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Klassentreffen in Berlin Etwas später im Oktober als in den Vorjahren, dafür aber belohnt durch bestes…
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern sucht für den Bereich „Zentrale Aufgaben“ zum…
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Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen Regionen. Dies hat der Koordinierungsausschuss der GRW in seiner letzten Sitzung im Dezember beschlossen: Dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden.
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Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden. Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
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Ein äußerst strittiges Thema: die Zulassung und Wertung von Nebenangeboten, wenn der niedrigste Preis das einzige Wertungskriterium ist. Seit 2010 zeichnet sich die Tendenz ab, Nebenangebote in diesem Fall nicht zuzulassen (OLG Düsseldorf Beschluss v. 07.01.2010, Verg 61/09, Beschluss v. 18.10.2010 Verg 39/10). Andere Oberlandesgerichte halten einen Zuschlag auf Nebenangebote auch im reinen Preiswettbewerb für zulässig (OLG Celle 03.06.2010, 13 Verg 6/10, OLG Koblenz, 26.07.2010, 1 Verg 6/10). Das OLG Brandenburg (Beschluss v. 07.12.2010 – Verg W 16/10) deutet in einer aktuellen Entscheidung an, endlich Klarheit schaffen zu wollen: Wegen der divergierenden Rechtsprechung der Vergabesenate sei zu erwägen, die Rechtsfrage zur Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinem Preiswettbewerb dem Bundesgerichtshof oder dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Hier müsse über die Auslegung der maßgebenden Richtlinien Art. 36 Abs.1 2004/17/EG und Art. 24 Abs.1 2004/18/EG im Hinblick auf die Zulässigkeit bei Nebenangeboten im Preiswettbewerb entschieden werden.
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Das Jahr geht in wenigen Stunden zu Ende. Anlass genug, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für die Treue zu Danken, für Kommentare und Feedback. Und eine gute Gelegenheit sich anzuschauen, was eigentlich die meistgelesenen Beiträge des Jahres waren.
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Die mangelnde Zahlungsmoral öffentlicher und privater Auftraggeber hemmt nach wie vor die Liquidität der unabhängigen Ingenieurunternehmen und Planungsbüros in Deutschland. Dies geht aus eine Umfrage hervor, die der Verband Beratender Ingenieure VBI jährlich unter seinen rund 3.000 Mitglieder durchführt.
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allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Weihnachtstage, den obligatorischen “guten Rutsch” und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2011! Auf das das Christkind völlig vergaberechtsfrei, nach Herzenslust produktbezogen, gerne unwirtschaftlich, von vergabefremden Aspekten getragen und nicht an eine Losaufteilung gebunden Sie beschere! Ihr Team vom Vergabeblog
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Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
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Sie haben sicher schon das leicht veränderte Aussehen des Vergabeblog bemerkt. Im Juni dieses Jahres ging in Berlin das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) an den Start. Das DVNW ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Im Vergabeblog ist nun ein direktes Login zum Netzwerk sowie ein Aufnahmeformular für die kostenlose Mitgliedschaft im DVNW geschaltet. Interesse?
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Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 08.10.2010 (VK-SH 13/10 – nicht bestandskräftig) zur Wertung von Nebenangeboten Stellung genommen, soweit der Preis als einziges Zuschlagskriterium vorgegeben ist. Dem Beschluss zufolge dürfen in derartigen Fällen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden (so auch OLG Düsseldorf v. 07.01.2010 – Verg 61/09). Nachzulesen samt Handlungsempfehlung für Kommunen beim DStGB hier.
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Im ersten Teil der Serie hat unser Autor die Dienstleistungskonzession als unionsrechtlichen Begriff und als Modell der Privatisierung identifiziert und die Voraussetzungen für deren Vorliegen definiert. Die Frage, ob eine Dienstleistungskonzession oder ein öffentlicher Auftrag vorliegt ist sowohl für Auftraggeber als auf Bieter erheblich. Denn bei der Dienstleistungskonzession finden die Vergaberichtlinien einschließlich der effektive Rechtsschutz keine Anwendung (s. hierzu auch den Beitrag des Autors hier). Wichtigste Voraussetzung und Abgrenzungsmerkmal ist die Frage, ob der Konzessionär („Auftragnehmer“) das wirtschaftliche Risiko trägt (dann Dienstleistungskonzession). (Anmk. der Red.)
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Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Dieses Fernziel bekam am vergangenen Mittwoch ein Datum: Ende 2011 sollen die hierfür notwendigen Voraussetzungen auf Seite der eVergabe-Lösungsanbieter geschaffen sein.
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Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
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Gesetzliche Krankenkassen beschaffen Leistungen zunehmend im Rahmen von Vergabeverfahren. Dies verspricht erhebliche Einsparungen, denn in der Regel erzeugt ein solches Vorgehen hohen Wettbewerbsdruck. Dieser wird noch erhöht, wenn mehrere Krankenkassen bei der Vergabe kooperieren und hierdurch ihre Nachfragemacht bündeln. Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffung von generischen Arzneimitteln, die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen in gemeinsamen Verfahren durchgeführt wird. Das Bundeskartellamt schätzt den Anteil der AOKs auf dem relevanten Markt auf 40 %.
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Gleich 13 Wirtschaftsverbände, Organisationen und Gewerkschaften haben eine “Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht” unterzeichnet. Kernaussage: Die Erhaltung des sog. Kaskadenprinzips und der Verdingungsausschüsse. Beides erscheint aufgrund der ausstehenden Reformen des Vergaberechts bedroht.
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Reduziert ein Auftraggeber in einem laufenden Vergabeverfahren den Leistungsumfang, muss er den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit geben, hierauf zu reagieren. Das gilt auch dann, wenn die Angebote bereits geöffnet wurden. Das OLG Düsseldorf hat nun klargestellt: Jedes andere Vorgehen verstößt gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung.
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„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt“, wusste sich schon Friedrich Wilhelm I. mit Kabinettsorder vom 15.12.1726 zu helfen. Aktuell wie damals: Niedersachsens Richter, Staats- und Rechtsanwälte bekommen ab 1.1.2011 per “Merkblatt über die Amtstracht“ vom dortigen Justizministerium auf zwei DIN-A4-Seiten definiert, wie die Robe auszusehen, geschnitten, gewebt und zu sogar zu fallen habe.
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Immer wieder ein beliebtes Mittel, um bei nationalen Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes (VOL/A 193.000,- € netto/VOB/A 4.845.000,- € netto) den Bieterkreis einzugrenzen: man sucht sich die geeignete Ausschreibungsplattform, veröffentlicht dort die Ausschreibung und erreicht so gezielt die „gewünschten“ Unternehmen. Für die Bekanntmachung in Internetportalen wurde diesem Vorgehen nun eine klare Absage erteilt: Die VK Südbayern (Beschluss v. 25.06.2010 – Z3-3-3194-1-30/05/10) hat entschieden, dass eine nationale Veröffentlichung einer Ausschreibung ausschließlich auf der eigenen Homepage grundsätzlich gegen das Transparenzgebot nach § 97 Abs.7 GWB verstößt.
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In Hessen wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großaufträgen des Landes nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen hat die Landesregierung erhebliche Verstöße gegen das Vergaberecht eingeräumt, die streitigen Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Offen bleibt die Frage nach dem Warum und der politischen Verantwortung. Vergabeblog Sprach mit Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag und Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN.
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Am 11. November 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und soll die gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel durch mehr Wettbewerb begrenzen. Neben der inhaltlichen Reform der Erstattungsregelungen dürfte dabei auch die konsequente Stärkung der vergaberechtlichen Kontrollmechanismen eine wichtige Rolle für zukünftige Beschaffungen der Krankenkassen spielen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wichtige Neuregelungen.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Martin Ott Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 4. November 2010 (Az.: 1 Verg 10/10) entschieden, dass die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports (öffentlicher Rettungsdienst) – jedenfalls nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt – zwingend als Vergabeverfahren nach den Vorschriften des europäischen Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB) durchzuführen ist. In seiner Entscheidung nimmt der Vergabesenat ausdrücklich Bezug auf das Urteil des EuGH vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass es sich beim Submissionsmodell um die Vergabe eines entgeltlichen öffentlichen Auftrags handelt und nicht um ein rein hoheitliches Handeln. Das OLG Naumburg bestätigt insoweit außerdem seine in Anknüpfung an die jüngere Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 01.12.2008 – Az.: X ZB 31/08) bereits vor der zitierten Entscheidung des EuGH begonnene Rechtsprechung (Beschluss vom 23.04.2009 – Az.: 1 Verg 7/08).