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Nach dem Bundestag (siehe Vergabeblog.de vom 31/01/2020, Nr. 43209) hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf…
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Der Umweltbetrieb Bremen sucht eine/n Sachbearbeiter:in (w/m/d) für die Vergabe von Bauleistungen. Bewerbungen können bis zum…
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Für das Team „Strategischer Einkauf, Rahmenverträge“ sucht die Immobilien Bremen AöR zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Strategischen Einkäufer/in (w/m/d). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die EU Kommission hat die eForms-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1986 vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) vier Jahre nach deren Inkrafttreten ersetzen.
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Am 16.10.2019 findet die 15. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.
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Mit einer „getürkten Vergabe im Millionenwert“ hätten leitende Beamte im Verteidigungsministerium den Verkauf der drei Instandsetzungswerke des Heeres durchdrücken wollen. So stellte es der Jurist Norbert Dippel als Zeuge im Unterausschuss des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 26. September 2019, dar (Fortsetzung der Zeugenvernehmung, siehe auch Vergabeblog.de vom 17/09/2019, Nr. 42005). Es geht um die HIL GmbH, der bundeseigenen Gesellschaft für Heeres-Instandsetzungs-Logistik.
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Missverständnisse über den Inhalt der Vergabeunterlagen sind durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters zu lösen. Maßgeblicher Auslegungsmaßstab ist der eines fachkundigen Bieters. Bewirbt sich ein Bieter auf vier Lose, obwohl er nur Kapazitäten zur Bedienung von zwei Losen hat, verstößt dies gegen den Wettbewerbsgrundsatz. Die Angebote für alle Lose sind zwingend auszuschließen.
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Sie haben interessante Meldungen und Neuigkeiten aus dem Bereich Beschaffung, Haushalt, Vergabe und öffentliches Auftragswesen? Gerne berichten wir darüber – schreiben Sie uns unter meldungen@dvnw.de.
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Anlässlich der Rede der Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 17.09.2019 bei der Mitarbeiterversammlung des BAAINBw veröffentlicht der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. eine Stellungnahme, in der bisherige Empfehlungen zur Organisation des Beschaffungsprozesses wiederholt werden.
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Die Bundesregierung hat zwischen 2010 und 2017 insgesamt knapp 306,9 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge ausgegeben.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer Schulungen zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele neue & aktuelle Themen werden in den intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Highlight dabei ist „Die unendliche Geschichte – Zuwendungen und Vergaberecht“, zu der Abgrenzung und den Schnittstellen zwischen Vergaberecht und Zuwendungsrecht.
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Ab einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot werden wohl die meisten Auftraggeber Zweifel an der Auskömmlichkeit des besten Angebots haben und in eine vertiefte Preisprüfung eintreten. Doch was gilt für den Graubereich zwischen 10% und 20%? Einen solchen Fall hatte die Vergabekammer Bremen zu entscheiden.
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Die digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung soll in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sein. Im Auftrag des BMI wurde hierzu eine „Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern“ erstellt. Diese soll das Risiko einer wachsenden Technologieabhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland, aber auch im europäischen Umfeld untermauern. Die Marktanalyse können Sie hier herunterladen.
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Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2019 informiert das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit BT-Drs. 19/13256 über über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ veröffentlicht. Die Bevorzugten-VwV soll die sogenannte Bevorzugten-Richtlinie („Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 10.5.2001, BAnz. Nummer 109 S. 11773) ersetzen.
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Nachprüfungsverfahren können zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Vergabeverfahrens führen. Auch bei regelkonformer Durchführung des Vergabeverfahrens sind Rügen von enttäuschten Bietern nicht ausgeschlossen. Frau Fritz (FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft mbB) wird umfassend aus der Praxis berichten und einen Überblick über die relevanten Aspekte geben, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz zu beachten sind. Information & Anmeldung
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Zu den bekannt gewordenen Mehrkosten von 600 Mio. € beim Ausbau der A61 erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Erneut wird mit dem Ausbau der A61 in Süddeutschland ein ÖPP-Projekt wesentlich teurer als geplant und keiner weiß warum. Nach der A1 und der A8 ist das nun schon das dritte Projekt, bei dem Mehrkosten entstehen.