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In wirtschaftlich starken Zeiten nimmt das Interesse von Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, ab.…
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Referent/in für den Bereich Vergabe in Berlin gesucht
In der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist im Stabsbereich Einkauf am Arbeitsort Berlin schnellstmöglich die Stelle einer/eines Referentin/Referentens Vergabe…
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Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.
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Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M Am 12. Mai sind die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen setzen hauptsächlich die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in deutsches Recht um.
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Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
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Zum Wochenende mal wieder etwas aus unserer Rubrik „Über den Tellerrand” geschaut: 55 Prozent der öffentlichen Verwaltungen wollen noch in diesem Jahr in das Web 2.0 investieren. So das Ergebnis der Studie „Branchenkompass 2011 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut. Zwei Drittel sehen in sozialen Netzwerken, Blogs, Twitter oder Apps zudem ein geeignetes Instrument, die Arbeit der Behörden für die Bürger transparenter zu gestalten.
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Art. 24 RL 2004/18/EG; § 21 Nr. 3 S. 2 VOB/A 2006; §§ 13 Abs. 3 S. 2, 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f), Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VOB/A 2009 Bieter dürfen in einem Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote abgeben. Die irrtümliche Bezeichnung als Nebenangebote schadet nicht. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII-Verg 52/10) klargestellt und damit eine lange Zeit ungeklärte Frage beantwortet.
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§ 99 Abs. 1 GWB; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG Die Vergabe von Verträgen über die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzen stellen in der Regel Dienstleistungskonzessionen dar und unterfallen somit nicht dem europäischen Vergaberecht. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 25. März 2011 entschieden (Az.: Verg 4/11). Nach Ansicht des Vergabesenats liegen – auch bei der Übernahme eines nur eingeschränkten Betriebsrisikos – Dienstleistungskonzessionen vor, so dass das formstrenge Vergaberecht nicht anwendbar und der Vergaberechtsweg nicht eröffnet ist. Das Gericht orientiert sich in seiner Argumentation an dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH vom 10. März 2011 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier). Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für künftige Breitbandausschreibungen, sondern vor allem für die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge.
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Es herrschte Festtagswetter, als sich am vergangenen Dienstag rund 250 geladene Gäste im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn einfanden. Grund zum Feiern gab es dabei gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen das 60jährige Bestehen des Beschaffungsamtes, zum anderen den Einzug in den neuen und damit deutlich moderneren Dienstsitz in der Brühler Straße. Aber auch gesagt wurde so Einiges.
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Ein Auftraggeber darf einem Nebenangebot auch dann den Zuschlag erteilen, wenn er als Zuschlagskriterium ausschließlich den Preis festgelegt hat. Mit dieser Auffassung tritt das OLG Schleswig der Ansicht des OLG Düsseldorf entgegen, sieht sich aber an einer Vorlage gehindert. Rechtsklarheit in dieser Frage lässt daher weiter auf sich warten.
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Die Bundesregierung misst der angekündigten Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission für Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff hier) erhebliche Bedeutung bei und “verfolgt die Entwicklung sehr aufmerksam”, so die Regierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288). Dabei hält sie eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen “nicht für erforderlich oder sinnvoll”. Interessant: Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Regierung auch wissen, wann sie denn beabsichtige, dem Parlament den bereits für 2010 angekündigten Entwurf für eine erneute nationale Vergaberechtsreform vorzustellen.
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EU-Kommissar Michel Barnier lädt alle am öffentlichen Auftragswesen interessierten Kreise zu einer Debatte über die Modernisierung der europäischen Politik in Sachen Vergaberecht am 30. Juni nach Brüssel ein. Spannend: Auf der Konferenz wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Ex-Post-Evaluierung der geltenden Vergaberichtlinien präsentieren, ebenso wie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch das Grünbuch, welches im Januar veröffentlicht wurde. Aber es soll nicht nur heiße Luft geredet werden – die Ergebnisse der Diskussion bilden die Grundlage zur Reform des europäischen Vergaberechts.
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§§ 97 Abs. 2, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2 GWB In Baden-Württemberg regelt der so genannte Autarkieerlass, dass in Baden-Württemberg angefallene Abfälle zur Beseitigung auch in Baden-Württemberg zu entsorgen sind. Diese Regelung ist bereits abfallrechtlich fragwürdig, wurde jedoch auch nunmehr vergaberechtlich von einem Bieter in Frage gestellt, der über Entsorgungsanlagen nur außerhalb von Baden-Württemberg verfügt.
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Wie hoch ist das jährliche Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden? Die Zahlen, die man dazu liest, bewegen sich irgendwo zwischen 200 und 300 Milliarden Euro, denn so genau weiß es keiner. Oft zitiert in diesem Zusammenhang die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen“ aus dem Jahr 2006 (PDF-Download), die hierfür 260 Milliarden Euro, d.h. rund 12 % des Bruttoinlandsproduktes ausweist. Um hier endlich Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium zu dieser Frage nun eine eigene Studie aufgelegt.