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Am 07.02.2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie soll den 1. Abschnitt der bisher…
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Bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer/eines Referent/in (m/w/d) Öffentliches Auftragswesen…
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Zu den Anforderungen an die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines externen Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren trotz vergabespezifisch erfahrener interner Juristen. In einem aktuellen Beschluss hat das OLG Koblenz den Anspruch des in der Sache obsiegenden Auftraggebers auf Erstattung der Kosten der Hinzuziehung eines externen Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren abgelehnt. Das OLG Koblenz ist der Meinung, dass dafür eine Prüfung und detaillierte Darlegung notwendig sei, ob und warum der interne juristische Sachverstand nicht ausgereicht hätte.
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Am 30.03.2017 findet die 27. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Auf vielfache Nachfrage wurde im DVNW Mitgliederbereich ein neuer Fachausschuss zum Thema freiberufliche Leistungen eröffnet. Dieser soll dem Austausch zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen – wie z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen – dienen.
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Bund, DB AG und das Land NRW haben am 8. März den Startschuss für eines der bedeutendsten Verkehrsprojekte in NRW – den Rhein-Ruhr-Express („RRX“) – gegeben. Gebaut werden zusätzliche Gleise, Brücken und Weichen. Einzelne Bahnhöfe werden modernisiert.
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Die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe – AöR (mags) suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n „Sachbearbeiter/in Zentrale Vergabestelle“ für die Mitwirkung bei der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle und der Einführung der e-Vergabe, u.a. zur Steuerung und Durchführung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren sowie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits-, Rechts- und Plausibilitätsprüfungen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.
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Die Vergabekammer Nordbayern hat sich in einem Nachprüfungsverfahren zu einer europaweiten Ausschreibung von Bauleistungen zum Angebotsausschluss bei nicht fristgerechter Vorlage von vorbehaltenen Nachweisen zur Eignung von Nachunternehmen geäußert.
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Wikipedia versteht unter der Rechnerwolke „die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und -Leistungen wie Speicherplatz, Rechenleistung oder Anwendungssoftware als Service über das Internet“. Die Vorteile sind Kosteneffizienz und einfache Skalierbarkeit der Leistung je nach Bedarf. Aber wie sieht es mit Datenschutz- und Datensicherheit aus? Und wie beschafft man eigentlich Cloud-Leistungen? Diesen Fragen widmet sich der 2. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks am 6. April in Berlin.
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Nicht erst mit der Vergaberechtsmodernisierung im Jahr 2016 wurde durch die Nachprüfungsinstanzen die Aufstellung und Bewertung konzeptioneller Kriterien im Vergabeverfahren aufgegriffen. Gerade im Lichte der in der Veröffentlichung oder in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Bewertungskriterien, deren Unterkriterien und dem Erwartungshorizont folgten vielerlei, im Ergebnis teils divergente Beschlüsse. Aktuell können Vergaberechtspraktiker innerhalb der Beschlüsse der Nachprüfungsinstanzen nachlesen, wie konzeptionelle Lösungen von Bietern nicht gefordert werden können, gleichwohl wurden keine Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
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Über 40 Mio. Euro investiert die EU in die deutsche Starkstromtrasse Suedlink, die Windstrom aus Schleswig-Holstein über Erdkabel nach Bayern und Baden-Württemberg bringen soll. Das Projekt gehört zu den insgesamt 18 von der Kommission vorgeschlagenen Projekten zur Energieversorgung, für die die EU-Mitgliedstaaten grünes Licht gegeben haben.
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Das OLG Düsseldorf äußerte sich in seiner Entscheidung zu den Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien In-House-Vergabe beim Insourcing von Leistungen. Für das erforderliche Maß an Kontrolle und Beherrschung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber in der Geschäftsführung des Auftragnehmers beteiligt ist. Eine wesentliche Tätigkeit des Auftragnehmers für den ihn kontrollierenden und beherrschenden Auftraggebers ist dann anzunehmen, wenn lediglich bis zu 20 % der Tätigkeiten für Dritte erbracht werden. Dies sind in der nur solche Tätigkeiten, die für private Dritte erbracht werden.