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Kann eine unentgeltliche Softwareüberlassung ein öffentlicher Auftrag sein? Muss der Gegenstand einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die gegenüber…
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Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung sucht für die professionelle und erfolgreiche Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen…
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Die Arbeit der Allianz für nachhaltige Beschaffung wird im Jahr 2015 besonders geprägt von der nationalen Umsetzung der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, die bis zum April 2016 erfolgt sein muss. Bei der Auftaktsitzung wurde die Fortsetzung der Arbeit aller Expertengruppen beschlossen.
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Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.
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Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr haben sich nicht nur zahlreiche organisatorische Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ergeben. Auch das Vergaberecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
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Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt für die Jahre 2015 und 2016.
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Am 23.12.2014 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den mit großer Spannung erwarteten Entwurf für das Standardformular zur neuen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zur Stellungnahme bis zum 31.01.2015 übermittelt. Der Entwurf des für die zukünftige Vergabepraxis enorm wichtigen Dokuments ist im Detail an einigen Stellen noch überarbeitungsbedürftig, damit die EEE den gewünschten Vereinfachungseffekt tatsächlich erreichen kann. Die Mitgliedstaaten sollten unbedingt auf eine Anpassung hinwirken.
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Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wurde am 18.12.2014 vom Hessischen Landtag verabschiedet und tritt am 1.3.2015 in Kraft.
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Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist das führende Netzwerk im Public Sector und vereint tausende Mitglieder aus Verwaltung, Rechtspflege, Wirtschaft und Wissenschaft. Werden auch Sie offizieller Förderer des DVNW und unterstützen Sie diesen grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen auf Anfrage unter info@dvnw.de.
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Die umfangreiche „Aufstockung“ von Rettungsmittelwochenstunden ist eine ausschreibungspflichtige Vertragsänderung. Während der Laufzeit eines Vertrages können veränderte Umstände Anpassungen an den vertraglichen Leistungspflichten notwendig machen. Handelt es sich jedoch um einen öffentlichen Auftrag, sind diesem an sich normalen zivilrechtlichen Vorgang Grenzen gesetzt:
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Bereits im Vergabeblog Nr. 11831 (vgl. Vergabeblog.de vom 14/01/2012, Nr. 11831) wird das Postulat der Schaffung von Karrierepfaden für Beschaffungsverantwortliche der öffentlichen Hand aufgegriffen. Grundsätzlich geben Institutionen des öffentlichen Sektors in Deutschland jährlich über 300 Milliarden € für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus, dies entspricht ca. 17% des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands (vgl. BMWi 2014).
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Mit Beitrag (Vergabeblog.de vom 13/01/2015, Nr. 21224) hatten wir über die neue Vergabekammer Westfalen bereits berichtet. Mit Inkrafttreten der neuen Zuständigkeitsverordnung für Nachprüfungsverfahren erfahren die fünf Vergabekammern in NRW eine Zusammenlegung auf zwei Standorte. Damit erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch eine Bündelung der Kompetenzen.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soll künftig die Eignungsprüfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (im Oberschwellenbereich) durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren und wird durch Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU eingeführt. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten am 23. Dezember 2014 den Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) übermittelt.
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Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters.”
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Am 3. Dezember 2014 fand in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek die 17. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg statt. An der Sitzung nahmen ca. 20 Personen aus Wirtschaft und seitens der öffentlichen Hand teil.
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Die Festlegung und Prüfung der Eignungsanforderungen ist in Vergabeverfahren neben der Bestimmung und Anwendung der Zuschlagskriterien die wichtigste verfahrensleitende Entscheidung öffentlicher Auftraggeber. Dabei sind die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bieter sowie in personaler Hinsicht deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, in die ein öffentlicher Auftraggeber auch Erfahrungen aus der Vergangenheit einbeziehen darf. Ein Auftraggeber, der selbst keine eigenen Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter gemacht hat, kann grundsätzlich gesicherte Erkenntnisse eines beauftragten Fachbüros heranziehen, darf diese Erfahrungen aber nicht ungeprüft übernehmen.
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube haben am 12.1.2015 die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zur Modernisierung des Schienennetzes unterzeichnet. Damit steht bis 2019 die Rekordsumme von 28 Milliarden Euro für die bestehende Schieneninfrastruktur bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bahn, anspruchsvollere Qualitätsvorgaben einzuhalten.