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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dies trage auch zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Laut der Vorlage sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden.
Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland investieren verstärkt in “Mobile Government”, also Nutzung von Verwaltungsleistungen sowie Abruf von Informationen über hierfür geeigente, internetfähige Mobiltelefone, sog. Smartphones. 42 Prozent haben bereits Vorhaben für die Entwicklung von Smartphone-Anwendungen angestoßen. Hauptziele sind eine Steigerung der Servicequalität und mehr Effizienz im Verwaltungsbetrieb.
Schön war´s. Auch, weil man sich selten so herrlich uneinig war, statt – wir üblich – in gegenseitige Lobhudelei zu verfallen. Oliver Lorenz von der Wegweiser GmbH Berlin hatte zum Thema Ungenutzte Potenziale in der Modernisierung und beim Einkauf von Staat und Verwaltung: „Braucht Deutschland ein Work-out-Programm für den öffentlichen Sektor?“ ins noble Hotel de Rome nach Berlin-Mitte geladen, wo man sich auch vor dem Glamour der Berlinale nicht zu verstecken brauchte. Und ein Großteil der bekannten Vergabeszene folgte der Einladung.
Auf Grundlage zweier neuer Studien wurden Sparpotenziale für Bund, Länder und Kommunen aufgezeigt, die diese auf beachtliche 10 bis 20 Milliarden einschätzten. Noch interessanter war die anschließende rege Diskussionen zur Frage der Umsetzung der dazu erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen: Ausnahmsweise kreisten diese nicht um das Vergaberecht, sondern um das “Wie” und “mit Wem”. Ein kurzweiliger Abend mit offenen Statements.
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Mit der eVergabe geht es voran, so scheint es. Mehr als 35 eVergabe-Plattformen decken immer mehr öffentliche Auftraggeber in Bund, Ländern und Gemeinden ab. Das hoch gesteckte Ziel der EU-Kommission, die eVergabe bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und dabei die Hälfte der Ausschreibungen vollelektronisch abzuwickeln, ist zwar nach wie vor außerhalb jeder Reichweite – man spricht von aktuell fünf bis zehn Prozent „echter“ eVergabe in Deutschland – aber der Weg weist in die richtige Richtung. Es scheint allerdings, als hätte man vergessen, die Bieter auf diesem Weg mitzunehmen. […]
Den gesamten Beitrag zum Stand der Einführung der eVergabe in Deutschland finden Sie im Jahrbuch Verwaltungsmodernisierung 2009/2010 der Wegweiser GmbH oder können ihn hier als PDF-Dokument abrufen.
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