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Bereits seit September 2017 wenden Bundesauftraggeber bei der Beschaffung im Unterschwellenbereich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Nicht…
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GÖHMANN Rechtsanwälte Notare sucht für den Eintritt in das Büro in Frankfurt am Main zum nächstmöglichen…
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In (s)einer heute veröffentlichten Leitsatzentscheidung vom 4. April hat der Bundesgerichtshof das mit Spannung erwartete Machtwort zur sog. Schulnotenrechtsprechung gesprochen. Danach steht es einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe regelmäßig nicht entgegen, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll. Damit dürfte maßgeblich vom OLG Düsseldorf begründete „Schulnotenrechtsprechung“ endgültig der Vergangenheit angehören. Auch das OLG Düsseldorf war nach der Dimarso-Entscheidung des EuGH von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt (siehe dazu Neusüß, Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30840).
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Am 30.05.2017 findet in Frankfurt am Main die 8. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu der wir Sie schon heute recht herzlich einladen möchten. Themenschwerpunkt der Sitzung ist die „Ausgestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen“. Dazu referiert Herr Matthias Werth, Pro Arbeit – Kreis Offenbach AöR.
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Der Bundestag hat am 30. März dem Verpackungsgesetz zugestimmt, das voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Zukünftig sollen danach wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten recycelt werden. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung fordert die stärkere Förderung von Recyclingprodukten bei Ausschreibungen.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge bei der ersten Offshore-Windenergie-Ausschreibung in Deutschland für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt. Der Zuschlagswert fällt dabei deutlich niedriger und damit weitaus günstiger aus als erwartet: Drei Windparks – alle in der Nordsee – werden gar ohne staatliche Förderung oder zusätzliche Vergütung errichtet. Windenergie auf hoher See (“Offshore”) gilt für die nächste Dekade als wichtiger Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien und soll bis 2025 in etwa 40-45 % des Gesamtstrombedarfs erzeugen.
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Ein Bündnis mehrerer Verbände aus Industrie und Verkehr hat in einer gemeinsamen Erklärung eine schnellere Realisierung von Brückensanierungsprojekten gefordert. Ende April wurde dazu ein eigens beauftragtes Gutachten für effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere bei Brückensanierungen vorgestellt.
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Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen (und damit beispielsweise in der Lage, auf die ausgeschriebenen Fachlose jeweils ein eigenes Angebot abzugeben), kann er sich nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Rechtsverstoß berufen. Denn er hätte durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder zumindest für Teile davon.
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Der Staat schwimmt im Geld, was kommt an bei den Kommunen? Was muss passieren , damit Deutschland eine Insel des Wohlstands bleibt? Und ist das überhaupt möglich? Dazu im Interview Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebunds, nachzulesen hier.
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Mit deutlichen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. RA Michael Knipper die aktuelle Debatte über die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr und sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP).
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Für das Schleswig-Holsteinische Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) – in Kraft seit 01.08.2013 – sind die Anwendungshinweise überarbeitet und vereinfacht worden. Diese sollen öffentliche Auftraggeber unterstützen und einer möglichst einheitlichen Verwaltungspraxis dienen. Neben Anwendungshinweisen zu neuen Formblättern wird vor allem auf die seit dem 01.02.2017 geltende Erhöhung des nach § 4 Abs. 3 TTG zu zahlenden Mindeststundenentgelts von 9,18 auf 9,99 Euro hingewiesen.
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Bei der Baudurchführung geht es immer auch im Schnelligkeit. Vergabestellen sind daher stets bemüht, das Vergabeprocedere zu beschleunigen. Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) gibt es gerade eine neue, interessante Diskussion zur zeitlichen Abfolge von Gewerbezentralregisterauszug, Zuschlagsentscheidung und Bieterinformation nach § 134 GWB (hier). Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich in seiner Entscheidung u.a. mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Missachtung des im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normierten Grundsatzes des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre eine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB a.F. darstellt, auf die sich der betroffene Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens berufen kann. Das Gericht verneinte dies und kam folgerichtig zu dem Ergebnis, dass die Antragstellerin hinsichtlich der Geltendmachung dieses Verstoßes nicht antragsbefugt sei.
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Am 31.03.2017 hat der Bundesrat das bereits am 10.03.2017 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ (siehe hier) beschlossen. Dieses verankert in den §§ 650 a – 650 v BGB erstmals spezielle gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650 a – 650 o), zum Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p – 650 t) und zum Bauträgervertrag (§§ 650 u – 650 v). Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft und betreffen nur Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen.
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Ebenso wie das OLG Celle (Anm. d. Red.: siehe dazu den Beitrag von Herrn Dr. Neusüß in Vergabeblog.de vom 21/04/2016, Nr. 25442) stellt die 3. Vergabekammer Sachsen-Anhalt sehr hohe Anforderungen an eine Verfahrensaufhebung wegen Nichtfinanzierbarkeit.
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Am 3. April 2017 endete die „Begutachtungsfrist“ für die Reform des Vergaberechts in unserem Nachbarland Österreich. Die Zeit drängt: Da Österreich die Europäische Vergaberichtlinie – anders als Deutschland – bislang nur unvollständig umgesetzt hat, droht eine Klage der EU. Hauptziel der Novelle ist es, das so genannte „Bestbieterprinzip“ weiter zu stärken. Das Preisdiktat soll bei der öffentlichen Beschaffung dagegen an Gewicht verlieren, stattdessen mehr soziale und ökologische Kriterien miteinfließen, um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, zudem Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) warnt vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hat eine „Pro-HOAI“-Webseite ins Leben gerufen.