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Zwei Entscheidungen der Vergabekammern Sachsen-Anhalt (Beschl. 2 VK LSA 02/13 v. 16.05.2013) und Südbayern (Beschl. Z…
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Facheinkäuferin/Facheinkäufer für Bauleistungen in Potsdam/Berlin gesucht
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet für fünf Jahre für den Bereich…
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…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V) ist in einer Neufassung – Version 2.0 – erschienen. Diese berücksichtigt das neue GWB , die neue VOL/A und die im Juni in Kraft getretene neue VgV.
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„Studie über die Erfahrung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Einbindung anderer politischer Überlegungen in Politik und Verfahren betreffend die öffentliche Auftragsvergabe“ – so der vollständige, recht sperrige Titel des Auftrags, den die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, vergeben hat (TED-Dokumenten-Nr. 219457-2010 vom 27.07.2010). Die durch die Studie ermittelten Ergebnisse sollen Eingang finden in eine breit angelegte Beurteilung der EU-Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe, die bis 2011 abgeschlossen sein soll. Ausweislich des grob umrissenen Studienauftrags ist man dabei offenbar bereit, kreativ zu sein.
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Die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, die festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln den Bietern bekannt zu geben, ist von Anbeginn Gegenstand der nationalen und europäischen Rechtsprechung. Wie weit danach die Bekanntmachungspflicht der Auftraggeber reicht, soll nachfolgend skizziert werden.
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Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Entwicklung einer Datenbanksoftware für das zu schaffende „Nationale Waffenregister“ (NWR) aus (TED-Dokumenten Nr. 233239-2010 – Vorinformation v. 6.8.2010). Nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2014 Zeit, ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen.
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Die Vergabe24 GmbH (ehem. ausschreibungs-abc-GmbH) gehört zu den großen Playern im eVergabe-Markt. Vergabeblog sprach mit Carsten Prokop, Geschäftsführer für den Bereich Marketing, Vertrieb und PR, über die Gründe für die immer noch schleppende Akzeptanz bei Bietern wie Beschaffern, mögliche Lösungen durch das Projekt xVergabe und die Frage, ob eVergabe gemäß neuer VOL/A kostenlos sein müsse.
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Was waren die wichtigsten vergaberechtlichen wie –politischen Themen im Juli? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die kompakte Antwort.
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Während sich öffentliche Auftraggeber regelmäßig darüber im Klaren sind, welche Anforderungen sie an die Eignung der Bieter und an die zu beschaffenden Gegenstände stellen wollen, unterlaufen ihnen oftmals bei der vergaberechtlich korrekten Umsetzung dieser Anforderungen Fehler. Zu beiden Bereichen hat sich nun das OLG Koblenz in einem instruktiven Beschluss vom 10.06.2010 geäußert.
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Nach dem Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/2543). Die Abgeordneten wollen wissen, wie hoch die Beschaffungsmengen 2009 in Ministerien und nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt waren und wie hoch der Anteil von Recyclingpapier ist. Eine längerfristige Betrachung über die einzelnen Legislaturperioden wäre sicherlich ein interessanter Index – nicht nur in Sachen Umweltschutz.
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Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) kritisiert daher heftig das im Koalitionsvertrag NRW vorgesehene Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft wieder so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
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Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.
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Ein Gerichtsgutachten stellt oft die Weichen im Rechtsstreit. Aber leider arbeitet nicht jeder sachverständige Gutachter sorgfältig. Dies musste die Antragsstellerin in dem vom OLG Celle entschiedenen Fall feststellen und hat sich erfolgreich dagegen gewehrt (Beschluss v. 25.05.2010, 13 Verg 7/10). Gegenstand der Ausschreibung war die Erstellung einer Software für eine Einsatzleitzentrale. Im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen sollte der Sachverständige gemäß Beweisbeschluss Stellung nehmen, ob die Angebote der Antragsstellerin und der Beigeladenen von den Vorgaben der Ausschreibung abweichen. Der Sachverständige übernahm in seinem Gutachten nicht nur ungeprüft die Angaben der Vergabestelle, sondern wertete – ungefragt – den Ausschluss der Antragsstellerin als gerechtfertigt.
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Über die Auswahl der Zuschlags- und Unterkriterien sowie der Gewichtungsregeln kann der öffentliche Auftraggeber erheblichen Einfluss darauf nehmen, ob er im Ergebnis der Ausschreibung eine möglichst hochwertige und seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält. Die Festlegung des Wertungssystems bietet mithin die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren intelligent zu gestalten. Andererseits stellt sich die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe das Bewertungssystem des öffentlichen Auftraggebers ausgestaltet sein muss. Ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, im Vorhinein ein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufzustellen?