Suchergebnisse für: „Wettbewerbsregister“
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Für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt sind seit dem 01.06.2022 die Abfragepflicht für Auftraggeber sowie verschiedene Auskunftsrechte anwendbar. Zuvor hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dies im Bundesanzeiger vom 29.10.2021 bekannt gemacht. Damit ist das Wettbewerbsregister jetzt im vollen Wirkbetrieb.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Nachprüfungsverfahren können zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Vergabeverfahrens führen. Wie Sie dies umgehen, erfahren Sie im Seminar „Rechtsschutz im Vergabeverfahren“.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Nachprüfungsverfahren können zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Vergabeverfahrens führen. Wie Sie dies umgehen, erfahren Sie im Seminar „Rechtsschutz im Vergabeverfahren“.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Nachprüfungsverfahren können zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen des Vergabeverfahrens führen. Wie Sie dies umgehen, erfahren Sie im Seminar „Rechtsschutz im Vergabeverfahren“.
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Seit dem 01.12.21 sind Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden verpflichtet, der Registerbehörde Mitteilungen über eintragungspflichtige Sanktionsentscheidungen zu übermitteln. Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber haben seitdem die Möglichkeit, diese in Vergabeverfahren beim Wettbewerbsregister abzufragen. Information & Anmeldung.
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In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern
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Das Bundeskartellamt hat am 25.11.2021 Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister sowie Praktische Hinweise für einen Antrag auf Löschung veröffentlicht.
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Gestern startet das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt. Das Wettbewerbsregister wird einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten.
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Für die Übermittlung von Anträgen zur Registrierung öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sowie mitteilender Behörden nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WRegG hat das Bundeskartellamt neben dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) einen weiteren Übermittlungsweg eröffnet. Registrierungsanträge können ab sofort auch über ein De-Mail-Konto nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) übermittelt werden.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) machte am 29.10.2021 im Bundesanzeiger bekannt, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung in Bezug auf das Wettbewerbsregister vorliegen. Diese Bekanntmachung ist Voraussetzung dafür, dass die Mitteilungs- und Abfragepflichten in Bezug auf das Wettbewerbsregister anwendbar werden.













