Konjunktur
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Richtlinie 2004/18/EG Ein Gastbeitrag von RAin Julia Müller Die Europäische Kommission erkennt die Dringlichkeit für den Rückgriff auf das beschleunigte Verfahren gemäß der Richtlinie 2004/18/EG bis Ende des Jahres 2011 weiterhin an. Mit Pressemitteilung vom 19.12.2008 (IP/08/2040) hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise die Dringlichkeit für die Anwendung der verkürzten Fristen des beschleunigten Verfahren grundsätzlich für alle größeren öffentlichen Projekte angenommen werde. Diese Praxis bei der Anerkennung der Dringlichkeit sollte ursprünglich bis Ende 2010 befristet sein.
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„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
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…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
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Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
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„Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“ titelt aktuell Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte und Gemeindesbundes (DStGB) in seinem Reformblog. Angesichts eines bis zum Jahr 2013 zu erwartenden Defizits von fast 50 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen fordert der DStGB von der Bundesregierung einen staatlichen “Rettungsschirm” für die Kommunen. Sonst drohe der weitere Verfall öffentlicher städtischer Einrichtungen wie Schulen, Theater oder Schwimmbäder – Habbel weist zutreffend darauf hin, dass Berliner-Radiosender inzwischen ihre Hörer nicht mehr vor den Standorten mobiler „Blitzgeräte“, sondern denen tiefer Schlaglöcher in den Straßen der Hauptstadt warnen. Nun, es passiert etwas: Am 24. Februar hat die neue Bundesregierung entsprechend einer Festsetzung ihres Koalitionsvertrags eine neue “Gemeindefinanzkommission” eingerichtet, um “auf der Basis einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten”. Heute, am 4. März, war nun deren konstituierenden Sitzung unter Leitung von Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Die übrige Besetzung der Kommission macht allerdings nachdenklich, denn Wirtschaftsvertreter sucht man vergebens.
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Wie war das noch? Vor fast genau einem Jahr, dem 19.12.2008, gab die EU-Kommission bekannt, dass „eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann.“ – Ihrer Volkswirtschaften. Die Bundesregierung sowie die Länder setzten dies sogleich durch deutlich verringerte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben um, und für den „Oberschwellenbereich“ wurde die Anwendung des sog. beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes anerkannt. Die 3. Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009, VK 3-208/09) mußte nun dem ungläubigen, nicht berücksichtigen deutschen Bieter erklären: Zwar entstammten im konkreten Fall die verwendeten Mittel aus dem – deutschen – Konjunkturprogramm. Trotzdem spiele die Nationalität des Bieters vergaberechtlich keine Rolle, weshalb die Zuschlagserteilung an ein ausländisches Unternehmen nicht zu beanstanden sei. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal (Anm. d. Red.).
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So die Bundesregierung in Ihrer Antwort (16/13969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13888). Zwar seien durch das Konjunkturprogramm II sind bis Mitte August Investitionsvorhaben mit einem Volumen von rund 7,4 Milliarden Euro angeschoben worden und habe es bis zum 15. August bereits 19.300 laufende Projekte gegeben. Nach einer Übersicht der Regierung flossen bis zum 20. August 2009 jedoch erst 102,8 Millionen Euro aus den Mitteln des Konjunkturpakets II ab. So seien in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen noch gar keine Bundesmittel ausgegeben worden. Das meiste Geld floss in Nordrhein-Westfalen mit 16,4 Millionen Euro ab. In Rheinland-Pfalz waren es 15,1 Millionen Euro und in Hamburg 13,7 Millionen Euro.
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Die Bundesländer haben die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpaketes II bisher noch kaum abgerufen. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Stand der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes hervor, den der Haushaltsausschuss am Dienstagabend zur Kenntnis genommen hat. Danach forderten die Länder bis zum 15. August von den für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Finanzhilfen von mindestens 5 Milliarden Euro lediglich rund 95 Millionen Euro an.
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Angesichts der schwierigen weltwirtschaftlichen Situation gehen Regierungen zunehmend dazu über, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nationale Anbieter zu bevorzugen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Verankerung von „Buy American“- und „Buy Chinese“-Bestimmungen in den Konjunkturprogrammen der jeweiligen Länder. Um diesem Vorgehen entgegentreten zu können, hat die EU-Kommission mit Unterstützung des BDI (für Deutschland) ein Konsultationsverfahren eingeleitet, in dem sie um konkrete Informationen über Benachteiligungen europäischer Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Ausland bittet – auch Ihre Mithilfe ist gefragt.
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Die von den Bundesländern mit Stand vom 1. Juli 2009 abgerufenen Mittel aus dem Zukunftsinvestitionspaket der Bundesregierung belaufen sich auf 15,2 Millionen Euro. Angemeldet worden seien bis Mitte Mai 2009 4.128 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund zwei Milliarden Euro, so die Bundesregierung.