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Der Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr erteilt, mit der Verwaltung, Bau und…
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Die CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH sucht ab sofort in Vollzeit eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in…
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Seit dem 15. August liegen die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieprojekte an Land vor (siehe Vergabeblog.de vom 18/08/2017, Nr. 32514). Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für die Onshore-Windenergie zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von über 1.000 Megawatt (MW) haben einen Zuschlag erhalten. Zwar ist der durchschnittliche Zuschlagswert dabei weiter gesunken, dennoch stehen verschiedene Aspekte in der Kritik. Auch Windenergie-Verbände äußern sich kritisch.
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Die Änderung des HGrG und der BHO sind als Teil des Gesetzespaketes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches vom 14.08.2017 ist nunmehr verkündet worden (BGBl. I Nr. 57 vom 17.08.2017, S. 3122) und am 18.08.2017 in Kraft getreten.
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Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung unterstützt als Landesbetrieb die hessische Landesverwaltung in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Für ihre Zentrale in Wiesbaden sucht die HZD zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Juristin oder einen Juristen in Voll- oder Teilzeit für die Vergabestelle.
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Ändert sich der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nach Eröffnung der Angebote aufgrund einer bevorstehenden Rechtsänderung, ist den Bietern Gelegenheit zur Nachbesserung ihrer Angebote zu geben.
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Am 19./20. Oktober 2017 findet in Berlin der Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in seiner nun schon 4. Auflage statt. Wie in den Vorjahren ist die Leitveranstaltung zum Vergaberecht und der öffentlichen Beschaffung auch in diesem Jahr mit über 400 Teilnehmern bereits lange im Vorfeld ausgebucht. Wir haben jedoch wieder eine Warteliste eingerichtet, falls kurzfristig Plätze frei werden sollten. Bei Interesse tragen Sie sich bitte hier ein. Für die Abendveranstaltung am Potsdamer Platz in Berlin sind noch Karten verfügbar, die Sie gerne auch per E-Mail unter info@dvnw.de bestellen können.
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Die öffentlichen und Sektorenauftraggeber müssen dem BMWi eine jährliche Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge übermitteln, § 8 VergStatVO. In § 8 Absatz 6 VergStatVO ist festgelegt, dass das BMWi jeweils durch Allgemeinverfügung festlegt, in welcher Form die statistischen Angaben zu übermitteln sind, und dass diese Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
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Die Wertung ist abgeschlossen und die Absageschreiben bereits versandt, nun teilt der Bestbietende kurz vor Zuschlagserteilung mit, dass er die Ausführungsfrist, welche mit ausgeschrieben war, nicht einhalten kann. Was tun? Interessante Diskussion und Lösungsmöglichkeiten im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 25. Juli 2017 haben der Bundesverband Bausysteme e. V. (BV-Bausysteme) und die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) eine partielle Zusammenarbeit beider Verbände vereinbart und dies durch eine gegenseitige Mitgliedschaft dokumentiert. Mit dem gemeinsamen Wirken können viele Anstrengungen der Verbände im Bereich des Hochbaus gebündelt und vertieft werden.
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Im August 2017 startet(e) das nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgesehene amtliche Verzeichnis.
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Die erste Runde der Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe ist am 15. August in Wiesbaden (siehe Vergabeblog.de vom 15/08/2017, Nr. 32402) ergebnislos zu Ende gegangen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Nach intensiven Verhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden. Es gibt weiter erhebliche Differenzen, insbesondere über die Struktur, also Anzahl, zukünftiger Bau-Mindestlöhne.“
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EuGH verschärft erneut Regeln für Unterschwellenvergaben (EuGH, Urt. v. 05.04.2017 – C-298/15 Borta)
Bei Unterschwellenvergaben gilt das europäische Primärrecht, wenn an den öffentlichen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht. In diesem Fall sind die Grundregeln des AEUV zu beachten, vor allem Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Liegt ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse vor, stellt sich die Frage nach den hieraus folgenden Verfahrensanforderungen. Dazu zählt seit jeher z.B. die Pflicht zur Gewährleistung eines angemessenen Grades an Öffentlichkeit, sprich zur Bekanntmachung. Für europarechtswidrig haben die Luxemburger Richter aber jüngst die Anforderung eingeordnet, dass die ausgeschriebenen Leistungen auch hauptsächlich vom Auftragnehmer auszuführen sind.
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Die Bundesnetzagentur hat am 15. August die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt.