Umwelt
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Während man sich über die Erfolgsaussichten des Plans streiten kann – und in einer guten politischen Kultur auch sollte – lohnt ein Blick in die von den Medien weniger beleuchteten Details des von diesen „Deutschland-Plan“ getauften wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts für das nächste Jahrzehnt, dessen eigentlicher Titel „Die Arbeit von morgen“ lautet. Auszug: „Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen. So wollen wir die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen…
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Das Thema Umweltfreundliche Beschaffung ist in dieser Woche „Thema der Woche“ auf der Internetseite des Umweltbundesamts. Neben einer Vielzahl von weiteren Informationen und Links steht hierbei das neu erschienene diesbezügliche UBA-Hintergrundpapier im Zentrum. Sie erhalten dieses über folgenden Link zum Download.
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Im Rahmen des Projekt http://www.itk-beschaffung.de ist in Kooperation zwischen dem Hightech-Verband BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Umweltbundesamt ein neuer Leitfaden zur Umweltfreundlichen Beschaffung erschienen.
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Die Bundesregierung will bei ihren Beschaffungen in Zukunft selbst stärker auf nachhaltige Produkte setzen und damit als Vorbild für nachhaltiges Konsumieren und Bauen dienen. Nicht zuletzt weil sie große Exportchancen für nachhaltige Produkte aus Deutschland sieht, will die Regierung die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Produkte somit durch ihre eigene Nachfrage aktiv vorantreiben.
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Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Aber auch ganz ohne gesetzgeberische Nachhilfe war auf der im Mai stattgefundenen CeBIT „Green-IT“ eines der zentralen Themen im Bereich Public. Vergabeblog sprach mit David Hartmann, der im Umweltbundesamt (UBA) für das Thema Umweltfreundliche Beschaffung zuständig ist.
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Viele positive Beispiele zeigen inzwischen, dass eine umweltfreundliche Beschaffung sowohl ökologisch als auch ökonomisch von Vorteil ist. Dies belegt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführtes Forschungsvorhaben. Mit der Einbeziehung von Umweltschutzkriterien in Vergabeverfahren sind bedeutende Umweltentlastungen sowie erhebliche finanzielle Einsparungen möglich. Zudem bestätigt ein im Rahmen des Forschungsprojektes erstelltes Rechtsgutachten, dass es bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand inzwischen keine rechtlichen Zweifel mehr an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung von Umweltkriterien gibt. Bislang diskutierte die deutsche Rechtswissenschaft das Thema „umweltfreundliche öffentliche Auftragsvergabe“ eher kritisch unter dem Stichwort „vergabefremde Aspekte“.
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Bund, Länder und Kommunen verfügen mit jährlichen Ausgaben für die Beschaffung in Höhe von insgesamt rund 260 Milliarden Euro über ein enormes Marktpotenzial. Davon haben über 50 Milliarden Euro unmittelbare Relevanz für „grüne“ Zukunftsmärkte. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens McKinsey & Company Inc. hervor, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitet wurde.
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Die EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen die breite Markteinführung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge durch eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung fördern. Dazu soll eine neue Richtlinie erstmals Kraftstoffverbrauch sowie CO2- und Schadstoffemissionen als obligatorische Kriterien für die Vergabe entsprechender öffentlicher Kfz-Lieferaufträge vorschreiben.
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Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.
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Als Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm hat das Kabinett „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ verabschiedet.