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Der Vergabeblog berichtete am 15.11.2018 über das EuGH-Verfahren C-465/17 zur sogenannten Bereichsausnahme „Bereichsausnahme Rettungsdienst“ („Falck Rettungsdienste…
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Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH verwaltet ein Portfolio mit über 5.000 Liegenschaften und sucht eine/n Einkäufer/in…
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“Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste” lautet unscheinbar die Ted-Veröffentlichung Nr. 2015/S 001-000947 vom 2.1.2015.
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Nach der grundlegenden Entscheidung des EuGH in Sachen Stadtreinigung Hamburg (Besprechung im Vergabeblog) ist die interkommunale Zusammenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen vergaberechtsfrei gestellt worden. Diese Anforderungen sind von der Rechtsprechung des EuGH jüngst enger ausgelegt worden. Die vom deutschen Gesetzgeber bis April 2016 umzusetzende Vergaberichtlinie sieht erstmals eine gesetzliche Regelung vor, welche die Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit regelt und wieder ausweiten könnte. Da diese Richtlinie bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt ist und das deutsche Recht eine Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit (noch) nicht vorsieht, fragte sich das OLG Koblenz, ob eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern derzeit überhaupt zulässig ist.
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Am 20. November 2014 fand die dritte Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
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Am 1.1.2015 ist in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Wertgrenzenerlass in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1.1.2015 in Kraft. Sie finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Um langwierige Vorzögerungen im Verfahren zu vermeiden, sieht der § 10 Abs. 3 VOF die Möglichkeit eines Losverfahrens vor. Damit wird die Zahl der Bewerber reduziert.
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berichtet das forum Vergabe e.V. Danach wird es “bei der VOB/B in absehbarer Zeit keine Änderung geben”. Es bestehe noch erheblicher Diskussionsbedarf. (Quelle: forum Vergabe e.V.).
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Das Landgericht Berlin hat am Schluss der Verhandlung im Vergaberechtsstreit über den Betrieb des Gasnetzes zwischen der GASAG u.a. und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, ein Urteil verkündet (16 O 224/14 Kart v. 9.12.2014).
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Was waren die meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr? Das lässt sich bei einem Online-Medium einfach sagen. Für 2015 legen wir Einen drauf: Die AutorInnen unserer fünf meistgelesenen Beiträge im neuen Jahr werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 2. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick 1. Deutscher Vergabetag 2014). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit rund 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben. Nun aber zu den Highlights 2014:
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Am 22.01.2015 findet der Neujahrsempfang der DVNW-Regionalgruppe Köln-Bonn statt. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Die Vergabekammer Nordbayern hatte sich in einer Entscheidung mit dem bereits mehrfach zum Gegenstand von Nachprüfungsverfahren gemachten Thema der Einhaltung des Gebotes der Produktneutralität bei der Beschaffung von Laborbedarfsmitteln auseinanderzusetzen. Im Ergebnis hatte auch vorliegend der Auftraggeber gleich in zweifacher Hinsicht das Gebot der Produktneutralität missachtet.
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Das Ob und vor allem Wie der Verlängerung des Betreibervertrags der Bundesrepublik mit Toll Collect (unsere Berichterstattung dazu finden Sie hier) war seit dessen Bekanntwerden Gegenstand diverser Spekulationen. Nun antwortete die Regierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3137).
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In der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit noch keine Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe berücksichtigt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3138) zum Referentenentwurf zur Pkw-Maut. Quelle: Bundestag
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Die Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sorgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht für einen Preiskampf zulasten der Qualität.
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Der Gesetzesentwurf für das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz geht in die nächste Runde:
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein neues Informationsangebot für öffentliche Beschaffungsstellen, Unternehmen, Planer, Architekten und alle, die sich für umweltverträglichen Einkauf interessieren, geschaffen.
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Die Formulierung in § 19 EG Abs. 9 VOL/A, wonach Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein müssen, meint nicht, dass sich ein qualitätsbezogenes Zuschlagskriterium unmittelbar aus dem Leistungsgegenstand ableiten lassen muss. Das OLG Düsseldorf verwirft die enge Auslegung der 1. VK Bund und stellt klar, dass es genügt, wenn ein qualitätsbezogenes Zuschlagskriterium mit dem Auftragsgegenstand im weiteren Sinn zusammenhängt und damit in Verbindung steht.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Bietern durch einen aktuellen Beschluss ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht und Auftraggebern kurz vor Weihnachten bereits ein Ei ins Nest gelegt: Wenn die Stillhaltefrist von zehn Tagen durch die zeitlich (geschickte) Versendung der Vorabinformation faktisch so verkürzt wird (im vorliegenden Fall auf drei Tage), dass dies zu einer drastischen Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führt, kann dies zur Folge haben, dass für die Bieter keine Rügeobliegenheit besteht oder die Stillhaltefrist gar nicht zu laufen beginnt. Gerade in Bezug auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage ist hier Vorsicht geboten.
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Ist den Beteiligten bekannt, dass die streitgegenständlichen Leistungen auszuschreiben sind und erfolgt trotzdem eine Vergabe ohne Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung, handeln die Parteien mutwillig, da sie sich gemeinsam über die Ausschreibungspflicht hinwegsetzen. In diesem Falle ist das Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB objektiv sittenwidrig, weil es aus der Gesamtschau von Inhalt, Beweggrund und Zweck mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist.
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Die Allianz für nachhaltige Beschaffung hat auch im Jahr 2014 ihre Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Dabei war das Jahr insbesondere geprägt vom Inkrafttreten der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht im April 2014.
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„Auch im aktuellen Bundeshaushalt liegen die Investitionsmittel für die Infrastruktur deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Unsere Infrastruktur wird weiter unzureichend unterhalten. Dies ist kein gutes Signal für den Standort Deutschland.“, so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.