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Der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet vom 6. bis 7. Oktober statt, abermals…
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Die Infrastrukturkanzlei BBG und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB sucht für das Vergabeteam eine/n Rechtsanwältin/-walt (m/w/d) im Tätigkeitsbereich…
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Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat ein Rundschreiben (WiTechForsch II G Nr. 2/2015) zur Eignungsprüfung herausgegeben, abzurufen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der ausgebuchte 2. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen wir Ihnen im Vorfeld des Kongresses heute den Workshop B.4: “IT-Vergaben – flexible Steuerungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren” vor.
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Eine Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis einer geforderten Betriebsstätte oder der Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit genügt nicht, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität der Eigenerklärung erhebliche Zweifel bestehen.
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Mecklenburg-Vorpommern ändert seinen Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen zur Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Für Bauleistungen wird die Grenze auf 4,5 Mio Euro angehoben. Sie finden die Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses sowie den Erlass vom 19.12.2014 in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Am 18.11.2015 findet die 5. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.
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Eine interessante Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW): Bieter mussten ein Leistungsverzeichnis verpreisen, einer gab dieses zusammen mit dem unterschriebenen Angebotsschreiben auf einem USB-Stick ab. Kann das Angebot gewertet werden? Hier geht es zur Diskussion. Noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW)? Hier geht es zum Aufnahmeantrag.
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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der ausgebuchte 2. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen wir Ihnen im Vorfeld des Kongresses heute den Workshop A.1: “Wohnungsbaupolitik und Vergaberecht” vor.
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Wer Nebenangebote zulassen möchte, darf nicht allein den Preis zum Zuschlagskriterium wählen: so schien die Rechtslage nach der Entscheidung des BGH im Januar 2014, welche die damalige Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf bestätigte. Nunmehr jedoch scheint dieses das selbsterwirkte Dogma – erstaunlicherweise bislang weitgehend unbemerkt – wieder zu relativieren. Haben Auftraggeber also wieder mehr Freiheit im Umgang mit Nebenangeboten?
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Wir freuen uns, vier weitere Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Zukünftig unterstützen uns die Kanzleien Lenz und Johlen sowie Legerlotz Laschet Rechtsanwälte bei der DVNW Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz und die Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner bei der DVNW Regionalgruppe Stuttgart. Die Kanzlei FPS begrüßen wir als neuen Förderer der DVNW Regionalgruppe Rhein-Main.
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.
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Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro erhöht werden. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern.