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Die neue Freiheit, die das Konjunkturpaket 2 seinerzeit mit sich brachte, will man in Schleswig-Holstein offenbar…
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Projektleiter (w/m) Öffentliche Aufträge in München gesucht
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., eine Gemeinschaftseinrichtung der bayerischen IHKs und der bayerischen Handwerkskammern, sucht zum 1.…
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“Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren”, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08). Danach hat der öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung des Zuschlags – im entschiedenen Fall aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens – zu tragen. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit gerade den Bauunternehmen immer wieder Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit mitunter stark angestiegen waren. Dabei gilt nach dem BGH die Kostentragungspflicht auch dann, wenn der sich der Auftragnehmer ohne einen entsprechenden Vorbehalt mit der Verlängerung der Bindefrist seines Angebots einverstanden erklärt hat.
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Im Rahmen des Projekt http://www.itk-beschaffung.de ist in Kooperation zwischen dem Hightech-Verband BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Umweltbundesamt ein neuer Leitfaden zur Umweltfreundlichen Beschaffung erschienen.
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Im Blog der IT-Recht Kanzlei, München, finden Sie einen interessanten Beitrag: „In EU-Vergabeverfahren kommt es in vielen Fällen zu Rügen von Bietern, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Der BGH entschied nun am 03.03.2009 – X ZR 22/08, dass zumindest bei offenkundig berechtigten Rügen alle Bieter wegen der drohenden Aufhebung eines Vergabeverfahrens informiert werden müssen und ihnen für den Fall der Unterlassung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Der BGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des OLG Dresden…“ Zum Volltext der IT-Recht Kanzlei.
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Die Bundesregierung will bei ihren Beschaffungen in Zukunft selbst stärker auf nachhaltige Produkte setzen und damit als Vorbild für nachhaltiges Konsumieren und Bauen dienen. Nicht zuletzt weil sie große Exportchancen für nachhaltige Produkte aus Deutschland sieht, will die Regierung die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Produkte somit durch ihre eigene Nachfrage aktiv vorantreiben.
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„Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.
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Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
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Unter der Linkadresse http://www.bgbl.de/ bietet der Bundesanzeiger Verlag einen kostenlosen Zugang zu den amtlichen Veröffentlichungen der Gesetze der Bundesrepublik. Ein lange und heiß erwarteter Service, der nun endlich den Anspruch des Grundgesetzes, dass Normen dem Bürger bekannt gemacht werden müssen, aus der Fiktion führt und der Realität annähert.
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Das Geld aus dem Konjunkturpaket II steht nunmehr zwar den Kommunen für konjunkturfördernde Maßnahmen bis 2010 zur Verfügung, nur – wie kommt man eigentlich an dieses Geld ran? Ist ein Förderantrag nötig? Wie hoch ist die Förderquote? Und was ist vergaberechtlich zu beachten? Wie Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Reformblog berichtet, hat das Land NRW als erstes Bundesland auf das Informationsdefizit reagiert und eine Liste der häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions – FAQ) hierzu ins Internet gestellt, die mittlerweile über 40 Seiten umfasst.
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Ende April hat in Berlin zum dritten Mal der Benchmark Workshop für IT-Beschaffer stattgefunden – eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren, dem Umweltbundesamt und BITKOM. Thema des eintägigen Workshops, an dem über 60 IT-Beschaffer aus Bund, Ländern und Kommunen teilnahmen, war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.
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Um an einer „Submission“ teilzunehmen, müssen Unternehmer ab sofort nicht mehr im Gütersloher Rathaus erscheinen, um ihr Angebot zu einer Ausschreibung der Stadt Gütersloh zum Stichtag abzugeben. Ab dem 18. Mai führt die Stadt Gütersloh die Vergaben elektronisch durch.
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In Brüssel ist man besorgt um den Wettbewerb im Bereich der Abwasserentsorgung hierzulande, da die Stadt Hamm im Jahr 2003 dem Zweckverband „Lippeverband“ ohne Ausschreibung einen Auftrag zur Sammlung und Entsorgung von Abwässern erteilt hat. Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland zu richten, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. In Hamm zeigt man sich derweil betont gelassen.
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Mit dem Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügt die Bundesverwaltung über ein Instrument des elektronischen Einkaufs (E-Procurement), dass im Jahr 2008 so häufig genutzt wurde, wie noch nie zuvor. Zum Jahresende standen 263 Rahmenvereinbarungen zur Verfügung, die von den Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes abgeschlossen wurden. Damit sind innerhalb eines Jahres 120 neue Rahmenvereinbarungen aus unterschiedlichen Produktkategorien hinzugekommen. Insgesamt wurden 32.588 Bestellungen elektronisch getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Bestellungen somit um 97% und erreichte den höchsten Stand seit Bestehen des Kaufhaus des Bundes.
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Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.