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Die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (7. ÄndVOVgV) wurde erwartungsgemäß…
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Mitarbeiter (m/w) für Strategischen Einkauf in Ismaning gesucht
Die Sana Klinik Einkauf GmbH – einer der führenden Einkaufsverbünde im deutschen Klinikmarkt – sucht zum…
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Die im Rahmen der Vergaberechtsreform verschärfte „Mittelstandsklausel“ des § 97 III GWB sieht nunmehr eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstands vor. Und obgleich diese neue Vorschrift eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, war und ist sie Gegenstand heftiger Diskussionen. Warum eigentlich?
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Rettungsdienstleistungen sind keine Ausübung öffentlicher Gewalt und somit ausschreibungspflichtig. Mit dieser Entscheidung des BGH (Beschluss v. 1.12.2008, AZ X ZB 32/08) hat der BGH eine der umstrittensten vergaberechtlichen Fragen des letzen Jahres endlich beantwortet. Ausgangspunkt war eine Vorlage des OLG Dresden: Private Rettungsdienstanbieter hatten sich gegen die Nichtanwendung des Vergaberechts bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch im Freistaat Sachsen ansässige Rettungszweckverbände gewandt.
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Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt warnt angesichts der erleichterten Vergabemöglichkeiten durch das Konjunkturpaket II vor Sozialdumping: Durch die Lockerung der Vergaberichtlinien hätten die Kommunen „eine große Verantwortung, die richtigen Firmen auszuwählen“, sagte der Osnabrücker Regionalleiter der Gewerkschaft, Wolfgang Jägers. Er forderte einen „Sozialcheck“, der Schwarzarbeit und Lohndumping verhindere. Die Zahlung von Tariflohn und faire Arbeitsbedingungen hätten Vorrang vor dem billigsten Angebot. Der Landkreis Schaumburg sieht das genauso und hat erste Konsequenzen gezogen:
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Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) bündelt seit November 2008 im Auftrag des Landes Hessen alle öffentlichen Ausschreibungen hessischer Beschaffungsstellen. Ab Frühjahr 2009 erweitert die HAD diesen Service und bietet in Kooperation mit dem Softwarehaus AI öffentlichen Auftraggebern an, ihre Ausschreibungen von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag elektronisch auf der HAD-eVergabeplattform abzuwickeln.
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Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPPs) oder neudeutsch Public Private Partnerships (PPPs) sind seit einigen Jahren ein von Politik wie Wirtschaft oft gepriesenes Allheillmittel überall dort, wo weder die eine noch andere Seite die Lösung alleine tragen kann oder besser gesagt will. Nun aber sieht die FDP-Bundestagsfraktion Klärungsbedarf bei der Wirtschaftlichkeit solcher „Risikopartnerschaften“ im Straßenbau, dem einstigen Vorzeigebeispiel von ÖPPs. Denn den Fraktionen des Deutschen Bundestags wurde das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema ÖPPs im Straßenbau zugeleitet, das daran erhebliche Zweifel hegt.
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Viele Bundesländer haben es bereits vorgemacht, nun folgt auch Schleswig-Holstein der Empfehlung der Bundesregierung, zur Ankurbelung der Konjunktur die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben heraufzusetzen.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, förmliche Aufforderungen an Deutschland zu richten, die den Abschluss öffentlicher Dienstleistungsverträge über die Instandhaltung von Kreisstraßen durch Landkreise in acht Bundesländern sowie die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsvertrages über die Erbringung von Flugvermessungsdiensten im Jahr 2002 betreffen. In beiden Fällen wurden die Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben.
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Das Konjunkturpaket II sieht eine weitgehend formfreie Vergabe öffentlicher Aufträge zu deutlich erhöhten Wertgrenzen vor. Transparency International (TI) übt Kritik an dieser pauschalen Lockerung des Vergaberechts und fordert ein hohes Maß an Transparenz für die unter dem Konjunkturpaket II durchgeführten Vergaben. Vergabeblog hat Frau Gabriele Klug, Vorstandsmitglied von TI, zu den Forderungen der Organisation für Korruptionsbekämpfung befragt.
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Das Beschaffungssamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, das Umweltbundesamt und BITKOM haben gemeinsam einen neuen Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks veröffentlicht. Ziel des Dokuments ist es, öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Notebooks produktneutral, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder Nennung eines bestimmten Herstellers bei gleichzeitiger Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren.
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Da die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eVergabe) zu erheblichen Kosten- und Zeitersparnissen sowie durch entsprechend intelligente Workflow-Managementsysteme zu einer deutlichen Vereinfachung der Verfahrens führt, wird mit dem Projekt „Wirtschaft trifft Verwaltung“ der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) GmbH der Aufbau einer neuen regionalen eVergabeplattform vorangetrieben.
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Neu beim Vergabeblog.de: Ein Kalender mit nicht-kommerziellen Fortbildungen und ein Nachrichtenticker mit Vergabenews.
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Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.
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Der Bundesrat hat am 20.2.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt und so den Weg für die geplanten Investitionen frei gemacht. Im „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind auch 500 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten, deren Verwendung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gesteuert wird. Von diesen 500 Mio. Euro stehen 300 Mio. Euro sofort zur Verfügung. 200 Mio. Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zur Vorlage konkreter Maßnahmen gesperrt.