Bei einer elektronischen Vergabe (E-Vergabe) müssen alle Vergabeunterlagen vollständig zum Download bereitstehen. Der Verweis auf externe Quellen reicht nicht aus und ist vergaberechtswidrig.
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Die Vergabekammer des Landes Berlin hat demnächst über die umstrittene Auftragsvergabe für zusätzliche U-Bahnwagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu entscheiden (siehe dazu auch Prell, Vergabeblog.de vom 31/08/2017, Nr. 32582). Der Siemens-Konzern hatte gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt. Über diese soll nun bis 6. Februar entschieden werden.
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Allen Stellen und Unternehmen, die mit Vergaberecht zu tun haben, ist der Begriff der EU-Schwellenwerte bekannt. Immerhin richtet sich die Anwendbarkeit des „europäischen“ Vergaberechts nach genau diesen Schwellenwerten, die für die verschiedenen Arten von zu vergebenden Leistungen in unterschiedlicher Höhe festgesetzt sind. Die meisten werden mittlerweile auch wissen, dass sich die EU-Schwellenwerte zum Jahresanfang 2018 wieder ändern bzw. angepasst werden und daher ab dem 01.01.2018 für alle Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber und solcher, die zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet sind, strikt anzuwenden sind.
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Am 18. Oktober dieses Jahres endet die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Ab dem 19.10. sind öffentliche Auftraggeber dann verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.
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Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten eines hauptamtlichen Beisitzers (m/w) in der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu besetzen.
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Heute, am 29.12.2017, wird – und damit noch rechtzeitig vor dem 01.01.2018 – die Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Einordnung: In § 106 Abs. 2 GWB wird (dynamisch) auf die EU-Schwellenwerte der entsprechenden EU-Richtlinien verwiesen.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog macht zwischen den Jahren Pause und meldet sich im neuen Jahr wieder mit aktuellen Meldungen aus der Vergabewelt. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen LeserInnen für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr.