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Anlässlich der Diskussion mehrerer EU-Vorlagen zur Wasserwirtschaft haben die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut vor einer Privatisierung der Wasserversorgung gewarnt. In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses vergangenen Mittwoch (20.03.2013) wies Waltraut Wolff (SPD) auf eine Mitteilung der EU-Kommission hin, in der von einer „Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenziale der europäischen Wasserwirtschaft“ die Rede sei. „Das stört mich“, sagte die SPD-Abgeordnete.
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Die Auswirkungen der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie auf die deutsche Wasserversorgung sind von den Oppositionsfraktionen und der Bundesregierung völlig unterschiedlich beurteilt worden. In die kritischen Stimmen reihte sich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages am vergangenen Mittwoch, den 13.3.2013, auch die CDU/CSU-Fraktion ein, die der EU-Kommission unter anderem vorwarf, mit dem Richtlinien-Entwurf die Interessen französischer Großkonzerne im Blick zu haben.
Eine nicht endende Geschichte: Informationen zu den Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtsnovelle auf die Trinkwasserversorgung erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12494) will sie erfahren, welche Erfahrungen aus Privatisierungen der Wasserversorgung im europäischen Ausland vorliegen und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Wasserversorgungskonzessionen in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Vergaberechtsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen.
Gemeinsam wenden sich die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) gegen die Pläne der EU-Kommission, Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Die Kommission hatte vor einem Jahr, am 20.12.2011, ihren Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. „Diese Richtlinie würde erheblich in die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge eingreifen“, so die beiden Verbände. Ein europarechtlich vorgegebenes Verfahren würde an die Stelle der Entscheidungen der kommunalen Gremien vor Ort gestellt, z.B. bei der Vergabe einer Wasserkonzession in der Kommune. Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, hatte sich vergangene Woche in Berlin zu diesen Kritikpunkten mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU ausgetauscht. Dabei haben sich die Verbände auf drei wesentliche Punkte konzentriert.
Die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht. Deutsche Städte und Kommunen müssen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zukünftig europaweit ausschreiben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem gestern Abend veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-271/08).
Ein kleines Schmankerl zum Wochenausklang, bitte nicht zum Bierernstnehmen: Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen. Zentraler Bestandteil sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner” – über diese sollen Dienstleistungserbringer und –empfänger aus dem EU-Ausland alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, kurz, die Informationsbeschaffung und Behördenwege sollen massiv erleichtert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese “Einheitlichen Ansprechpartner“ flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Vergabeblog machte den Praxistest in Berlin.