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Vier Jahre ist es her, dass der EuGH festgestellt hat, dass eine „unverzügliche“ Rechtsmittelfrist europarechtswidrig ist,…
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Ingenieure (m/w) für den Bereich Zentrale Vergabe in Bad Nauheim gesucht
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet mehrere Ingenieure (m/w) der…
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Als die Deutsche Bundesbank im August den Auftrag zum Druck neuer Euronoten für 2011 zu 80 Prozent an Betriebe in Frankreich und den Niederlanden vergeben wollte, regte sich massiver Protest der deutschen Drucker. Nun, es geht auch anders: Die Bundesrepublik vergab aktuell den Auftrag über “Leistungen und Lieferungen zur Herstellung, Personalisierung und Auslieferung elektronischer Aufenthaltstitel” an die Bundesdruckerei in Berlin.
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Simon Bannenberg hatte, basierend auf den Modellen des strategischen Einkaufs privater Unternehmen, Vorschläge für einen strategischen öffentlichen Einkauf entwickelt (s. den Beitrag im Vergabeblog). Zusammen mit Roman Schmidt, Elke Schulz und Katrin Seeger haben diese darauf aufbauend an der Hochschule für Oekonomie und Management (FOM) untersucht, wie diese Vorschläge von der öffentlichen Verwaltung bewertet und ob sie dort ggfs. schon umgesetzt werden. Hierzu wurde ein Onlinefragebogen an Bundesbehörden sowie Kommunalbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern verschickt. Von 572 angefragten Behörden konnten – immerhin – 66 valide Antworten ausgewertet werden.
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Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich. Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
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Das Auswärtige Amt (AA) stellt zwei Verträge mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf den Prüfstand. Wie das Ministerium Medienberichten zufolge bestätigte, werden die Bezüge mit Texten und Fotos neu ausgeschrieben, mit denen die Botschaften in aller Welt über das Geschehen in Deutschland informieren. Dem Agentur-Marktführer droht damit ein Verlust von mehr als drei Millionen Euro im Jahr. Diese haben nach Aussage von Wettbewerbern bislang die dpa-Dienste in Englisch, Spanisch und Arabisch gestützt.
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Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung in Frankfurt a.M hatte Merz als Veräußerungsbevollmächtigten für den Verkauf der WestLB beauftragt. Dieser schreibt nun im Auftrag der Eigentümer Kommunikationsberatung aus, um, so wörtlich “den Veräußerungsbevollmächtigten bis zum Abschluss des umfangreichen, komplexen und im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Veräußerungsprozesses…im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit [zu] beraten und unterstützen.” Das könne wohl nichts schaden, wird man sich gedacht haben.
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Bei einer Reihe von Schienenprojekten sind erhebliche Kostensteigerungen festgestellt worden, stellte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vergangene Woche im Verkehrsausschuss bei Bekanntgabe der Überprüfung der Bundesverkehrswegeplanung für die Bereiche Schiene und Straße fest: Von den insgesamt 38 überprüften Bahnprojekten hätten sich dabei 9 als unwirtschaftlich herausgestellt. Die übrigen 29 ”bauwürdigen“ Bedarfsplanprojekte mit einem Investitionsvolumen von 25,8 Milliarden Euro seien seit dem Verkehrswegeplan 2003 um etwa 30 Prozent teurer geworden, heißt es in den Unterlagen des Ministeriums.
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Der Vergabeblog wurde im Oktober drei Jahre alt. Drei Jahre, in denen sich der Blog zur wohl meistgelesenen Webseite zum Öffentlichen Auftragswesen entwickelt hat. Aktuell, fundiert und persönlich, sind die Charakteristika unserer mittlerweile über 600 Einzelbeiträge. Inzwischen bloggen 18 renommierte Autoren zu Recht, Markt und Politik, zu Veranstaltungen und ab und zu auch über die Dinge jenseits des vergaberechtlichen Tellerrands. Dabei wäre ein Blog kein Blog, wenn er nicht Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit einbeziehen wollte.
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…unserem Autor Dr. Daniel Soudry, LL.M., von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, zur bestandenen Promotion! Und unserem Autor Dr. Roderic Ortner, BHO-Legal, Köln, München, zum Gewinn des bundesweiten Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2010!
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Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 64 Rüstungsprojekte größer 25 Mio EUR in der Beschaffungsphase. Zudem befänden sich 18 Projekte mit einem Auftragsvolumen größer als 25 Mio EUR in der Entwicklungsphase (schließt die “Erprobungsphase” mit ein). Allerdings: Von letzteren verliefen nur fünf planmäßig hinsichtlich des Zeit- und Finanzbedarfs des parlamentsrelevanten Vertrages. Von den 64 Beschaffungsprojekten verliefen ebenfalls nur 33 Projekte planmäßig. „Schuld“ seien die Auftragnehmer.
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Fällt die Entscheidung, sich um öffentliche Aufträge zu bemühen, steht sicherlich zunächst die Frage im Vordergrund: Wie komme ich an relevante Ausschreibungen und wie beteilige ich mich möglichst erfolgreich daran. Mit Blick auf eine erfolgreiche Teilnahme und Durchführung des Auftrages verdienen jedoch auch die relevanten Vorschriften des öffentlichen Preisrechts besondere Beachtung. Der nachfolgende Gastbeitrag gibt eine Einführung in diese schwierige Thematik. (Anmk. der Red.)
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Endlich gibt es eine aktuelle Entscheidung zu einer der wichtigsten neuen Regelungen in den Vergabeordnungen: Die Vergabekammer (VK) Nordbayern hat entschieden, dass in den Vergabeunterlagen geforderte Nachweise oder Erklärungen nach der neuen Regelung in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 auch noch nach Angebotsabgabe vom Bieter vorgelegt werden können. Ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Unterlagen ist nicht – mehr – gerechtfertigt.
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Ein Gastbeitrag von RA Wolfgang Steen, Hamburg. Die Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst steht auf dem Prüfstand. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Zweifel, ob die Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Jetzt sollen Europarichter die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen prüfen. In dem Fall ging es um einen Justizangestellten, die über zehn Jahren hinweg auf Basis von insg. 13 befristeten Verträgen angestellt worden war. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich auf “zeitlich beschränkte Haushaltsmittel” gestützt.
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Nachdem im Juni die Schweizer Beschaffungskommission des Bundes (BKB) nach einem langwierigen Revisionsverfahren die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT AGB) genehmigte, sind diese am 20. Oktober in Kraft getreten.