Konjunktur
-
Das Geld aus dem Konjunkturpaket II steht nunmehr zwar den Kommunen für konjunkturfördernde Maßnahmen bis 2010 zur Verfügung, nur – wie kommt man eigentlich an dieses Geld ran? Ist ein Förderantrag nötig? Wie hoch ist die Förderquote? Und was ist vergaberechtlich zu beachten? Wie Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Reformblog berichtet, hat das Land NRW als erstes Bundesland auf das Informationsdefizit reagiert und eine Liste der häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions – FAQ) hierzu ins Internet gestellt, die mittlerweile über 40 Seiten umfasst.
-
Bestandteil der konjunktur- und wachstumsfördernden Maßnahmen des Bundes ist auch das IT-Investitionsprogramm. Mit ihm wird der Bund in 2009 und 2010 zusätzliche 500 Millionen Euro in Informationstechnik investieren. Der Rat der IT-Beauftragten des Bundes (IT-Rat) hat in seiner Sitzung am 02. März 2009 im Rahmen des IT-Investitionsprogramms insgesamt 27 ressortübergreifende Maßnahmen in einem Umfang von 237 Mio. Euro beschlossen.
-
Die Bundesregierung soll im Internet ein Register über die einzelnen Maßnahmen und Projekte der Konjunkturpakete I und II veröffentlichen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12475). In diesem Register solle jede Maßnahme und jedes Projekt inhaltlich und mit den finanziellen Auswirkungen dargestellt werden, heißt es weiter. Die Auftragnehmer und Empfänger müssten aufgeführt und der angestrebte Anreiz zur Stabilisierung der Wirtschaft müsse erklärt und begründet werden.
-
Zur Ankurbelung der Konjunktur soll nun auch in Österreich die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht werden. Nach Angaben der Wiener Zeitung sollen dazu – wie in Deutschland für den Bundesbereich und die meisten Bundesländer geschehen – die Schwellenwerte für freihändige Vergaben für Bau- und Infrastrukturaufträge angehoben werden. Bisher dürfen Aufträge in diesen Bereichen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro frei vergeben werden, Bundeskanzler Werner Faymann will diese Grenze auf 100.000 Euro anheben.
-
Auch in Bayern haben sich angesichts der Wirtschaftskrise die Regeln für öffentliche Aufträge geändert: Mit Wirkung zum 4. März hat die Bayerische Staatsregierung Regelungen zur „Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010“ (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12) erlassen.
-
Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt warnt angesichts der erleichterten Vergabemöglichkeiten durch das Konjunkturpaket II vor Sozialdumping: Durch die Lockerung der Vergaberichtlinien hätten die Kommunen „eine große Verantwortung, die richtigen Firmen auszuwählen“, sagte der Osnabrücker Regionalleiter der Gewerkschaft, Wolfgang Jägers. Er forderte einen „Sozialcheck“, der Schwarzarbeit und Lohndumping verhindere. Die Zahlung von Tariflohn und faire Arbeitsbedingungen hätten Vorrang vor dem billigsten Angebot. Der Landkreis Schaumburg sieht das genauso und hat erste Konsequenzen gezogen:
-
Viele Bundesländer haben es bereits vorgemacht, nun folgt auch Schleswig-Holstein der Empfehlung der Bundesregierung, zur Ankurbelung der Konjunktur die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben heraufzusetzen.
-
Das Konjunkturpaket II sieht eine weitgehend formfreie Vergabe öffentlicher Aufträge zu deutlich erhöhten Wertgrenzen vor. Transparency International (TI) übt Kritik an dieser pauschalen Lockerung des Vergaberechts und fordert ein hohes Maß an Transparenz für die unter dem Konjunkturpaket II durchgeführten Vergaben. Vergabeblog hat Frau Gabriele Klug, Vorstandsmitglied von TI, zu den Forderungen der Organisation für Korruptionsbekämpfung befragt.
-
Der Bundesrat hat am 20.2.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt und so den Weg für die geplanten Investitionen frei gemacht. Im „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind auch 500 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten, deren Verwendung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gesteuert wird. Von diesen 500 Mio. Euro stehen 300 Mio. Euro sofort zur Verfügung. 200 Mio. Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zur Vorlage konkreter Maßnahmen gesperrt.
-
Gerüchteweise hatten man es schon vernommen, nun ist es offiziell: NRW, Niedersachsen, Sachen, Sachsen-Anhalt und Berlin folgen der Empfehlung der Bundesregierung und vereinfachen angesichts der Konjunkturkrise als erste Bundesländer das Vergaberecht. Nachfolgend finden Sie hierzu die offiziellen Presseerklärungen der jeweiligen Bundesländer.