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Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft kann einen Vergaberechtsverstoß nicht wirksam rügen. Dies hat das OLG Dresden…
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Mitarbeiter (m/w) im Vergabemanagement in München gesucht
Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Schwerpunkt Gebäudebewirtschaftung…
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In der rechten Seitenleiste finden Sie eine neue Rubrik „Europa“. Über den ersten Banner gelangen Sie zur TED-Ausschreibungsdatenbank, die fünfmal pro Woche mit etwa 1500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern aktualisiert wird, über „EUR Lex“ zur Rechtsprechungsübersicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und über „Europäisches Parlament“ zum Dokumentenregister des EU-Parlaments. Vergabeblog wünscht viel Spaß beim Suchen!
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Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres eine neue Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit verabschiedet. Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets (Defence Package), das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Unter Berufung auf Artikel 296 des EG-Vertrages werden solche Güter und Dienstleistungen bislang unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen oft nicht europaweit ausgeschrieben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.
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Es zählt das wirtschaftlichste Angebot, nicht das billigste, wie jeder weiß – nicht immer: Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt hatte bei einer EU-weiten Ausschreibung der Hausmüllentsorgung das Kriterium “niedrigster Preis” zum alleinigen Zuschlagskriterium gekürt. Das OLG Naumburg entschied (Beschluss v. 05.12.2008, 1 Verg 9/08), dass auch dies vergaberechtskonform sein kann.
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Laut eines Berichts des juristischen Online-Nachrichtenmagzins JUVE wechselt der als „Vater der Vergaberechtsreform“ bekannte Dr. Fridhelm Marx zur internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Marx war über 15 Jahre lang im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in leitender Funktion für das öffentliche Auftragswesen zuständig. Der 63-Jährige schied Anfang 2009 altersbedingt aus dem BMWi aus.
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Die in der Vergaberechtsnovelle enthaltenen Modifikationen der Prüfungs- und Rügepflichten wurden in der Öffentlichkeit weit weniger diskutiert, als etwa die Regelungen zu „vergabefremden“ Kriterien oder zur Pflicht einer Losaufteilung des öffentlichen Auftrags. Dabei können die in § 107 Abs. 3 GWB-E vorgesehenen Verschärfungen zu einer erheblichen Einschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führen. Und auch für die Vergabestellen wird sich einiges ändern.
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Die Bundesregierung soll im Internet ein Register über die einzelnen Maßnahmen und Projekte der Konjunkturpakete I und II veröffentlichen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12475). In diesem Register solle jede Maßnahme und jedes Projekt inhaltlich und mit den finanziellen Auswirkungen dargestellt werden, heißt es weiter. Die Auftragnehmer und Empfänger müssten aufgeführt und der angestrebte Anreiz zur Stabilisierung der Wirtschaft müsse erklärt und begründet werden.
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Wer künftig Aufträge von der Stadt Mainz erhalten will, kann ab dem 1. April seine Angebote nur noch elektronisch abgeben. Damit, so Wirtschaftsdezernent Franz Ringhoffer (FDP), sei Mainz die erste Stadt, die bei Ausschreibungen komplett auf Papier verzichtet. Vom Bauunternehmer bis zum Fensterputzer müssen Anbieter, die Aufträge von der Stadt erhalten wollen, an der so genannten eVergabe teilnehmen. Ringhoffer erhofft sich davon eine „erhebliche Zeit- und Kostenersparnis“. Die Stadt koste jeder Auftrag etwa 800 Euro Bürokratiekosten, bei einer Anzahl von 500 bis 800 Aufträgen pro Jahr komme allein an Ausschreibungskosten schnell mal eine halbe Million Euro zusammen. Die eVergabe biete hier Einsparungspotential.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland ein förmliches Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Grund ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das Bundesland Sachsen-Anhalt zur Errichtung eines Gebäudes für das Finanzamt Quedlinburg. Die Aufforderung ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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Das Angebot eines Bieter wurde deswegen ausgeschlossen, weil dieser, entgegen der Vorgabe der Vergabestelle, die eingesetzen Nachunternehmer nicht bereits mit dem Angebot benannt und entsprechende Verpflichtungserklärungen erbracht hatte. Das OLG München entschied nun (Beschluss v. 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Verpflichtung zur Nennung von Nachunternehmern bereits mit der Angebotsabgabe für die Bieter unzumutbar sein kann. Diese müsse allerdings bei Zuschlagserteilung vorliegen.
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Die Veranstaltungsübersicht in der linken Seitenleiste haben Sie bestimmt bereits wahrgenommen. Ergänzend finden Sie von nun an auch eine ausführliche Zusammenstellung der Veranstaltungen in der Menüleiste oben. Dort haben wir für Sie, in zeitlicher Abfolge, eine handverlesene Auswahl aus Kongressen, Fortbildungen und Workshops rund um das Thema Vergaberecht und öffentliche Aufträge zusammengestellt.
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Zur Ankurbelung der Konjunktur soll nun auch in Österreich die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht werden. Nach Angaben der Wiener Zeitung sollen dazu – wie in Deutschland für den Bundesbereich und die meisten Bundesländer geschehen – die Schwellenwerte für freihändige Vergaben für Bau- und Infrastrukturaufträge angehoben werden. Bisher dürfen Aufträge in diesen Bereichen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro frei vergeben werden, Bundeskanzler Werner Faymann will diese Grenze auf 100.000 Euro anheben.
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In Anbetracht der großen Bandbreite öffentlicher Bedarfe, knapper personeller Kapazitäten und der unüberschaubaren Anzahl an einzuhaltenden Normen und Rechtsvorschriften bereitet die Erstellung von Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsverzeichnissen vielen Vergabestellen Schwierigkeiten. Die ondux GmbH, eine Ausgründung aus der Universität Würzburg, hat eine Plattform entwickelt, auf der öffentliche Auftraggeber Leistungsbeschreibungen aus dem VOL-Bereich austauschen können.
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Auch in Bayern haben sich angesichts der Wirtschaftskrise die Regeln für öffentliche Aufträge geändert: Mit Wirkung zum 4. März hat die Bayerische Staatsregierung Regelungen zur „Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010“ (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12) erlassen.