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Wir sind umgezogen, ins Herz der politischen Kommunikation: Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) finden Sie künftig unter…
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Das Landratsamt Ludwigsburg sucht zum 01.01.2020 für den Fachbereich 60 – Haushalts- und Finanzwesen, Beteiligungen, Kommunaler…
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Die in der Entscheidung enthaltene Bewertung der Vergabekammer Baden-Württemberg zu der Frage, ob ein Auftrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung einschließlich Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten ein Bauauftrag ist oder als Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrag der VOL/A EG unterfällt, ist lesenswert und stellt ein Musterbeispiel für die Abgrenzung von Bauaufträgen gegenüber Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dar.
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Die Bundesregierung hat am 7. Januar die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen.
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Mehr Transparenz zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der USA (TTIP) wurde versprochen. Mit der Veröffentlichung löst die Kommission das von ihr zugesagte Versprechen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen ein. So ist es jedenfalls auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu lesen.
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Wir freuen uns, mit BEITEN BURKHARDT einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. BEITEN BURKHARDT ist eine in Deutschland gegründete und weltweit tätige Wirtschaftskanzlei.
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Auftraggeber, die ein Angebot wegen ungewöhnlich niedriger Preise als unauskömmlich ausschließen wollen, haben es meist schwer: dies schon deswegen, weil das Vergaberecht Unterkostenangebote für sich genommen nicht verbietet und Bieter im Grundsatz Kalkulationsfreiheit genießen. Eine bessere Handhabe gegen Dumpingangebote bieten meist (grundsätzlich zulässige) Kalkulationsvorgaben, die bei Abweichungen zum Ausschluss führen
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Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (18/3528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3358) eine Übersicht über neu begonnene Straßenbauprojekte des Bundes. (Quelle: Bundestag)
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Die INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde Ende 2014 in die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmiert und hat ihren Sitz geändert. Auch unter neuem Namen bleibt die Münchner Kanzlei dem DVNW als Förderer erhalten.
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Mit Unterstützung der Europäischen Union hat die Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste (CoESS) und UNI-Europa ein Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ veröffentlicht.
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“Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste” lautet unscheinbar die Ted-Veröffentlichung Nr. 2015/S 001-000947 vom 2.1.2015.
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Nach der grundlegenden Entscheidung des EuGH in Sachen Stadtreinigung Hamburg (Besprechung im Vergabeblog) ist die interkommunale Zusammenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen vergaberechtsfrei gestellt worden. Diese Anforderungen sind von der Rechtsprechung des EuGH jüngst enger ausgelegt worden. Die vom deutschen Gesetzgeber bis April 2016 umzusetzende Vergaberichtlinie sieht erstmals eine gesetzliche Regelung vor, welche die Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit regelt und wieder ausweiten könnte. Da diese Richtlinie bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt ist und das deutsche Recht eine Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit (noch) nicht vorsieht, fragte sich das OLG Koblenz, ob eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern derzeit überhaupt zulässig ist.
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Am 20. November 2014 fand die dritte Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
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Am 1.1.2015 ist in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Wertgrenzenerlass in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1.1.2015 in Kraft. Sie finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Um langwierige Vorzögerungen im Verfahren zu vermeiden, sieht der § 10 Abs. 3 VOF die Möglichkeit eines Losverfahrens vor. Damit wird die Zahl der Bewerber reduziert.