Rechtsschutz
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In seiner Entscheidung vom 10.12.2012 (6 U 172/12) verdeutlicht das OLG Brandenburg einmal mehr seine generell skeptische Haltung gegenüber dem einstweiligen Verfügungsverfahren als Mittel der Rechtsschutzverfolgung im Unterschwellenbereich.
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Das OLG Düsseldorf bleibt seiner Linie treu: auch bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen Bieter die Möglichkeit haben, prozessuale Schritte gegen den öffentlichen Auftraggeber einzuleiten. Dabei soll der Rechtsschutz nicht auf vorsätzliches Handeln und Willkürakte beschränkt sein; vielmehr soll die Verletzung von vorvertraglichen Rücksichtnahmepflichten ausreichen können, um einen Rechtsschutz zu begründen. Damit bestätigt das OLG Düsseldorf seine Rechtsauffassung aus dem Beschluss vom 13.01.2010.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Stefan Meßmer, Menold Bezler Rechtsanwälte Die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von örtlichen Strom- und Gasnetzen steht derzeit im Fokus der deutschen Kartellbehörden und der Gerichte. Das Bundeskartellamt hat in mehreren Fällen den bereits erfolgten Abschluss von Konzessionsverträgen aufgegriffen, weil der Verdacht eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der jeweiligen Kommunen, die den Konzessionsvertrag abgeschlossen hat, bestand. Demgegenüber sehen sich die Gerichte zunehmend mit Klagen von Konkurrenten konfrontiert, die sich gegen den geplanten Abschluss eines Konzessionsvertrags mit einem Wettbewerber wenden bzw. die Art und Weise der Gestaltung und Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens zum Abschluss eines Konzessionsvertrags angreifen.
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Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.
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Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) repräsentiert das wirtschaftliche Gesamtinteresse von 3,6 Millionen gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Vergabeblog sprach mit Annette Karstedt-Meierrieks, Referatsleiterin Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Datenschutzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus Sicht der Wirtschaft. Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen IHKs.
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In Kürze ist dem dem Referentenentwurf des BMWi zu einem Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte zu rechnen. Vergabeblog sprach mit Regierungsdirektor Bernhard Fett1, Sächsisches Staatsministerium des Innern (Zentrale Vergabestelle), Dresden, über die Erfahrungen aus dem sog. “sächsischen Modell“, über mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe, eine Verlängerung der Erleichterungen des KP II und über ganz grundsätzlichen Reformbedarf. Mit einem Blick zum Nachbarn Österreich.
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Zur Frage eines Rechtsschutzes für Bieter im Unterschwellenbereich hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren zu Gunsten des Bieterschutzes gewandelt (wir berichteten). Auch wenn die Voraussetzungen dabei nach wie vor streitig sind, herrscht über einen Punkt inzwischen Einigkeit: im Unterschwellenbereich ist das einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Zivilgerichten gegen vergaberechtswidrige Entscheidungen anzustrengen. Welche Beschränkungen sich daraus für das Begehren selbst ergeben, hat das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.09.2010 festgestellt.
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Während man hierzulande aktuell darüber streitet, wie ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgestaltet werden kann, lohnt ggfs. ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn. Eine SIGMA-Studie von Ende Mai diesen Jahres gibt einen guten Überblick.
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Der Ausschuss Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte bereits im April einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte unterbreitet. Nachdem in der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung eines solchen – laut Koalitionsvertrag “wirksamen Rechtsschutzes bei Unterschwellenaufträgen“ – das federführende BMWi ein Diskussionspapier mit möglichen Varianten einer Umsetzung vorgestellt hat, konkretisiert der DAV seine Position.
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Wie bekannt arbeitet das BMWi gegenwärtig an einer Umsetzung des im Koalitionsvertrags festgeschriebenen Rechtsschutzes auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im wesentlichen werden dabei vier mögliche Lösungen diskutiert: Ein verwaltungsinternes Verfahren, eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes, einen sogenannten „schlanken Rechtsschutz“ und einen Rechtsschutz, wie er bereits seit einigen Jahren oberhalb der Schwellenwerte besteht. Nach den kommunalen Spitzenverbänden bezieht nun auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Stellung. Zur Erinnerung: Gegenwärtig besteht bei Bauvergaben ein förmlicher Rechtsschutz nach dem GWB erst ab dem Schwellenwert von 4,845 Mio. Euro.