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Die Preisaufklärung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema…
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Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) – Digitale Verwaltung. Intelligent vernetzt. Verwaltung und Start-up – passt das zusammen?…
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Der 1. EVB-IT Thementag 2025 – Jetzt Tickets sichern!
Der Thementag für die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) gehören seit vielen Jahren zur vergaberechtlichen Grundausstattung…
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PDF/UA und digitale Barrierefreiheit – Pflicht statt Kür im öffentlichen Sektor
Ein Gastbeitrag unseres Seminar-Partners Atos
Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit ist eindeutig – und doch zeigt sich in der Praxis: Öffentliche Stellen tun sich mit der Umsetzung digital zugänglicher Dokumente weiterhin schwer. Dabei ist der Handlungsbedarf hoch, denn Standards wie ISO 14289-1 (PDF/UA) und DIN EN 301 549 sind längst für den Öffentlichen Sektor verpflichtend.
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Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet. Als ersten Schritt dieser Überprüfung bittet die Kommission interessierte Parteien um Rückmeldungen, die Frist dafür endet am 18. November 2025.
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In unserem kostenlosen Partner-Webinar „Barrierefreie Dokumente – handeln Sie jetzt“ werden Ihnen praktische Beispiele aufgezeigt, wie die gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards umgesetzt werden und Sie Dokumente effektiv digital zugänglich machen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) sieht Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro vor – gut 10 Milliarden Euro weniger als für 2025. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird von Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro ausgegangen (2025: 23,72 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
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Auf dem „KOINNO Challenge-Geber-Day: Wer innovativ beschaffen will, muss zuerst den Markt verstehen!“ am 7. Oktober 2025 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) seine eigens entwickelte Challenge-Plattform zur Markterkundung innovativer Lösungen, den KOINNOvationsplatz vor. Mit diesem Tool hat die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit, ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen und Problemstellungen bekannt zu machen, indem Sie Challenges veröffentlichen und Unternehmen zur Einreichung ihrer innovativen Lösungen und Produkte aufrufen. So soll die öffentliche Verwaltung modernisiert aber auch die Innovationstätigkeit der Wirtschaft angeregt werden. Zu der Kooperationsveranstaltung zwischen dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) laden wir Sie herzlich ein. Nutzen Sie den Challenge-Geber-Day zum persönlichen Austausch, zur Inspiration und zur konkreten Weiterentwicklung Ihrer Beschaffungsstrategie. Jetzt kostenfrei anmelden – die Plätze sind limitiert: Anmeldung und Agenda
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Die Preisaufklärung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema der vergaberechtlichen Spruchpraxis. Sie berührt die Kalkulationsfreiheit der Bieter genauso wie die Frage nach deren Leistungsfähigkeit. § 60 VgV gestattet Auftraggebern, den Zuschlag auf ungewöhnlich niedrige Angebote abzulehnen. Vor Ablehnung sind sie allerdings verpflichtet, die betreffenden Angebote aufzuklären und zu überprüfen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Prüfungspflicht sind im Detail und in der Praxis noch nicht abschließend geklärt: Wann ist eine Preisaufklärung konkret erforderlich? Wie sollte sie durchgeführt werden? Wann darf sich der Auftraggeber mit Erklärungen des Bieters zufriedengeben? Und in welchem Umfang können Aufklärung und Ergebnis durch die Nachprüfungsinstanzen überprüft werden?
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Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) – Digitale Verwaltung. Intelligent vernetzt. Verwaltung und Start-up – passt das zusammen? Wir sagen ja! Die FITKO mit derzeit rund 120 Mitarbeiter:innen wurde konzipiert, um als schlanke, agile und spezialisierte Unterstützungseinheit die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu koordinieren und voranzutreiben. Als „Umsetzungseinheit“ des deutschen IT-Planungsrats stärken wir die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit, schaffen Synergien und vernetzen Akteure. Das geht am besten, wenn Kooperation und Vernetzung auch organisationsintern gelebt werden! Deshalb basiert unsere Zusammenarbeit auf Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung. Wir sind ein vielfältiges und engagiertes Team mit flachen Hierarchien und den unterschiedlichsten Hintergründen. Ob Biolog:in, Informatiker:in oder Theaterwissenschaftler:in: Uns eint die Motivation zur digitalen Verwaltung. Für die Erfüllung unserer Aufgaben suchen wir deshalb einen kreativen Kopf mit viel Teamgeist und Selbstorganisation, für den klassische Verwaltung und innovative Methoden keinen Widerspruch darstellen. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Zur Gestaltung der bilateralen Ausschreibung zum Aufbau einer Wasserstoffbrücke zwischen Deutschland (H2Global) und zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher Vorgaben führt das BMWE eine öffentliche Marktkonsultation durch. Die Konsultation erfolgt in Form eines Fragebogens, welcher die Maßnahme beschreibt und konkrete Fragen an die Unternehmen formuliert. Die Beteiligung an der Marktkonsultation steht allen betroffenen Unternehmen offen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache bis zum 8.9.2025 erreichbar.
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Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2025 werfen! Schauen Sie unter deutscher-vergabetag.de vorbei und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Innovations- und Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen.
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Die Bundesingenieurkammer fordert, freiberuflich tätige Ingenieurbüros vom Geltungsbereich eines Tariftreugesetzes, wie es von der Bundesregierung geplant ist, auszunehmen.
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Das Online-Seminar „Vergaberecht konkret!“ zeigt die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens von Liefer- und Dienstleistungen auf. Die Inhalte der VgV und UVgO werden praxisorientiert dargestellt, um eine rechtsichere Umsetzung unter Gewährleistung der aktuellen Rechtsprechung zu vermitteln. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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„Eine Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsprozesse der Bundeswehr ist notwendig, sie darf jedoch nicht zu Lasten von Mittelstand und Handwerk gehen,“ leitet Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) ein.
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Auftraggeber darf Wertungsentscheidung nicht vollständig an Externe delegieren!
VK Nordbayern, Beschl. v. 28.01.2025 – RMF-SG21-3194-9-39
Die Zuschlagsentscheidung in einem Vergabeverfahren obliegt ausschließlich dem öffentlichen Auftraggeber. Zwar darf dieser externen Sachverstand einholen, die eigentliche Entscheidung über den Zuschlag aber nicht vollständig an Dritte abgeben. Die VK Nordbayern hat entschieden, dass ein Zuschlag unwirksam ist, wenn wesentliche Schritte der Angebotswertung einer externen Fachkommission übertragen werden.
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein reales Orderplus (auf niedrigem Niveau) von 5,3 Prozent, gegenüber dem Vormonat April hingegen ein Minus von 0,5 Prozent. Für die ersten fünf Monate ergibt sich damit ein reales Plus von 8,2 Prozent. „Damit stabilisiert sich der Auftragseingang in unserer gesamten Branche zwar auf niedrigem Niveau, für den Straßenbau trifft dies aber nicht zu.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ und bittet darum künftig längere Anhörungsfristen vorzusehen. Aus der BAK ist der Gesetzentwurf nicht notwendig. Sie sieht die Gefahr, dass ein Bundestariftreuegesetz zu tendenziell teureren Angeboten und damit zu Zusatzkosten bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen führen könne. Die Stellungnahme kann auf der Seite der BAK abgerufen werden.
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Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 23. Juli 2025 in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern der Industrie darüber beraten, wie die Bundeswehr schneller ausgerüstet werden kann. Im Fokus der Gespräche standen die Resilienz von Lieferketten, höhere Produktionskapazitäten und Innovationen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
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Das Online-Seminar „Die 10 häufigsten Fehler im Vergabeverfahren erkennen und vermeiden“ sensibilisiert die Teilnehmenden für vergaberechtliche Grundsatzthemen, da Anforderungen an vergabekonforme Ausschreibungen sukzessive steigen. Lassen Sie sich praktische Lösungswege aufzeigen, damit ihr Vorhaben vergabe- und zuwendungskonform umgesetzt werden kann. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Am 22.07.2025 ist die 5. aktualisierte Auflage der Österreichischen Schwellenwerteverordnung mit neuer Direktvergabemöglichkeit bis Euro 143.000 in Kraft getreten. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKO) sieht hierin Chancen, dass die Gemeinden das Potenzial von lokalen Unternehmen nutzen können.
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Für welche Jahre müssen Umsatzangaben gemacht werden?
VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.01.2025 – 2 VK LSA 14/24
Die Anforderungen an den geforderten Mindestumsatz im Rahmen der Eignungsprüfung müssen so eindeutig formuliert sein, dass keine unterschiedlichen Interpretationen möglich sind. Ein Angebotsausschluss kommt nicht in Betracht, wenn die Eignungsanforderung mehrere Interpretationsmöglichkeiten eröffnet.
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Über konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/927). Seit Amtsantritt der Bundesregierung sind demnach folgende Maßnahmen eingeleitet: