Digitales Netzwerk
Login
-
Der in den vergangenen Wochen heiß diskutierte „No-Spy-Erlass“ des Bundesministeriums des Innern hat seine erste Feuerprobe…
8 Minuten
-
Strategische/r Einkäufer/in für elektrotechnische Anlagen in Berlin gesucht
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen für die Abteilung Strategischer Einkauf engagierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Der Strategische…
1 Minute
-
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) vereint Experten und Entscheider im Vergaberecht und Public Sector. Ausgewählte Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft, Rechtspflege, Wissenschaft und Politik bilden ein leistungsstarkes Netzwerk. Hierzu zählen Öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen (über 50 % der Mitglieder), überregional tätige Organisationen und NGOs, Vertreter der Rechtspflege, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW bildet so eine exklusive Plattform zur Information, zum Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, Voraussetzung aber ein fachlicher Bezug zum Vergaberecht oder Public Sector. Vertriebliche Aktivitäten sind unzulässig. Das DVNW ist internetbasiert, zudem existierten erste Regionalgruppen in Berlin, Hamburg und Köln/Bonn für den unmittelbaren persönlichen Austausch vor Ort. Hier geht es zum Aufnahmeantrag für die kostenlose Mitgliedschaft
-
Die 1. Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der dpa (Deutsche Presse-Agentur) gegen den Zuschlag eines umfangreichen Auftrags des Auswärtigen Amtes (AA) an einen ihrer Wettberber, die Nachrichtenagentur dapd, zurückgewiesen. Es war die erste Ausschreibung des AA in dieser Sache. Bislang hatte die dpa den umfangreichen Auftrag jeweils ohne vorangegangenes Vergabeverfahren erhalten, erst eine Rüge des Bundesrechnungshofs änderte diese Praxis.
-
Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
-
Der Bundesrechnungshof und die Rechnungshöfe der Länder haben in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht vom 14. September 2011 ihre Erkenntnisse bei der Überprüfung zahlreicher ÖPP-Projekte zusammengefasst. Insgesamt 30 ÖPP-Projekte mit einem Gesamtprojektvolumen von 3,2 Mrd. Euro wurden hierfür von den Rechnungshöfen ausgewertet. Der Bericht stellt am Beispiel von 18 Maßnahmen – die meisten stammen aus dem öffentlichen Hochbau – typische Problemlagen, häufig vorkommende Fehler und die Schwierigkeiten einer seriösen Wirtschaftlichkeitsermittlung dar.
-
Die Frage der Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beauftragung von Rettungsdienstleistungen ist in den vergangenen Jahren im Einzelnen umstritten gewesen. Die in Deutschland in dieser Hinsicht bestehende Rechtsunsicherheit lag insbesondere darin begründet, dass in einigen Bundesländern das so genannte Submissionsmodell und in anderen das so genannte Konzessionsmodell zur Anwendung kommt. Im Rahmen des Submissionsmodells halten die Leistungserbringer (zumeist Hilfsorganisationen wie die DRK, MHD, Johanniter etc.) das Benutzungsentgelt unmittelbar vom Leistungsträger (dem Kreis oder der kreisfreien Stadt), wohingegen im Konzessionsmodell die Leistungserbringer die Höhe der Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungsträgern vereinbaren. Eine gewisse Rechtssicherheit konnte erst eintreten, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu beiden Konstellationen jeweils grundlegende Entscheidungen gefällt hatte.
-
Lehren aus Stuttgart 21? Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums werde gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so die Regierung in ihrer Antwort (17/8274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8118) zur „Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen“. Danach soll mit dem geplanten Gesetz eine Regelung für eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ in das Verwaltungsverfahrensgesetz eingeführt werden. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
-
Die 1973 gegründete Universität der Bundeswehr München dient der wissenschaftlichen Ausbildung von Offizieren und Offizieranwärtern, zur Zeit ca. 3.700 Studierende. Forschung und Lehre an der Universität sind frei. Marco Junk (Vergabeblog) traf in München Prof. Dr. Michael Eßig, der dort den Lehrstuhl Materialwirtschaft und Distribution inne hat und das Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) leitet. Ein offenes Gespräch über Recht und Wirtschaftlichkeitspotentiale, erfolgreiche Mittelstandsförderung bis hin zu Karrierepfaden für Beschaffer – und nicht zuletzt dem Kunden Bundeswehr.
-
Ein Gastbeitrag von Christian Frhr. v. Ulmenstein In einem VOL/A-EG Verfahren hatten die beteiligten Bieter vergleichbare Referenzen vorzulegen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung hielt die Vergabestelle hinsichtlich eines Bieters eine vorgelegte Referenz für nicht vergleichbar. Da sich dieser Bieter in einem vorangegangenen Vergabeverfahren erfolgreich beteiligt hatte, zog die Vergabestelle „ersatzweise“ eine ihr aus einem früheren Vergabeverfahren bekannte (hausinterne) Referenz heran und ersetzte die nicht vergleichbare Referenz durch diese „Alt“-Referenz. Dabei bezog sie sich auf § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG.
-
§ 97 Abs. 1, 2 GWB; § 7 Abs. 1 VOL/A 2009; § 8 Abs. 1 EG VOL/A 2009; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009; § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006; § 9 Nr. 1 VOB/A 2006 Anders als die VOB/A 2009 enthält die VOL/A 2009 kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr. Trotzdem haben sich mehrere Vergabekammern und –senate für seine Fortgeltung ausgesprochen. Dem hat das OLG Düsseldorf nun eine Absage erteilt. Danach gilt das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse in der VOL/A 2009 nicht mehr fort. Eine Hintertür hat sich der Vergabesenat jedoch offen gehalten: Einzelne Bestimmungen in Vergabeunterlagen können unzulässig sein, wenn sie aus Sicht eines Bieters „unzumutbar“ sind.
-
Ein Gastbeitrag von Ulrich Eix Insbesondere bei großen Bauvorhaben ebenso beliebt wie die Pauschalierung der Vergütung ist der nachträgliche Streit über zusätzliche Vergütung wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2011 (Az.: VII ZR 13/10) in maßgeblichen Punkten die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zurecht gerückt.
-
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat Rechtsberatungsleistungen ausgeschrieben, mit denen mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) aus den Jahren 2006 bis 2011 auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht werden sollen. Darüber hinaus ist eine Organisationsuntersuchung des PTLV vorgesehen. Dieses führt jährlich bis zu 6000 Vergabeverfahren mit einem Volumen von ca. 40 Mio EUR durch.
-
Ein Gastbeitrag von Jan-Michael Dierkes § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 VOB/A Es gehört zu den originären Pflichten des Bieters, sein Angebot so eindeutig zu gestalten, dass es möglichst keine Fragen offen lässt. Die Angebotsinhalte müssen klar, vollständig und in jeder Hinsicht zweifelsfrei sein. Ergibt sich dennoch Anlass zur Aufklärung, so ist es in erster Linie Sache des Bieters, sich um eine umfassende Information des Auftraggebers zu kümmern. Es ist nicht die Aufgabe oder gar Pflicht des Auftraggebers, sich seinerseits so lange um Klärung zu bemühen, bis alle seine Zweifel oder Unklarheiten ausgeräumt sind. Kommt der Bieter einem berechtigten Aufklärungsbedarf nicht oder nur unzureichend nach, darf der Auftraggeber den Bieter wegen verweigerter Aufklärung aus dem Vergabeverfahren ausschließen. Dies hat die Vergabekammer Lüneburg mit Beschluss vom 03.11.2011 (VgK 47/2011) in aller Deutlichkeit so entschieden.
-
Die von der EU-Kommission neu einberufene, nach eigenen Angaben “informelle Sachverständigengruppe” zu eVergabe steht. Sie umfasst 20 Personen aus verschiedenen EU-Staaten. Aus Deutschland dabei: Margarete Charlotte Donovang-Kuhlisch (IBM), Marc Christopher Schmidt (Beschaffungsamt des BMI) und Carsten Prokop (Vergabe24).