EU-Kommission
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Seitdem Jean Claude Marie Vincent de Gournay 1751 als französischer Handelsminister das Arbeiten von Beamten nach festgeschriebenen Vorschriften als „bureaucratie“ („Herrschaft der Schreibtische“) kritisierte [LEI, S. 1], scheint ein besonderes Bestreben darin zu liegen, stetig Bürokratie abbauen zu wollen. Das Vergaberecht „erfreut“ sich hierbei besonderer „Aufmerksamkeit“. EU-Kommission, Gesetzgeber, Wirtschaftsverbände und eine Vielzahl anderer Interessenverbände fordern permanent Vereinfachungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Dass die Aktivitäten dazu offensichtlich als nicht ausreichend wahrgenommen werden, lässt sich wohl auch daraus ablesen, dass mit jeder Novelle des Vergaberechts gleich die nächste Diskussion um den Abbau von Hindernissen angestoßen wird. Eine neue Variante im Abbau von Bürokratie sieht die EU-Kommission offensichtlich in der elektronischen Umsetzung zum Vergaberecht. In ihrem „GRÜNBUCH zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU“ kündigt sie an, mit einem zentralen elektronischen System die Einhaltung der Transparenz- und Verfahrensvorschriften erreichen zu wollen [KOM, S. 15].
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Ein sog. Grünbuch der EU-Kommission dient dem Zweck eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu einem bestimmten Thema herbeizuführen, insb. zur Vorbereitung geplanter Verordnungen und Richtlinien. Die Kommission hatte Ende Januar ein solches Grünbuch zu den europäischen Vergaberichtlinien veröffentlicht und damit deutlich gemacht, dass sie deren umfassende Revision prüft. Der Bundesrat hat nun in seiner 881. Sitzung im März dazu Stellung genommen (BR-Drucksache 37/11 (B)) Zentrale Aussage: „Vor dem Hintergrund der mehrfachen Überarbeitung des Vergaberechts in Deutschland in den vergangenen Jahren sollte vorerst mehr Wert auf Kontinuität gelegt werden.“
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Die EU-Kommission verlangt von Deutschland Auskunft über den Stand seiner Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 15.07.2010 (Az.: C-271/08). Danach haben deutsche Städte und Kommunen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer kommunalen Mitarbeiter europaweit auszuschreiben. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils bislang nicht ergriffen, denn der Tarifvertrag, der Gegenstand des Urteils war, und die entsprechenden Rahmenverträge sind nach wie vor in Kraft. Erteilen die deutschen Behörden der Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten Auskunft über die Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils, kann diese erneut den EuGH anrufen und beantragen, dass eine Geldstrafe gegen Deutschland verhängt wird.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.
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„Buying social“: Neuer Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen
“Mit diesem neuen Leitfaden erhalten die Behörden ein Instrument, das ihnen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in sozial verantwortlicher Weise im Einklang mit den EU-Vorschriften helfen soll.” – so die EU-Kommission über ihr druckfrisches Werk. Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zu vielen verschiedenen sozialen Aspekten wie z. B. Förderung der Chancengleichheit und gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, soziale Integration schutzbedürftiger Personen, etwa von Menschen mit Behinderungen, Einhaltung der Bestimmungen der grundlegenden ILO-Übereinkommen usw.
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Auch wenn es wirklich genau Zahlen nicht gibt: Nach Schätzungen der EU-Kommission entfallen auf das öffentliche Auftragswesen ca. 17 % des BIP der EU. Unter dem Slogan “Klare Regeln sollen Unternehmen zukünftig die Bewerbung um öffentliche Aufträge leichter machen” hat die Kommission nun eine breite Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet. Unternehmen, insbesondere KMU, müssten EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Zweck der Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen von in einem vorgelegten Grünbuch aufgezeigten möglichen Änderungen einzuholen. In diesem findet sich der gesamte Blumenstrauß dessen, was die Gemüter in den letzten Jahren erhitzte: Von grundlegender Vereinfachung des Vergaberechts über Inhouse-Vergaben bis zur Berücksichtigung sozialer Aspekte. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 18. April 2011.
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Rainer Brüderle stärkt die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. KMU können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der EU informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen. EU-Vorhaben werden dazu nach dem Ampelprinzip auf ihre KMU-Relevanz bewertet.
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In der am 26.11.2010 veröffentlichten Studie hat das britische Institut AEA im Auftrag der EU-Kommission die nachhaltige Beschaffung in neun Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, untersucht und verglichen.
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Die EU-Kommission leitet eine Konsultation zur eVergabe ein in Form eines Grünbuchs ein. Die interessierten Kreise werden aufgefordert, sich zu äußern, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, den elektronischen Beschaffungsprozess zu beschleunigen und zu erleichtern. Im Grünbuch werden Hindernisse der Einführung der eVergabe ermittelt und die Risiken benannt, die unterschiedliche nationale Konzepte für eine grenzüberschreitende eVergabe darstellen. Zudem stellt die KOM fest, dass gerade mal 5 % der vergebenen Aufträge oberhalb der Schwellenwerte elektronisch vergeben werden.
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Die EU-Kommission hat ihre neue Datenbank e-CERTIS vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes Instrument, das es Bietern und öffentlichen Auftraggebern erleichtert, die bei EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Mit dem Online-Katalog der in den 27 Mitgliedstaaten am häufigsten verlangten Unterlagen (z.B. Belege für die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) können solche Dokumente und ihre jeweilige lokale Entsprechung ermittelt werden, da regelmäßig unbekannt ist, welche Unterlagen die verschiedenen nationalen öffentlichen Auftraggeber verlangen. Zu e-CERTIS gelangen Sie hier.