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In der Beschaffungspraxis (z.B. Klärschlammentsorgung) sind Rahmenvereinbarungen heute kaum mehr wegzudenken. Denn häufig ist eine genaue,…
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Die Stadt Mannheim sucht für den Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz sucht zum 01.03.2022 eine/n Sachbearbeiter/in…
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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn nach dem MiLoG ist auch für Vergabeverfahren von Bedeutung. Der erste Teil dieses Beitrags hat diesen Mindestlohn im Kontext der Bestimmungen des AEntG aus vergaberechtlicher Sicht vorgestellt. Von diesen arbeitsrechtlichen Regelungen zu unterscheiden sind die verschiedenen Landesgesetze, die darauf abzielen, speziell bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine bestimmte Mindestvergütung für Beschäftigte durchzusetzen.
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Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie den Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt.
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Öffentliche Ausschreibungen müssen transparent sein. Das seien sie aber nicht immer, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Am 17.02.2015, 18.30 Uhr findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Keine Personengleichheit bei Bewertung des Personals aus früheren Aufträgen nötig. Auftraggeber dürfen gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 und 3 VgV in der Fassung der 7. VgV-Novelle für bestimmte Dienstleistungen eignungsbezogene Aspekte als Wertungskriterien berücksichtigen, darunter die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals.
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Flickenteppich Tariftreue- und Vergabegesetze. Dankbarerweise hat die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern eine Übersicht über die bisherigen Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
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Für weiteres Wachstum sucht die Anwaltskanzlei BBG und Partner einen Rechtsanwalt (m/w) im Vergaberecht.
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Diese Frage ist Gegenstand einer regen Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Hier geht es direkt zur Diskussion. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 18.02.2015, 17.30 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Umstrukturierung der Direktion ist seit 01.01.15 in Kraft. Dies kann, wie bereits berichtet, dem Organigramm der neuen Generaldirektion GROW entnommen werden (hier finden Sie die entsprechende PDF-Datei).
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein aktuelles Rundschreiben zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF und § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO – Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit vorgelegt.
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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn ist auch für Vergabeverfahren von Bedeutung. Doch was bedeutet dies konkret für Auftraggeber und Unternehmen? Wie ist das Verhältnis zu anderen Bestimmungen, die Lohnuntergrenzen festschreiben, insbesondere zu landesrechtlich geregelten, vergabespezifischen Mindestentgelten? Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick in zwei Teilen:
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Neu veröffentlichte Leitfäden des Umweltbundesamtes geben Empfehlungen für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung von Fernsehgeräten sowie Tapeten und Raufaser.
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Die Toll Collect GmbH als Betreiber des Lkw-Maut-Systems hat in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich zwischen 465,8 und 542,4 Millionen Euro als Vergütung erhalten.
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert ein Umdenken bei der Ausschreibungspraxis der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich. Die Fokussierung auf den günstigsten Preis habe zu einer Verschlechterung der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln und zu einer Unterwanderung des Sachleistungsprinzips geführt.
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Arbeitnehmer sollen von dem neuen gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Deutschland profitieren. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und soll als Mindestentgelt brutto 8,50 Euro pro Stunde sichern. Diese, auf den ersten Blick doch arbeitsrechtliche Thematik hat dennoch Einfluss auf Vergabeverfahren, zumal bereits Vergabegesetze der Länder einen “vergabespezifischen” Mindestlohn vorsehen.
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Bekanntlich wurde zum 01.01.2015 mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt, der – abgesehen von einzelnen Ausnahmen – für alle Beschäftigten in Deutschland gilt. Zeitgleich wurde zum 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen der vergabespezifische Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW von 8,62 Euro auf 8,85 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung um 2,7 % passt die nordrhein-westfälische Landesregierung erstmals seit Inkrafttreten des TVgG-NRW den vergabespezifischen Mindestlohn an.