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Nachdem das BMWi den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) vorgelegt hat (Anm. d.…
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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sucht für den Bereich Interne Dienste zunächst befristet zum nächstmöglichen Termin am…
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Ein ungewöhnlich/unangemessen niedriges Angebot darf nicht bezuschlagt werden. Das regeln die § 60 Abs. 3 VgV und § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Erscheint der Preis eines Angebotes deshalb ungewöhnlich/unangemessen niedrig, so muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen und es näher prüfen (§ 60 Abs. 1 und 2 VgV, § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Hierfür haben weite Teile der deutschen Vergaberechtsprechung sog. „Aufgreifschwellen“ entwickelt, bei deren Erreichen der Auftraggeber verpflichtet ist, den Angebotspreis eingehend aufzuklären und zu prüfen.
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In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen. Diesmal stellten wir unsere Fragen an Dr. Martin Schellenberg. Herr Schellenberg ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Vorsitzender der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerkes und gehört seit der Stunde Null dem Beirat des DVNW an. Er berät seit vielen Jahren Bundesministerien und Auftraggeber der öffentlichen Hand bei der Durchführung von Vergabeverfahren, öffentlichen Beschaffungsprojekten, Privatisierungen und IT-Projekten und vertritt diese in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten.
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Wie auf Vergabeblog.de mehrfach berichtet (s.u.), will die Bundesregierung ein Wettbewerbsregister einführen, welches von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird. Diese sollen in dem Register vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Am 29.03.2017 hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums zugestimmt.
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Die Hochschulverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal sucht für das Dezernat Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Beschaffung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in in der zentralen Vergabestelle. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.
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Dies ist das Ergebnis eines vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beauftragten Evaluierungsgutachtens. Bis Mitte Juni soll ein erster Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes erarbeitet werden. An der Evaluierung waren sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen aus dem Freistaat beteiligt.
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Auch unterhalb der Schwelle hat der Bieter einen Unterlassungsanspruch, wenn der Auftraggeber Schutzpflichten aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis verletzt. Die Tatsache, dass Bieter am Submissionstermin nicht teilnehmen können, ist kein beachtlicher Fehler, der eine Zurückversetzung des Verfahrens erfordert.
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Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist eine der Stellschrauben des Vergaberechts, derer sich der Auftraggeber bedienen kann, um das Vergabeverfahren inhaltlich zu gestalten. Dennoch ist diese eingeräumte Freiheit mit Bedacht einzusetzen. Einmal festgelegte Mindestanforderungen dürfen nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr ohne weiteres geändert werden.
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Am 6. April fand zum bereits zweiten Mal der IT-Vergabetag, die Fachtagung für öffentliche IT-Beschaffung des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Die wohl wichtigste Konferenz zur Beschaffung von IT-Leistungen bundesweit war mit über 200 Teilnehmern – darunter IT-Einkäufer und Leiter von Vergabestellen der Öffentlichen Verwaltung sowie Entscheider aus Wirtschaft, Rechtspflege, Politik & Wissenschaft – bereits im Vorfeld komplett ausgebucht. Die eintägige Konferenz befasste sich intensiv mit den vielfältigen Problemfeldern und aktuellen Fragestellungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Informations- und Kommunikationsleistungen (ITK). 23 fachkundige Referenten und ein Rahmenprogramm mit 17 ausstellenden Unternehmen vervollständigten das illustre Teilnehmerfeld.