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Zur Verstärkung des Landkreisteams in der Zentralen Vergabestelle sucht der Landkreis Osnabrück im Fachdienst Service eine/n…
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Wie bereits berichtet (siehe hier) veröffentlichte das BMI die neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für den Kauf (EVB-IT Kauf) und die Instandhaltung (EVB-IT Instandhaltung) von Hardware. Wie bereits bei den zuvor verabschiedeten EVB-IT zur Überlassung und Pflege von Software (siehe hier) handelt es sich bei der Überarbeitung im Kern um eine Übernahme der bereits durch die Systemverträge bekannten Regelungen, insbesondere zum Haftungsregime. Dies bedeutet zugleich, dass die „Basis-EVB-IT“ an Umfang und Komplexität zugenommen haben.
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Zu der Frage, wann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten exklusiv mit dem bestehenden Vertragspartner über eine Leistungserweiterung verhandelt werden kann, hat die VK Bund entschieden,
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Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd sucht zur Verstärkung des Teams „Zentrale Beschaffung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachwirt/in in Vollzeit für den Einkauf in München. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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In dieser Entscheidung setzt sich die Vergabekammer Bund mit den Tatbestandsvoraussetzungen der neuen Vertragsänderungsregelung im Fall des Auftragnehmerwechsels näher auseinander. Ausgangspunkt ist naturgemäß noch die Richtlinienvorschrift im Wege der Vorwirkung. Wegen der überwiegenden Übereinstimmung im Wortlaut zwischen Richtlinie und GWB 2016 enthält die Entscheidung jedoch viele interessante Aspekte zur zukünftigen Anwendung der Neuregelung.
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Elf Projekte mit einem Volumen von 15 Milliarden Euro umfasst die „Neue Generation“ ÖPP.
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Nordrhein-Westfalen: Der Erlass vom 6. August 2015 (MBl. NRW. S. 497) , der im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vergaberechtliche Erleichterungen geschaffen hat, läuft am 31.März 2016 aus. An seiner Stelle tritt ab 01.04.2016 der Erlass vom 12.02.2016 (MBL NRW. S. 146). Dieser ist bis zum 31.12.2016 befristet. Sie finden ihn hier. Quelle: Finanzministerium NRW
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In Niedersachsen ist jetzt die neue Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Kraft getreten. Mit der neuen Förderung in Höhe von 58 Mio Euro sollen insbesondere kreisweite Betreibermodelle unterstützt werden, in denen der Landkreis selbst den Ausbau in den bisher unterversorgten Gebieten sicherstellt.
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Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die für notwendig erklärte Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner. Die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners wurde nach Würdigung des Einzelfalles abgelehnt. Der erläuterte Beschluss zeigt mustergültig die Entscheidungsprämissen zur Lösung dieser Rechtsfrage auf.
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Am 21.04.2016 findet die 6. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.