Toll Collect
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Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
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Die Lkw-Maut kann auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4979) stimmte der Verkehrsausschuss am gestrigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Insgesamt sind davon 80 autobahnangrenzende Strecken betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundestraße 521 in Frankfurt/Main.
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Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, in dessen Zentrum die Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen steht. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte nun in einer kleinen Anfrage (17/5116) von der Regierung wissen, “auf welche rechtlichen Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts bezieht sich die in der Öffentlichkeit zitierte Aussage der Bundesregierung, dass bei der Einführung einer Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen keine Ausschreibung erfolgen muss und eine Direktvergabe […] an ein Unternehmen möglich ist?” – dem Vernehmen nach soll Toll Collect den Auftrag erhalten.
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Die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge soll auf vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (17/4979) vor. Insgesamt sind 80 Streckenabschnitte betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundesstraße 521 in Frankfurt am Main.
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Der Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH endet am 31. August 2015. Wie es danach weitergeht, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4607) im Bundestag. Hintergrund der Anfrage: Die Anlagen zur Mauterhebung sind bis zum Auslaufen des Betreibervertrages abgeschrieben. Der Bund hätte nach eigenem Bekunden Anspruch auf kostenfreie Übertragung dieser Anlagen.
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Die Deckung der Betreibervergütung für den Mautbetreiber Toll Collect erfolgt aus den Mauteinnahmen. Die übrigen Mittel werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dies erklärte die Bundesregierung ihrer Antwort (17/387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/307). Die Höhe der Renditezahlungen des Bundes an Toll Collect unterliege dabei der Geheimhaltung, könne aber von den Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Zahlungen seien im Mautbetreibervertrag festgehalten. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit könne der Bund eine Übertragung von Anlagen und Einrichtungen des Mautsystems verlangen.
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Was haben alle Verkehrs – und Infrastrukturprojekte gemeinsam? – Sie stehen immer in der öffentlichen Kritik. Vielleicht, weil sie einem Naturgesetz gleich immer teurer werden als geplant. Vielleicht auch deshalb, weil bei Ihnen – im Gegensatz zu manch anderen Großinvestitionen – die sprichwörtliche Bürgernähe gegeben ist. So hatte aktuell das Internetportal Wikileaks Teile des – eigentlich geheimen – Toll Collect Betreibervertrags veröffentlicht, wonach die Bundesrepublik dem Konsortium eine Umsatzrendite von 19 Prozent garantiert habe. Dem widersprach nun ein Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im gleichnamigen Bundestagsausschuss. Angesichts der davon unberührten Diskussionen um die Ausweitung der Maut auf PKW mag die Bahn attraktiver werden. Ausgerechnet die Grünen forderten aber vergangene Woche den Planungsstopp beim Bahn-Großprojekt Stuttgart 21. Grund: Der Gesamtbetrag für die Finanzierung des Projekts von 3,07 Milliarden Euro werde bereits in der Planungsphase überschritten. Kein Teuerungsriskio eingehen will offenbar die Stadt Frankfurt a.M.: Dort schreibt, pardon, vergibt man gerade einen Dienstleistungsauftrag zum Betrieb aller integrierten U-Bahn- (Stadtbahn) und Straßenbahnleistungen an einen internen Betreiber direkt.