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Keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Verwendung des genau zutreffenden CPV-Codes! Die 1. Vergabekammer des Bundes…
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Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter in der Zentralen Vergabestelle in Karlsruhe gesucht
Die Fächerstadt Karlsruhe sucht für das Hauptamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter in der Zentralen Vergabestelle…
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Kristian Wellige ist das neue Gesicht im „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Da Referatsleiterin Dr. Kirstin Pukall die Leitung des Referats V B 5 „Japan, Süd- und Südostasien, Australien, Neuseeland“ übernommen hat, wurde sie als ursprüngliche vorgesehene Referentin beim Vergaberechtstag 2011 des forum Vergabe e.V. gesten in Berlin durch Herrn Wellige vertreten. Dieser brachte einen interessanten Ausblick mit.
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§§ 8 Abs. 7, 20 Abs. 1 VOL/A-EG Öffentlich-rechtliche Universitätskliniken oder Forschungsinstitute etc. sind in ihrer Funktion als öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Labormaterialien und –geräten an das Vergaberecht gebunden. Dabei entspricht es einer üblichen Praxis, diese regelmäßig auf der Grundlage von Produktlisten ausgewählter Hersteller zu beschaffen. Von den liefernden Unternehmen lassen sich diese dann lediglich Rabatte auf die Herstellerpreise anbieten. Erhebliche Zweifel bestehen insoweit, ob diese Vorgehensweise dem vergaberechtlichen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung entspricht. Die 1. VK Bund (Beschluss vom 29.08.2011 – VK1 – 105/11) hat hierzu nunmehr in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen.
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Überrascht? Nicht wirklich. Die griechische Version der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien erlaubt im Baubereich deutlich mehr Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, als in den Richtlinien vorgesehen. Die EU-Kommission hat Griechenland daher aufgefordert, diese Rechtslage zu ändern. Nach Auffassung der Kommission erlauben es die Ausnahmen, öffentliche Bauaufträge gleichsam einer Direktvergabe zu vergeben. Zudem fordert die Kommission Malta auf, seine Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen zu ändern, insbesondere im Bereich der Nachprüfungsverfahren.
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Heute verkündete das OLG Düsseldorf in der Sache Dexcel ./. Deutsche BKK den Beschluss und wies den Nachprüfungsantrag des Generikaherstellers Dexcel zurück. Dexcel, so das Gericht, habe seinen Antrag auf die Argumentation gestützt, dass die Abgabe eines der drei Vertragsarzneimittel völlig frei durch den Apotheker erfolge. Das sei unzulässig, weil Dexcel dadurch benachteiligt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
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Der Bundestag hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” aus der Feder des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedet. Eine letzte angenommene Änderungsempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie betraf das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB. Wichtig: Da die Frist für Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG bereits am 21.08.2011 ablief, gelten für öffentliche Auftraggeber bereits die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden neuen Meldeformulare.
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin sucht unter dem Titel “Maut 2015” im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des neuen Mautsystems, genannt MAUT 2015. Grund: Der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect endet Ende August 2015 und ist daher neu auszuschreiben. Offenbar aber Anlass für die Bundesregierung, das Betreibermodell grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dabei steht die PKW-Maut recht deutlich zwischen den Zeilen geschrieben.
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Mehr als 130 Teilnehmer aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft fanden am vergangenen Dienstag den Weg zu unserer Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI nach Bonn. In vielen Punkten waren sich die Experten aus Verwaltung und Wirtschaft einig, in anderen lagen die Positionen aber auch auseinander und führten zu angenehm kontroversen Diskussionen. Auf der Veranstaltung verkündete Klaus-Peter Tiedtke, Direkter des Beschaffungsamtes (im Bild oben), dass dieses von der Bundesregierung jüngst zur “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” ernannt wurde. Neben reichlich Erkenntnisgewinn blieb vor allem Eines: Es gibt kein Zurück mehr zu einem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichteten öffentlichem Einkauf. Ein Rückblick für alle Daheimgebliebenen.
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Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das für den Betrieb der europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) verantwortlich ist, schreibt den Betrieb der Produktionsdatenbank des System neu aus (TED Auftragsbekanntmachung 2011/S 211-343408). Der Auftrag hat eine Laufzeit von 69 Monaten und ein geschätztes Volumen von 86 Millionen Euro.
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Vergaberecht wird durch die Rechtsprechung geprägt. Ohne das notwendige Rüstzeug an Literatur geht es daher nicht. Aber welche ist die Richtige? Und auf wessen Urteil soll man sich dabei verlassen? Wir dachten uns, fragen wir doch diejenigen, die es – im wahrsten Wortsinn – Wissen müssen: Die Beschaffer. Und so wird im ersten Teil unserer neuen Serie „Bewertung von Fachliteratur“ Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Nomos Kommentar Vergaberecht, herausgegeben von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M., und RA Dr. Martin Schellenberg, rezensieren. Herr Reinstorf ist als Leiter einer zentralen Beschaffungsstelle u.a. zuständig für den Einkauf von rd. 400 staatlichen allgemeinbildenden Schulen. (Anmk. der Red.)
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Wann gilt das Informationsfreiheitsgesetz? Eine wichtige und spannende Frage – nicht nur für die Möglichkeit der Akteneinsicht bei öffentlichen Ausschreibungen (s. hierzu Beitrag im Vergabeblog), sondern auch bei dem Problem, ob Bundesministerien Akteneinsicht mit der Begründung verweigern dürfen, dass die gewünschten Unterlagen „das Regierungshandeln” betreffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 03.11.2011 in zwei Grundsatzurteilen hierzu folgendes entschieden:
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Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat die Kulturförderung des Bundes in Teilen scharf kritisiert. Im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien bemängelte er die finanzielle Förderung verschiedener Projekte und Künstler, die ohnehin populär seien und sich somit selbst finanzieren würden. Als Beispiel nannte er den Kinofilm „Inglourious Basterds“ und die Popgruppe “Tokio Hotel”. Die anschließende parlamentarische Auseinandersetzung hatte durchaus Unterhaltungswert – ganz ohne Förderung.
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§ 8 Abs. 3 VOL/A; §§ 9 Abs. 4, 19 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 lit. a) EG VOL/A Fordert der Auftraggeber einer VOL-Vergabe von Bietern Eignungsnachweise, muss er diese zwingend in einer abschließenden Liste zusammenstellen. Tut er dies nicht, kann er Bieter nicht wegen fehlender Nachweise vom Verfahren ausschließen. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.08.2011 (VII-Verg 30/11) entschieden.
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Beamte und Richter des Bundes sowie Soldaten sollen ab dem kommenden Jahr wieder mehr Weihnachtsgeld erhalten. Nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP (17/7631) soll die jährliche Sonderzahlung ab 2012 wieder auf 60 Prozent der monatlichen Bezüge angehoben werden.