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Räumt das Gesetz einem Auftraggeber ein Ermessen ein, ob er fehlende Erklärungen und Nachweise nachfordert, so…
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Die Deutsche Rentenversicherung Saarland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams in der Abteilung Verwaltung…
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Wie die Wirtschaftswoche berichtet, will der Bund den Betrieb der Telekommunikations- netze von Bundesministerien und Bundesbehörden künftig nicht mehr ausschreiben, sondern selbst übernehmen. Angesiedelt wird die neue Leitstelle im Bundesverwaltungsamt in Köln. „Wir nehmen die zentrale Steuerung und den Betrieb des Netzes selbst in die Hand, damit wir besser, billiger und sicherer werden“, kündigt der IT-Direktor des Bundes, Martin Schallbruch, in der WirtschaftsWoche an. Der eigentliche Grund dürfte aber ein anderer sein: Das BMI trifft Vorkehrungen für den Fall, dass der bisherige Betreiber, die T-Systems, an einen ausländischen Anbieter fällt. Vollständiger Artikel unter http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/bund-wird-selbst-netzbetreiber-409313. (Bild: WirtschaftsWoche, www.wiwo.de)
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Er ist das Gesicht der Vergaberechtsreform: Dr. Fridhelm Marx, der fast zeitgleich zum Abschluss der GWB-Reform altersbedingt aus dem BMWi ausschied. Nun übernahm Ministerialrat Christian Dobler die Nachfolge als Leiter der Unterabteilung I B, Wettbewerb, Verbraucher- und Preispolitik, Öffentliche Aufträge. Dobler leitete während seiner Dienstzeit u.a. die Grundsatzabteilung im Bundeskartellamt – keine schlechte Schule, wenn man an die Marktmacht des öffentlichen Einkaufsvolumens von jährlich über 216 Mrd Euro in Deutschland denkt. Man darf gespannt sein, ob man von Herrn Dobler genauso viel lesen, hören und sehen wird wie von Herrn Dr. Marx. Das Konjunkturpaket mit seinen umfangreichen vergaberechtlichen Regeln hat gezeigt, welche Verantwortung diese Postion mit sich bringt. Der Vergabeblog wünscht Herrn Dobler dafür alles Gute und eine glückliche Hand.
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Die SektVO ist seit dem 29. September in Kraft (BGBl. I S. 3110) und für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung einschlägig. Sie finden die SektVO zum kostenfreien Download als PDF-Dokument auf dem Vergabeblog hier, uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von LexisNexis Deutschland.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine neue Dokumentation Nr. 90 „Vergaberecht 2009 – Novellierung, aktuelle Entwicklungen und Verfahrensablauf“ herausgegeben. In der Dokumentation werden das novellierte Vergaberecht, insbesondere das am 24. April 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 vom 23. April 2009, S. 790) sowie auch die absehbaren Änderungen in der neuen VOB/A und der VOL/A schwerpunktmäßig dargestellt.
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?
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Das Bayerische Verkehrsministerium hat Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt im Dezember in Kraft und regelt das Beihilfe- und Vergaberecht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu.
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Problematik des Staates als IT-Anbieter Schwerpunktthema Vom 1. bis zum 3. Oktober fand in Potsdam die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) statt. Tagungs- und Schwerpunktthema war in diesem Jahr das Konfliktfeld „IT zwischen Monopol und Staat“, bei welchem insbesondere auch die Problematik des Staates als Anbieter von IT Leistungen adressiert wurde.
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Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Website die Aufstellung der Anschriften aller Gerichte des Bundes und der Länder aktualisiert. Aufgeführt ist neben der klassischen Adresse für den Postweg auch die Hausanschrift, die Telefon- und Faxnummer sowie – soweit vorhanden – eine Emailadresse und die Website des Gerichts. Leider enthält die Aufstellung die für uns im Vergaberecht tätigen so wichtigen Vergabekammern nicht – immerhin handelt es sich bei diesen Einrichtungen auch nicht um Gerichte. Sonst aber mag diese Aufstellung ganz hilfreich sein.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Leitfaden zur Beschaffung „sicherer“ IT herausgegeben. Dabei unterscheidet der Leitfaden vier „Schutzbedarfskategorien“, wobei Stufe vier als größtmögliche Gefährdung „gesundheitsschädliche Schäden oder Tod vieler Menschen“ umfasst.
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“Wie viele eVergabe-Plattformen verträgt Deutschland?” – lautete eine zur Diskussion gestellte Frage auf der Fachtagung IT-Beschaffung kürzlich in Berlin. Die Antworten reichten von eine zentrale Plattform im Sinne der Bieter bis hin zu rund 30.000, was der ungefähren Anzahl an Vergabestellen entspricht. Zwei weitere Plattformen sind jedenfalls sicher: Ab Januar 2010 startet die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) ihre eigene, drei Länder übergreifende eVergabe-Lösung. Und bereits seit September 2009 können der Hochsauerlandkreis und der Märkische Kreis ihre kompletten Vergabeprozesse webbasiert abwickeln.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit den fünf weiteren Bundesressorts, dem Ministerium des Innern, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Bildung und Forschung und der Verteidigung den Weg zu einer stärkeren Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung fortsetzen. Die sechs Bundesressorts hatten sich im Oktober 2007 auf konkrete Maßnahmen verständigt. Die bisher erzielen Fortschritte hat das BMWi nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht.
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Knapp 18 Monate nach dem sog. Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat der Berliner Senat vergangene Woche eine Novelle für das Berliner Vergabegesetz beschlossen. Danach vergibt Berlin in Zukunft öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 EUR gezahlt wird. Nach den Worten des Wirtschaftssenators Harald Wolf ist Berlin damit das erste Bundesland, das nach der EuGH-Entscheidung „klar Flagge zeigt“. Berlin übernehme damit bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping, so Wolf.
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Heute ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden. Sie ist für Vergaben von Aufträgen einschlägig, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs vergeben werden. Bau und Dienstleistungskonzessionen sind nicht erfasst. Sie wurde am heutigen Tag im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet und tritt am Folgetag in Kraft. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Paul K. Friedhoff, MdB, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Kohlepolitik und für Mittelstandspolitik und Obmann der FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss zum neuen Vergaberecht und insbesondere zu dessen Bedeutung für den Mittelstand.
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Do-it-yourself: Die Bundesregierung will in Zukunft einen Großteil der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an den Küsten mit eigenen Geräten erbringen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 vom 24. Oktober 1984 (BT-Drs. 10/1800) wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Nun will die Regierung aber für 80 Mio. Euro einen neuen Nassbagger für den Küstenbereich anschaffen, mit dem der Bund künftig an der Küste deutlich mehr als die besagten 25 % der – Zitat – „Nassbaggerei“ selbst durchführen könnte. Das beschäftigt auch den Bundestag.