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Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen…
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Referent:in Vergaberecht (m/w/d) in Berlin gesucht
Die Bundesdruckerei-Gruppe sucht eine/n Referent:in Vergaberecht (m/w/d). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wie Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Nach dem großen Erfolg unser Debütveranstaltung zur Kultur des Vergaberechts im letzten Jahr – hier finden Sie den Rückblick – gehen wir mit unserer Tagung in die zweite Auflage. Am 13. März 2024 beleuchten wir die „Kultur des Vergaberechts“ mit Vertreter:innen aus der Praxis! Sichern Sie sich jetzt hier Ihr Ticket, um im März vor Ort im Haus der Bundespressekonferenz Berlin mitzudiskutieren.
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Am 23. Januar 2024 findet die 37. Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Im Fokus dieser Regionalgruppensitzung stehen die ersten Erfahrungen mit eForms.
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Heute, am 11. Januar 2024 wird von 13 bis 15 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (vorläufiger Arbeitstitel) durchgeführt. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.
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Künftig werden in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankert. Ausgenommen von den neuen Nachhaltigkeitspflichten sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darauf haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt.
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Der Beschaffungsalltag ist geprägt von rechtlichen Vorgaben – aber auch die Werte, Ziele und Weltsicht der durchführenden Personen haben einen Einfluss darauf, wie Vergabeverfahren gestaltet und Entscheidungen getroffen werden. Deshalb beleuchten wir am 13. März 2024 das Thema „Kultur des Vergaberechts“ mit Vertreter:innen aus der Praxis!
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. In dem Rundschreiben werden unter Bezugnahme auf die bisherigen Veröffentlichungen die vergaberechtlichen Instrumente dargestellt, wie dringende Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden genutzt werden können.
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Welche Möglichkeiten bestehen, um Vergabeverfahren und Beschaffungsprozesse zu beschleunigen – von der Organisation des öffentlichen Einkaufs, über die Durchführung des Vergabeverfahrens bis hin zum Lieferantenmanagement – erfahren Sie in diesem Online-Seminar. Information & Anmeldung
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Das Bundesverteidigungsministerium zieht für das Jahr 2023 Bilanz und sieht durch eine Reihe von Maßnahmen das Beschaffungswesen der Bundeswehr massiv beschleunigt. Im Zuge der Zeitenwende sollten die eingeleiteten Maßnahmen dazu beitragen, dass eine Vielzahl von Beschaffungen so schnell wie noch nie unter Vertrag genommen werden konnten.
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Im April 2022 hat das Bundesministierium für Wirtschaft und Klimaschutz abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung von Vergaben im Unterschwellenbereich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erlassen. Sonderbestimmungen wurden zuvor für die Vergabe von Auträgen im Unterschwellenbereich durch das Bundesministerium der Verteidigung und anschließend für solche des THW und des BBK erlassen. Sie galten bis zum 31.12.2023. Seit dem 01.01.2024 gelten die Zweiten Abweichenden Verwaltungsvorschriften:
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Ausschreibungsfreie Inhouse-Vergaben und Auftragsänderungen sind gängige Praxis in der Beschaffung. Beide Bereiche sind entsprechend reguliert. Im Jahr 2022 urteilte der EuGH (siehe Vergabeblog.de vom 27/06/2022, Nr. 50069), dass ein Rechtsnachfolger die Leistungen eines inhouse-beauftragten Unternehmens nicht gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB fortführen darf, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vergabesenat in Nordrhein-Westfalen stellt nun die Frage an die Luxemburger Richter, ob es zulässig ist, einen ursprünglich inhouse vergebenen Auftrag später gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zu ändern, wenn die Inhouse-Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sind.
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Die Universität Potsdam sucht eine Leitung des Referats Zentrale Beschaffung (w/m/d). Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sucht einen Sachbearbeiter (m/w/d) – Abteilung Haushalt. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.