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Haben Sie es auch schon bemerkt? In dem verabschiedeten Entwurf zur VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?
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Jeder, der ein Unternehmen gründen will, kennt das Problem: Welche Genehmigungen brauche ich? Und welche Behörde ist dabei für was zuständig? Was schon im Heimatland regelmäßig enorme Aufwände erfordert, wird im Ausland zum echten Investitionsverhinderer. Hier setzt die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) an, die bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen soll. Zentrales Instrument dazu sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner”. Mit diesen sollen Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung stehen, über die sie alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln können. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind hierfür die Bundesländer verantwortlich, die mehr oder minder vollständig und damit rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Es gibt allerdings keine einheitliche Umsetzung der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Nicht mal bei der Abkürzung „EA“ oder „EAP“.
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wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Wir lesen uns in 2010 wieder.
Ihr Team vom Vergabeblog,
Marco Junk, Julie Freiin von dem Bussche, David Hartmann, Alexander Nette, Dr. Roderic Ortner, Dr. Jan Dirk Roggenkamp, Karsten Voigt und Dr. Christian-David Wagner.
Garantiert kein Vergabethema, aber in der Vorweihnachtszeit ist ja auch Platz für besinnlichere Themen: Der Herbst war wie jedes Jahr die klassische Tagungszeit, und so durfte ich vielen interessanten Vorträgen zusehen. Denn: Wann haben Sie zum letzen Mal einen Vortrag nur gehört? Ganz ohne PowerPoint-Präsentation? Richtig – ich erinnere mich auch nicht. Was der Sinn dessen sein soll, jedes gesprochene Wort zugleich mit Textfragmenten, bunten Bildern und – ganz wichtig – Bullet Points zu untermalen, will sich mir nicht erschließen – abgesehen davon, dass der Redner mit seinen Folien einen stets präsenten Spickzettel hat. Ist das nur gesprochene Wort tatsächlich so unzureichend geworden oder die gegenwärtige Zuhörergeneration evolutionär so degeneriert, dass man auf allen audiovisuellen Wegen zu ihr vordringen muss? Die Meister dieser Kunst schaffen es sogar, jedes ihrer Wörter auf die Folien zu bringen – und machen damit vor allem sich selbst als Vortragende überflüssig und austauschbar. Zeit, im Land der Dichter und Denker den Beamer-Stecker zu ziehen. Trauen Sie sich mitzumachen?
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Es ist in wohl allen Bereichen Usus, das aufzulisten, was sich zum neuen Jahr ändert. Da aktuell ausnahmsweise keine Reform des Vergaberechts – jedenfalls nicht unmittelbar – vor der Tür steht, sei jedenfalls erwähnt, dass am 1.1. 2010 die dritte und letzte Stufe des sog. „Stufenplans eVergabe“ in Kraft tritt. Der von BMWi, BDI, DIHK und ZDH im Juni 2007 vereinbarte Plan sieht die branchenweise und mit dem Jahreswechsel vollständige Umstellung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes vom konventionellen Papierweg zur elektronischen Angebotsabgabe vor: Ab dem 1.1.2010 sollen die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren.
Die Stammleser werden es schon bemerkt haben: In den vergangenen Monaten konnten Sie einige Gastbeiträge im Vergabeblog lesen. Heute freuen wir uns, das Autorenteam mit Herrn Alexander Nette, LL.M., Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover und Herrn Dr. Roderic Ortner, LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei BHO Legal in Köln, um zwei Experten im Vergaberecht erweitern zu können.
Herr Nette ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und vertritt auf Auftraggeberseite Gebietskörperschaften, Ministerien und sonstige öffentliche Auftrageber, sowie auf Bieterseite diverse international tätige Konzerne, darunter einige Marktführer.
Herr Dr. Ortner ist spezialisiert auf Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung für Forschungsprojekte der Sicherheits-, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie. Er berät sowohl Bieter als auch öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungsverfahren.
Näheres erfahren Sie auf der Autorenseite.