vergabefremde
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Auch wenn es bereits zuvor rechtliche Möglichkeiten gab: Spätestens seit der Reform des GWB sind diese mit § 97 Abs. 4 auch in Gesetzesform gegossen. Marco Junk sprach mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, über politische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Bewertbarkeit von Nachhaltigkeit, Marktchancen für nachhaltige Unternehmen und über mehr Mut bei der Gesetzgebung.
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„Buying social“: Neuer Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen
“Mit diesem neuen Leitfaden erhalten die Behörden ein Instrument, das ihnen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in sozial verantwortlicher Weise im Einklang mit den EU-Vorschriften helfen soll.” – so die EU-Kommission über ihr druckfrisches Werk. Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zu vielen verschiedenen sozialen Aspekten wie z. B. Förderung der Chancengleichheit und gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, soziale Integration schutzbedürftiger Personen, etwa von Menschen mit Behinderungen, Einhaltung der Bestimmungen der grundlegenden ILO-Übereinkommen usw.
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Der mit 10.000 € dotierte Preis wurde bei der Jubiläumsveranstaltung der Badenweiler Gespräche an Herrn Dr. Johannes Mosters, Kanzlei BBG und Partner, überreicht. Der Preis wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Vergaberechts verliehen. Gegenstand der preisgekrönten Arbeit ist die Ethische Beschaffung, nämlich die Berücksichtigung von Sekundärzwecken im Zeitalter der Globalisierung.
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Diese Gretchenfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD in gleich mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung herangetragen. Nun liegen die Antworten vor. Große Erkenntnisse beinhalten diese allerdings nicht, vielmehr beschränken sie sich auf die Wiedergabe allgemeiner Programmsätze. Was allerdings auch zu erwarten war.
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Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.
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Eine sozial und ökologisch nachhaltige Vergabepolitik auf Bundesebene ist Gegenstand gleich zweier Kleiner Anfragen im Bundestag: So will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2541) von der Bundesregierung wissen, welche ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung eine Rolle spielen. Auch die SPD-Fraktion erkundigt sich (17/2518).
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Drei von vier deutschen Unternehmen befürworten eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete öffentliche Beschaffung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung von Unternehmen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. Bislang allerdings, so die überwiegende Einschätzung von Teilnehmern einer DIHK-Fachkonferenz von Mitte Juni, ist die Nachfrage deutscher Behörden beispielsweise nach energiesparenden Lampen und Computern noch gering.
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Im Mai wurde der Initiativbericht der Deutschen Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament (EP), über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)“ mit großer Mehrheit vom EP angenommen. Schwerpunkt des Berichts ist die kritische Auseinandersetzung mit den Folgen der Europäischen Vergaberegeln und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Aber auch die interkommunale Kooperationen, Dienstleistungskonzessionen, öffentlich-private Partnerschaften und die nachhaltige Beschaffung werden thematisiert.
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Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
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Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat. Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.