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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die…
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Die AOK NORDWEST sucht für den Fachbereich Beschaffungsmanagement eine/n Spezialist/in für formelle Verfahren (m/w/d) in Dortmund.…
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Bekanntlich wurde zum 01.01.2015 mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt, der – abgesehen von einzelnen Ausnahmen – für alle Beschäftigten in Deutschland gilt. Zeitgleich wurde zum 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen der vergabespezifische Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW von 8,62 Euro auf 8,85 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung um 2,7 % passt die nordrhein-westfälische Landesregierung erstmals seit Inkrafttreten des TVgG-NRW den vergabespezifischen Mindestlohn an.
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Die Arbeit der Allianz für nachhaltige Beschaffung wird im Jahr 2015 besonders geprägt von der nationalen Umsetzung der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, die bis zum April 2016 erfolgt sein muss. Bei der Auftaktsitzung wurde die Fortsetzung der Arbeit aller Expertengruppen beschlossen.
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Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.
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Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr haben sich nicht nur zahlreiche organisatorische Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ergeben. Auch das Vergaberecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
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Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt für die Jahre 2015 und 2016.
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Am 23.12.2014 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den mit großer Spannung erwarteten Entwurf für das Standardformular zur neuen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zur Stellungnahme bis zum 31.01.2015 übermittelt. Der Entwurf des für die zukünftige Vergabepraxis enorm wichtigen Dokuments ist im Detail an einigen Stellen noch überarbeitungsbedürftig, damit die EEE den gewünschten Vereinfachungseffekt tatsächlich erreichen kann. Die Mitgliedstaaten sollten unbedingt auf eine Anpassung hinwirken.
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Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wurde am 18.12.2014 vom Hessischen Landtag verabschiedet und tritt am 1.3.2015 in Kraft.
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Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist das führende Netzwerk im Public Sector und vereint tausende Mitglieder aus Verwaltung, Rechtspflege, Wirtschaft und Wissenschaft. Werden auch Sie offizieller Förderer des DVNW und unterstützen Sie diesen grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen auf Anfrage unter info@dvnw.de.
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Die umfangreiche „Aufstockung“ von Rettungsmittelwochenstunden ist eine ausschreibungspflichtige Vertragsänderung. Während der Laufzeit eines Vertrages können veränderte Umstände Anpassungen an den vertraglichen Leistungspflichten notwendig machen. Handelt es sich jedoch um einen öffentlichen Auftrag, sind diesem an sich normalen zivilrechtlichen Vorgang Grenzen gesetzt:
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Bereits im Vergabeblog Nr. 11831 (vgl. Vergabeblog.de vom 14/01/2012, Nr. 11831) wird das Postulat der Schaffung von Karrierepfaden für Beschaffungsverantwortliche der öffentlichen Hand aufgegriffen. Grundsätzlich geben Institutionen des öffentlichen Sektors in Deutschland jährlich über 300 Milliarden € für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus, dies entspricht ca. 17% des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands (vgl. BMWi 2014).